Die Einrichtung einer individuellen Schulbegleitung kann für einzelne Schülerinnen und Schüler zur Sicherstellung einer angemessenen Schulbildung notwendig sein. Hierbei handelt es sich um Eingliederungsmaßnahmen, deren gesetzliche Grundlage in unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern geregelt sind. Dies führt dazu, dass es unterschiedliche Stellen gibt, die über die Gewährung der Hilfe entscheiden. Die Verfahren sind komplex und abhängig vom Kostenträger unterschiedlich.
In dem vorliegenden Leitfaden für Schulen werden die Grundlagen und Wege der Antragstellung in Bochum sowie die Aufgaben der Schulbegleitung beschrieben.