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Aktuelle Pressemeldungen

Mietobergrenzen im Sozialleistungsbereich sollen steigen

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Die Stadt Bochum will die Mietobergrenzen für Bruttokaltmieten anheben, die beim Jobcenter und beim Amt für Soziales als angemessen anerkannt werden. So will sie ihren auf Sozialleistungen angewiesenen Einwohnerinnen und Einwohnern weiterhin einen fairen Zugang zum Wohnen in Bochum erhalten. Damit reagiert die Stadt auf die jüngsten Daten, die für den allgemeinen Bochumer Mietspiegel erhoben wurden. Die Analyse ließ erkennen, dass der Wohnungsmarkt in Bochum enger geworden ist, insbesondere für größere Wohnungen. Daraus folgt auch, dass die Wohnungssuche in Bochum zunehmend schwieriger geworden ist.

Als Reaktion darauf sollen die Obergrenzen für Einzelpersonen um 4,37 Euro auf 392,85 Euro steigen, für 2-Personen-Haushalte um 6,79 Euro auf 492,44 Euro, für 3-Personen-Haushalte um 2,70 Euro auf 578,64 Euro und für 4-Personen-Haushalte um 23,22 Euro auf 685,14 Euro monatlich. Das Amt für Soziales weist aber darauf hin, dass diese Obergrenzen nie vollkommen starr angewandt, sondern stets an den Besonderheiten des Einzelfalls gemessen werden. Ab 5-Personen-Haushalten soll anstelle ermittelter Obergrenzen die aktuelle Wohngeld-Mietpreistabelle als Basis für die zu treffenden Einzelfallentscheidungen herangezogen werden. Zudem ist geplant, die bewährte Regelung fortzusetzen, dass Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus grundsätzlich als angemessen gelten, wenn sie mit einem von der Personenzahl her passenden Wohnberechtigungsschein angemietet werden.

Die neuen Angemessenheitswerte liegen durchweg oberhalb der bisherigen Obergrenzen. Die geplante Mietobergrenzen-Erhöhung soll dem Sozialausschuss im Mai vorgestellt und danach zum 1. Juni in Kraft gesetzt werden.

(28. April 2021)