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Informationen zu Bebauungsplänen

Bebauungsplan Nr. 1024 - Steinhausstraße/Günnigfelder Straße -

Entwicklung von Wohnbauflächen auf ehemaligen Bahnflächen

Luftbild zum Bebauungsplans Nr. 1024- Steinhausstraße/Günnigfelder Straße - mit eingezeichnetem Baugebiet
Luftbild zum Bebauungsplans Nr. 1024- Steinhausstraße/Günnigfelder Straße - mit eingezeichnetem Baugebiet (Quelle: Stadt Bochum / Regionalverband Ruhr)

Informationen zu Bebauungsplänen

Die circa 4 ha große Fläche des Bebauungsplans Nr. 1024 - Steinhausstraße / Günnigfelder Straße - ist Teil der Wohnbaulandentwicklung auf den ehemaligen Bahnflächen in Günnigfeld.

Im Jahr 2019 wurde für die aufgegebene Bahntrasse der DB zwischen dem geplanten RS1 und der Steinhausstraße in Günnigfeld eine städtebauliche Rahmenplanung erarbeitet. Nach Vertiefung der Planung und Einbeziehung der städtischen Sportplatzfläche an der Martin-Lang-Straße wurde am 25. April 2023 durch den Ausschuss für Planung und Grundstücke der Aufstellungsbeschluss gefasst und damit das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 1024 eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand bereits vorgezogen im Juni 2022 statt.

Das städtebauliche Konzept sieht für die drei Teilbereiche eine unterschiedliche Bebauung vor.

Im Teilbereich I sind im östlichen Bereich dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit Staffelgeschoss vorgesehen. Diese ergeben im Gesamtbild ein homogenes Erscheinungsbild durch einheitliche Gebäudekubaturen mit analogen Balkon- und Fensterformaten und gleichen Gebäudehöhen. Im westlichen Bereich sind Doppelhaushälften vorgesehen. Durch eine unterschiedliche Fassadengestaltung sollen individuelle Adressen geschaffen werden. Die Gebäude werden durch private Freiräume in Form von Gärten, Balkone und Dachterrassen ergänzt.

Im Teilbereich II sind im südlichen Bereich ebenfalls eine Reihe mit dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern mit Staffelgeschoss geplant. Nördlich von diesen sieht die Konzeption einen Anger vor, um den sich Reihenhäuser sowie Doppelhaushälften gruppieren.

Der Teilbereich III dient der Unterbringung einer Kita sowie weiterer Wohnbebauung.

Die Entwicklung der neuen Wohnbauflächen leistet einen Beitrag zur Verringerung der Wohnungsknappheit in Bochum, auch im öffentlich geförderten Segment.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bebauungsplanauskunft. Dort erfahren Sie auch, ob und wann wieder eine Beteiligung der Öffentlichkeit terminiert ist.


Amt für Stadtplanung und Wohnen

Frau Bolenz

Abteilung Städtebau und Mobilität

Telefonnummer
0234 910-1718
E-Mail Adresse
GBolenz@bochum.de