Eine Änderung des Geburtsnamens erstreckt sich auf den Ehenamen oder den Lebenspartnerschaftsnamen des Kindes nur dann, wenn sich auch der Ehegatte beziehungsweise Lebenspartner der Namensänderung anschließt.
Die Erklärung kann auch bei einem anderen als dem Geburtsstandesamt des Kindes abgegeben werden. Die Erklärung wird dann an das zuständige Standesamt weitergeleitet. In diesem Fall ist die Vorlage eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Geburtsregister erforderlich
Anschluss eines Kindes an die Namensänderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils
Bestimmen die Eltern eines Kindes einen Ehenamen und ist das Kind bereits verheiratet und wird der bisherige Name des Kindes als Ehename beziehungsweise Lebenspartnerschaftsname geführt, so kann sich die Namensänderung auch auf den Ehenamen beziehungsweise Lebenspartnerschaftsnamen beziehen.
Namensänderung
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis/e oder Reisepass/-pässe der Erklärenden
- Gegebenenfalls Ehe- beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde der Erklärenden
Adresse / Kontakt
Standesamt
Standesamt
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum
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- 0234 910-1951
- Faxnummer
- 0234 910-2330
- E-Mail Adresse
- standesamt@bochum.de
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch im Standesamt einen Termin. Termine können über die Online-Termin-Funktion oder auch telefonisch unter 0234 910-1951 gebucht werden.
Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.
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