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Tiefbauamt

Barrierefreiheit im ÖPNV

Tiefbauamt

Immer mehr Haltestellen barrierefrei

Nicht nur die Haltestellen, auch die Wege dorthin, sowie Busse und Bahnen werden zunehmend barrierefrei und damit für alle besser erreichbar. 

Der Rat der Stadt Bochum hatte mit Beschluss des aktuellen Nahverkehrsplanes am 14. Dezember 2017 eine Teilfortschreibung zur Barrierefreiheit beauftragt, die jetzt vorliegt. 

Das Personenbeförderungsgesetz sieht in § 8 vor, dass alle Menschen, die den öffentlichen Raum selbstständig nutzen, auch die Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs selbstständig benutzen können. Hierzu gehört zum Beispiel auch, dass möglichst alle Haltestellen in den nächsten Jahren barrierefrei erreichbar sind. 

Während im Jahr 2009 die Ausbauquote an Haltestellen noch bei 29,5 Prozent lag, hat sich die Quote auf mehr als 50 Prozent verbessert. Dabei wurden nicht nur vorhandene Steige ausgebaut, sondern auch ganz neue Haltestellen eingerichtet. Insgesamt wurden in den letzten Jahren durchschnittlich circa 30 Steige pro Jahr (aus-)gebaut. Das soll auch in den nächsten Jahren so bleiben. 

In dieser Konkretisierung werden neben Zieldefinitionen, Standards und Bestandsaufnahmen vor allem Maßnahmen zur Zielerreichung und Ausnahmen beschrieben. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn zum Stichtag 1. Januar 2022 nicht alle Haltestellen ausgebaut sind. 

Von einem barrierefrei zu nutzenden ÖPNV profitieren nicht nur Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die auf eine Behinderung zurückzuführen sind. Auch Fahrgäste, die aufgrund von Alter, schwerem Gepäck oder Kinderwagen, Schwangerschaft-, oder in Begleitung von (mehreren) kleinen Kindern besondere Unterstützung brauchen, können ihre Reise leichter bewältigen. 

Die Nutzung des ÖPNV soll in den nächsten Jahren für alle Fahrgäste, von Beginn der Fahrtvorbereitung über den Erwerb eines Tickets bis hin zum Ein- und Ausstieg, so einfach, sicher und komfortabel wie möglich werden.

Zur Broschüre

Sachbearbeiterin
Tiefbauamt

Frau Hadlich

ÖPNV-Koordinierung

Telefonnummer
0234 910-3343
Faxnummer
0234 910-2391
Zimmer 2.1.390
E-Mail Adresse
MHadlich@bochum.de

Adresse / Kontakt

Tiefbauamt
Technisches Rathaus (TR)
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44777 Bochum

E-Mail Adresse
tiefbauamt@bochum.de

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Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

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Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.