Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der aktuellen kommunalen Förderprogramme in Bochum.
Infos zu Förderberechtigten, Fördergebieten, Förderzeiträumen und mehr finden Sie im jeweiligen Abschnitt.
Die Liste wird fortlaufend ergänzt.
Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der aktuellen kommunalen Förderprogramme in Bochum.
Infos zu Förderberechtigten, Fördergebieten, Förderzeiträumen und mehr finden Sie im jeweiligen Abschnitt.
Die Liste wird fortlaufend ergänzt.
Die Stadt Bochum unterstützt Bürgerinnen und Bürger beim Einstieg in die eigene Stromerzeugung. Die Förderrichtlinie ist veröffentlicht – Anträge können seit dem 31. Dezember 2025 gestellt werden, aber erst, wenn die Teilnahme am verpflichtenden Online-Seminar nachgewiesen ist.
Hier geht´s zum Förderprogramm
Das Wichtigste:
Mit diesem Programm setzt Bochum ein starkes Zeichen für Klimaschutz und soziale Teilhabe. Jede und jeder kann Teil der Energiewende werden!
Das Programm ist Teil der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum und wird von der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit umgesetzt
Beratungsangebot:
Stadt Bochum, Tiefbauamt, Abteilung Entwässerung
Frau Hüskes, 0234 910-1048, KHueskes@bochum.de
Herr Pacha, 0234 910-4139, TPacha@bochum.de
Herr Reinhardt, 0234 910-3776, JReinhardt@bochum.de
Frau Schulte-Wermlinghoff, 0234 910-3973, Schulte-Wermlinghoff@bochum.de
kris@bochum.de
Emschergenossenschaft: hallo@klima-werk.de
Was wird gefördert?
Zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Städte gegenüber extremen Wetterereignissen
Wer ist förderberechtigt?
Privatpersonen, die ein Grundstück besitzen sowie juristische Personen des Privatrechts
Fördergebiet
Gestaltungsräume:
Die Abgrenzung können Sie im Geoportal der Stadt Bochum einsehen.
Förderzeitraum
bis 2030
Maximale Förderung
Innenstadt Süd-West und Wattenscheid (innerhalb des Einzugsgebiets der Emscher): bis zu 90 % der Kosten
Laer (innerhalb des Einzugsgebiets des Ruhrverband): bis zu 60 % der Kosten
Weitere Informationen und Kontakt
Förderprogramm Regenwasser KRiS | Stadt Bochum
https://www.klima-werk.de/kris-foerderung
Beratungsangebot:
Stadt Bochum, Tiefbauamt, Abteilung Entwässerung
Herr Pacha, 0234 910-4139, TPacha@bochum.de
Herr Reinhardt, 0234 910-3776, JReinhardt@bochum.de
Frau Schulte-Wermlinghoff, 0234 910-3973, Schulte-Wermlinghoff@bochum.de
Emschergenossenschaft: hallo@klima-werk.de
Was wird gefördert?
Wer ist förderberechtigt?
Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilen im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft
Fördergebiet
Hier können Sie einsehen, ob sich Ihr Grundstück im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft befindet.
Maximale Förderung:
Die Höhe der Förderung ist für die einzelnen Maßnahmen ist unter Förderprogramm Regenwasser aufgeführt.
Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Thema.
Die Webseite www.klimakoffer.nrw der Verbraucherzentrale NRW stellt eine sorgfältig zusammengestellte Sammlung von Werkzeugen dar, die Sie als Bürgerinnen und Bürger auf Ihrer persönlichen Reise zur Anpassung an den Klimawandel nutzen können.
Dabei gibt es zahlreiche Angebote. Seien es Wissenstexte, Online-Seminare und Vorträge, schriftliche und telefonische Beratungsangebote, Informationen zu Fördermitteln, Videos oder Links - wählen Sie das, was zu Ihnen passt.
Themenschwerpunkte sind der Schutz vor Starkregen, die Begrünung von Gebäuden, der Umgang mit Regenwasser sowie das Thema Hitze & Gesundheit.
Die Verbraucherzentrale NRW freut sich auf Ihren Besuch auf www.klimakoffer.nrw:
Neben den städtischen Förderprogrammen bietet auch die Emschergenossenschaft ein Förderprogramm mit dem Namen „Zukunftsvereinbarung Regenwasser“ an. Die Förderung von Gründächern und -fassaden ist Bestandteil dieses Programms. Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, muss Ihr Grundstück im Einzugsgebiet des Flusses Emscher liegen. Im Geoportal Bochum können Sie das Einzugsgebiet der Emscher einsehen: Karte im Geoportal
Was wird gefördert?
Das vereinfachte (digitale) Verfahren für Dachbegrünungen gilt nun für bis zu 200 Quadratmeter große Dächer (und damit für bis zu 10.000 Euro Förderung).
Hierzu folgen Sie bitte folgenden Link: Gründach.Förderung in der Emscherregion (klima-werk.de)
Für einen Förderantrag zur Begrünung größerer Dachflächen ab 60 Quadratmeter richten Sie sich bitte nach folgenden Merkblättern:
Weitere Bestandteile des Förderprogramms sind zum Beispiel
Wenn Sie sich für eine der genannten Maßnahmen interessieren finden Sie alle Infos zum Förderprogramm und der Antragsstellung hier:
Wer ist förderberechtigt?
Private Eigentümerinnen und Eigentümer
Fördergebiet
Im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft (siehe Karte)
Förderzeitraum
Das Förderprogramm gilt ohne Laufzeitbeschränkung.
Weitere Informationen und Kontaktdaten
Förderprogramme Regenwasser | Stadt Bochum
Was wird gefördert?
Förderbereich 2.3. Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Gefördert werden:
Wer ist förderberechtigt?
Abwasserbeseitigungspflichtige (Kommunen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die die Aufgabe durchführen); Gemeinden, Gemeindeverbände, Privatpersonen sowie juristische Personen des Privatrechts und öffentlichen Rechts.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Die Gewährung einer Zuwendung erfolgt nur für die Abkopplung befestigter Flächen von der Mischkanalisation im Bestand, nicht bei Neuerschließungen. Die Sanierung vorhandener Anlagen ist ausgeschlossen. Der Zulauf zur Baumrigole mit Versickerung erfolgt über die Vegetationsfläche, die als belebte Bodenzone ausgebildet ist.
Es werden Maßnahmen, die im vorgelagerten Einzugsgebiet einer Mischwasserbehandlungsanlage liegen, mit einer abgekoppelten Fläche von mindestens 3 000 Quadratmetern, gefördert.
Grundsätzlich bis zu 50% [Zuwendung soweit zutreffend der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 in der jeweils gültigen Fassung genannte Maximalbetrag innerhalb von 3 Jahren je Unternehmen]
Fördergebiet
NRW
Weitere Informationen
Förderprogramm „ZunA NRW" | Bezirksregierung Düsseldorf
Das Förderprogramm Bochums Dächer, Fassaden und Vorgärten lief Ende 2024 aus und ruht derzeit. Die Fortführung des Förderprogramms ist in 2026 geplant. Der Start und die Ansprechperson wird rechtzeitig auf der Homepage der Stadt Bochum bekannt gegeben.
Was wird gefördert?
Extensive Dachbegrünungen (Schräg- und Flachdächer) auf Neubauten sowie die Nachrüstung von Bestandsdächern ab einer Größe von 15 m² Nettovegetationsfläche (entspricht etwa einer Carportgröße).
Anlage und Herstellung klimafreundlicher und ökologisch hochwertiger Fassadenbegrünungen (wand- und bodengebunden) an Neu- und Bestandbauten ab einer Größe von 10 m² Fassadenfläche.
Entsiegelung von Vorgarten-, Garten- und Hofflächen mit anschließender ökologisch hochwertiger Begrünung der entsiegelten Fläche mit heimischen Stauden und Gehölzen ab einer Mindestgröße von 10 m²
Wer ist förderberechtigt?
Private Eigentümer und Eigentümerinnen
Fördergebiet
Der Förderbaustein „Dachbegrünung“ gilt für das Stadtgebiet außerhalb des Einzugsgebietes der Emschergenossenschaft. Dort gilt das Förderprogramm der Emschergenossenschaft.
Die Förderbausteine „Fassadenbegrünung“ und „Entsiegelung“ gelten für das ganze Stadtgebiet.
Förderzeitraum
Das Förderprogramm gilt seit 1. August 2023 ohne Laufzeitbeschränkung.
Maximale Förderung
Gefördert werden wieder 50 % der Gesamtherstellungskosten, der Höchstbeitrag der Förderung beträgt 25.000 € je Antragsteller*in und Jahr.
Weitere Informationen
Was wird gefördert?
Fassadenanstrich/-begrünungen, Außenanlagen und Dachbegrünungen
Wer ist förderberechtigt?
private Eigentümer*innen
Fördergebiet
Stadterneuerungsgebiet Bochum Hamme
Kontakt
Jörg Hollweg
Telefon: 0234 95801255
E-Mail: info@stadterneuerung-hamme.de
Förderzeitraum
abhängig vom Stadterneuerungsprozess
Maximale Förderung
50% der förderfähigen Kosten, beziehungsweise 60 €/m2 Fassadenfläche
Weitere Informationen
Hof- und Fassadenprogramm
Was wird gefördert?
Fassadenanstrich/-begrünungen, Außenanlagen und Dachbegrünungen
Wer ist förderberechtigt?
private Eigentümer*innen
Fördergebiet
Stadterneuerungsgebiet Bochum Innenstadt
Kontakt
Innenstadtarchitekten Marcus Wagner und Sarah Gräfer
Telefon 0234 93827560
E-Mail: kontakt@innenstadtarchitekten.de
Förderzeitraum
abhängig vom Stadterneuerungsprozess
Maximale Förderung
50 Prozent der förderfähigen Kosten, beziehungsweise 60 Euro/Quadratmeter Fassadenfläche
Weitere Informationen
www.bochum.de/hof-und-fassadenprogramm
Was wird gefördert?
Energetische Sanierung (Ergänzungszuschuss BAFA); Abbau Barrieren; Fassadengestaltung; Herstellung Freisitze; Umbau Gewerbe zu Wohnraum; Ausbau und Aufstockung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken
Wer ist förderberechtigt?
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen von Wohnungen sowie Wohngebäuden beziehungsweise Wohn- und Geschäftshäusern mit mindestens zwei Wohneinheiten innerhalb des Geltungsbereichs. Der/Die Antragsteller*in darf nicht mehr als 30 Wohnungen besitzen. Das Gebäude sollte älter als zehn Jahre sein
Fördergebiete
Cityradialen, Haupteinfallstraßen im Bochumer Stadtgebiet
Kontakt
Dipl.-Ing. Dr. Peter Kroos, Architekt
E-Mail: modernisierungsberatung@kroosundschlemper.de
Telefon: 0231 3950508
Förderzeitraum
Bis mindestens Ende 2026
Maximale Förderung
je nach Maßnahme 10 bis 25 Prozent der förderfähigen Kosten, mindestens 500 Euro, maximal 50.000 Euro/Jahr
Weitere Informationen
www.bochum.de/Modernisierungsprogramm
Was wird gefördert?
Modernisierung von Bestandsimmobilien
Wer ist förderberechtigt
Fördergebiet
ganzes Stadtgebiet
Kontakt
Wohnraumförderung der Stadt Bochum
Telefon:0234 910 1789
Förderzeitraum
grundsätzlich ganzjährig
Weitere Informationen
www.bochum.de/Wohnraumfoerderung