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Aktuelles

Förderungen

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Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der aktuellen kommunalen Förderprogramme in Bochum.

Infos zu Förderberechtigten, Fördergebieten, Förderzeiträumen und mehr finden Sie im jeweiligen Abschnitt. 

Die Liste wird fortlaufend ergänzt. 

Die Stadt Bochum unterstützt Bürgerinnen und Bürger beim Einstieg in die eigene Stromerzeugung. Die Förderrichtlinie ist veröffentlicht – Anträge können seit dem 31. Dezember 2025 gestellt werden, aber erst, wenn die Teilnahme am verpflichtenden Online-Seminar nachgewiesen ist.

Hier geht´s zum Förderprogramm

Das Wichtigste:

  • Bis zu 500 Euro Erstattung für Balkonkraftwerke (400–800 Wp)
  • Haushalte mit geringem Einkommen werden priorisiert bearbeitet (zum Beispiel mit Bochum-Pass, Wohngeld oder Bürgergeld)
  • Die Teilnahme an einem kostenlosen Online-Seminar der Verbraucherzentrale NRW ist Pflicht
  • Die Antragstellung erst möglich nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Online-Antragstellung.
  • Erste Seminartermine ab 5. Januar 2026

Mit diesem Programm setzt Bochum ein starkes Zeichen für Klimaschutz und soziale Teilhabe. Jede und jeder kann Teil der Energiewende werden!

Das Programm ist Teil der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum und wird von der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit umgesetzt

Symbolbild Kinder vor einem Teich (Quelle: Klimawerk)

Beratungsangebot:

Stadt Bochum, Tiefbauamt, Abteilung Entwässerung
Frau Hüskes, 0234 910-1048, KHueskes@bochum.de
Herr Pacha, 0234 910-4139, TPacha@bochum.de
Herr Reinhardt, 0234 910-3776, JReinhardt@bochum.de
Frau Schulte-Wermlinghoff, 0234 910-3973, Schulte-Wermlinghoff@bochum.de

kris@bochum.de
Emschergenossenschaft: hallo@klima-werk.de

Was wird gefördert?

Zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Städte gegenüber extremen Wetterereignissen

  • Flächenentsiegelung
  • Mulden-/Flächenversickerung, Mulden-Rigolen-Versickerung, Rigolenversickerung, Baumrigolen
  • Extensive Dachbegrünung 
  • Fassadenbegrünung 
  • Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer
  • Machbarkeitsstudien für zielrelevante Maßnahmen

Wer ist förderberechtigt?

Privatpersonen, die ein Grundstück besitzen sowie juristische Personen des Privatrechts

Fördergebiet

Gestaltungsräume:

  • Innenstadt Süd-West
  • Laer
  • Wattenscheid

Die Abgrenzung können Sie im Geoportal der Stadt Bochum einsehen.

Förderzeitraum

bis 2030


Maximale Förderung

Innenstadt Süd-West und Wattenscheid (innerhalb des Einzugsgebiets der Emscher): bis zu 90 % der Kosten
Laer (innerhalb des Einzugsgebiets des Ruhrverband): bis zu 60 % der Kosten 


Weitere Informationen und Kontakt
Förderprogramm Regenwasser KRiS | Stadt Bochum
https://www.klima-werk.de/kris-foerderung

Regenwasserversickerungsanlagen im Bochumer Stadtgebiet. (Quelle: Stadt Bochum)

Beratungsangebot:

Stadt Bochum, Tiefbauamt, Abteilung Entwässerung
Herr Pacha, 0234 910-4139, TPacha@bochum.de
Herr Reinhardt, 0234 910-3776, JReinhardt@bochum.de
Frau Schulte-Wermlinghoff, 0234 910-3973, Schulte-Wermlinghoff@bochum.de

Emschergenossenschaft: hallo@klima-werk.de

Was wird gefördert?

  • Dachbegrünungen bis zu 200 Quadratmeter große Dächer
  • Entsiegelung
  • Regenwasserversickerung
  • Einleitung von Regenwasser in Gewässer
  • Regenwassernutzung
  • Fassadenbegrünung mit Bewässerung über gesammeltes Regenwasser

Wer ist förderberechtigt?

Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilen im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft

Fördergebiet

Hier können Sie einsehen, ob sich Ihr Grundstück im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft befindet.

Maximale Förderung:

Die Höhe der Förderung ist für die einzelnen Maßnahmen ist unter Förderprogramm Regenwasser aufgeführt.

Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Thema.

Die Webseite www.klimakoffer.nrw der Verbraucherzentrale NRW stellt eine sorgfältig zusammengestellte Sammlung von Werkzeugen dar, die Sie als Bürgerinnen und Bürger auf Ihrer persönlichen Reise zur Anpassung an den Klimawandel nutzen können.

Dabei gibt es zahlreiche Angebote. Seien es Wissenstexte, Online-Seminare und Vorträge, schriftliche und telefonische Beratungsangebote, Informationen zu Fördermitteln, Videos oder Links - wählen Sie das, was zu Ihnen passt.
Themenschwerpunkte sind der Schutz vor Starkregen, die Begrünung von Gebäuden, der Umgang mit Regenwasser sowie das Thema Hitze & Gesundheit.

Die Verbraucherzentrale NRW freut sich auf Ihren Besuch auf www.klimakoffer.nrw:

Fördermittel nutzen

Neben den städtischen Förderprogrammen bietet auch die Emschergenossenschaft ein Förderprogramm mit dem Namen „Zukunftsvereinbarung Regenwasser“ an. Die Förderung von Gründächern und -fassaden ist Bestandteil dieses Programms. Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, muss Ihr Grundstück im Einzugsgebiet des Flusses Emscher liegen. Im Geoportal Bochum können Sie das Einzugsgebiet der Emscher einsehen: Karte im Geoportal

Was wird gefördert?
Das vereinfachte (digitale) Verfahren für Dachbegrünungen gilt nun für bis zu 200 Quadratmeter große Dächer (und damit für bis zu 10.000 Euro Förderung).

Hierzu folgen Sie bitte folgenden Link: Gründach.Förderung in der Emscherregion (klima-werk.de)

Für einen Förderantrag zur Begrünung größerer Dachflächen ab 60 Quadratmeter richten Sie sich bitte nach folgenden Merkblättern:

Weitere Bestandteile des Förderprogramms sind zum Beispiel 

  • Entsiegelung
  • Regenwasserversickerung
  • Einleitung von Regenwasser in Gewässer
  • Regenwassernutzung
  • Fassadenbegrünung mit Bewässerung über gesammeltes Regenwasser

Wenn Sie sich für eine der genannten Maßnahmen interessieren finden Sie alle Infos zum Förderprogramm und der Antragsstellung hier:

Wer ist förderberechtigt?
Private Eigentümerinnen und Eigentümer

Fördergebiet
Im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft (siehe Karte)

Förderzeitraum
Das Förderprogramm gilt ohne Laufzeitbeschränkung.

Weitere Informationen und Kontaktdaten
Förderprogramme Regenwasser | Stadt Bochum

Was wird gefördert?
Förderbereich 2.3. Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Gefördert werden:

  • Baumrigolen mit Speicherelement mit einer Versickerung über eine Vegetationsfläche, die als belebte Bodenzone wie eine Muldenversickerung ausgebildet ist,
  • Muldenversickerungsanlagen und
  • Mulden-Rigolen-Anlagen.

Wer ist förderberechtigt?
Abwasserbeseitigungspflichtige (Kommunen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die die Aufgabe durchführen); Gemeinden, Gemeindeverbände, Privatpersonen sowie juristische Personen des Privatrechts und öffentlichen Rechts. 

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Die Gewährung einer Zuwendung erfolgt nur für die Abkopplung befestigter Flächen von der Mischkanalisation im Bestand, nicht bei Neuerschließungen. Die Sanierung vorhandener Anlagen ist ausgeschlossen. Der Zulauf zur Baumrigole mit Versickerung erfolgt über die Vegetationsfläche, die als belebte Bodenzone ausgebildet ist.
Es werden Maßnahmen, die im vorgelagerten Einzugsgebiet einer Mischwasserbehandlungsanlage liegen, mit einer abgekoppelten Fläche von mindestens 3 000 Quadratmetern, gefördert.

Grundsätzlich bis zu 50% [Zuwendung soweit zutreffend der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 in der jeweils gültigen Fassung genannte Maximalbetrag innerhalb von 3 Jahren je Unternehmen]

Fördergebiet
NRW 

Weitere Informationen
Förderprogramm „ZunA NRW" | Bezirksregierung Düsseldorf

Das Förderprogramm Bochums Dächer, Fassaden und Vorgärten lief Ende 2024 aus und ruht derzeit. Die Fortführung des Förderprogramms ist in 2026 geplant. Der Start und die Ansprechperson wird rechtzeitig auf der Homepage der Stadt Bochum bekannt gegeben. 

Was wird gefördert?
Extensive Dachbegrünungen (Schräg- und Flachdächer) auf Neubauten sowie die Nachrüstung von Bestandsdächern ab einer Größe von 15 m² Nettovegetationsfläche (entspricht etwa einer Carportgröße).
Anlage und Herstellung klimafreundlicher und ökologisch hochwertiger Fassadenbegrünungen (wand- und bodengebunden) an Neu- und Bestandbauten ab einer Größe von 10 m² Fassadenfläche.
Entsiegelung von Vorgarten-, Garten- und Hofflächen mit anschließender ökologisch hochwertiger Begrünung der entsiegelten Fläche mit heimischen Stauden und Gehölzen ab einer Mindestgröße von 10 m²

Wer ist förderberechtigt?
Private Eigentümer und Eigentümerinnen

Fördergebiet
Der Förderbaustein „Dachbegrünung“ gilt für das Stadtgebiet außerhalb des Einzugsgebietes der Emschergenossenschaft. Dort gilt das Förderprogramm der Emschergenossenschaft.
Die Förderbausteine „Fassadenbegrünung“ und „Entsiegelung“ gelten für das ganze Stadtgebiet.

Förderzeitraum
Das Förderprogramm gilt seit 1. August 2023 ohne Laufzeitbeschränkung.

Maximale Förderung
Gefördert werden wieder 50 % der Gesamtherstellungskosten, der Höchstbeitrag der Förderung beträgt 25.000 € je Antragsteller*in und Jahr.

Weitere Informationen

Was wird gefördert?
Fassadenanstrich/-begrünungen, Außenanlagen und Dachbegrünungen

Wer ist förderberechtigt?
private Eigentümer*innen

Fördergebiet
Stadterneuerungsgebiet Bochum Hamme

Kontakt
Jörg Hollweg
Telefon: 0234 95801255
E-Mail: info@stadterneuerung-hamme.de

Förderzeitraum
abhängig vom Stadterneuerungsprozess

Maximale Förderung
50% der förderfähigen Kosten, beziehungsweise 60 €/m2 Fassadenfläche

Weitere Informationen
Hof- und Fassadenprogramm
 

Was wird gefördert?
Fassadenanstrich/-begrünungen, Außenanlagen und Dachbegrünungen

Wer ist förderberechtigt?
private Eigentümer*innen

Fördergebiet
Stadterneuerungsgebiet Bochum Innenstadt

Kontakt
Innenstadtarchitekten Marcus Wagner und Sarah Gräfer
Telefon 0234 93827560
E-Mail: kontakt@innenstadtarchitekten.de

Förderzeitraum
abhängig vom Stadterneuerungsprozess

Maximale Förderung
50 Prozent der förderfähigen Kosten, beziehungsweise 60 Euro/Quadratmeter Fassadenfläche

Weitere Informationen
www.bochum.de/hof-und-fassadenprogramm

Was wird gefördert?
Energetische Sanierung (Ergänzungszuschuss BAFA); Abbau Barrieren; Fassadengestaltung; Herstellung Freisitze; Umbau Gewerbe zu Wohnraum; Ausbau und Aufstockung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken

Wer ist förderberechtigt?
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen von Wohnungen sowie Wohngebäuden beziehungsweise Wohn- und Geschäftshäusern mit mindestens zwei Wohneinheiten innerhalb des Geltungsbereichs. Der/Die Antragsteller*in darf nicht mehr als 30 Wohnungen besitzen. Das Gebäude sollte älter als zehn Jahre sein

Fördergebiete
Cityradialen, Haupteinfallstraßen im Bochumer Stadtgebiet

Kontakt
Dipl.-Ing. Dr. Peter Kroos, Architekt
E-Mail: modernisierungsberatung@kroosundschlemper.de
Telefon: 0231 3950508  

Förderzeitraum
Bis mindestens Ende 2026

Maximale Förderung
je nach Maßnahme 10 bis 25 Prozent der förderfähigen Kosten, mindestens 500 Euro, maximal 50.000 Euro/Jahr

Weitere Informationen
www.bochum.de/Modernisierungsprogramm

Was wird gefördert?
Modernisierung von Bestandsimmobilien 

Wer ist förderberechtigt

  • Investor*in oder Bauherr*in mit der erforderlichen Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
  • Bei selbst genutztem Wohneigentum: Antragstellende, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 1 WFNG NRW nicht übersteigt (Einkommensgruppe A) oder um bis zu 40 % übersteigt (Einkommensgruppe B).

Fördergebiet
ganzes Stadtgebiet 

Kontakt
Wohnraumförderung der Stadt Bochum
Telefon:0234 910 1789

Förderzeitraum
grundsätzlich ganzjährig 

Weitere Informationen
www.bochum.de/Wohnraumfoerderung