Ein Ehegatte beziehungsweise Lebenspartner, dessen Geburtsname nicht Ehename beziehungsweise Lebenspartnerschaftsname ist, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen beziehungsweise Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens beziehungsweise Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen hinzufügen, das heißt voranstellen oder anfügen.
Erklärung über die Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen beziehungsweise Lebenspartnerschaftsnamen
Namensänderung
Dies gilt nicht, wenn der Ehename beziehungsweise Lebenspartnerschaftsname aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name, der dem Ehenamen hinzugefügt werden soll aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.
Die Erklärung über die Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen beziehungsweise Lebenspartnerschaftsnamen kann auch nach Auflösung der Ehe abgegeben werden.
Die Erklärung kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Erklärung wird dann an das zuständige Standesamt weitergeleitet. In diesem Fall ist die Vorlage eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Eheregister erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis/e oder Reisepass/-pässe der Erklärenden
Adresse / Kontakt
Standesamt
Standesamt
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-1951
- Faxnummer
- 0234 910-2330
- E-Mail Adresse
- standesamt@bochum.de
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch im Standesamt einen Termin. Termine können über die Online-Termin-Funktion oder auch telefonisch unter 0234 910-1951 gebucht werden.
Anfahrt / Standort
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Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.
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