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Dienstleistungen und Infos

Anmeldung zur Eheschließung

Sie möchten heiraten und wissen nicht, was zu tun ist?

Dienstleistungen und Infos

Die Anmeldung zur Eheschließung ist zur Prüfung der Ehefähigkeit in rechtlicher Hinsicht und zur Ermittlung etwaiger Eheverbote erforderlich. Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen

Mindestalter

Wer vor einem deutschen Standesamt die Ehe schließen möchte, muss volljährig sein, also mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 1303 Bürgerlichens Gesetzbuch – BGB).

Wohnsitz

Für die Entgegennahme einer Anmeldung der Eheschließung ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen eines Verlobten oder bei unterschiedlichem Wohnsitz beider Verlobten, können Sie also frei wählen.

Sollte keiner der Verlobten einen Wohnsitz im Bundesgebiet haben, ist die Ehe bei dem Standesamt anzumelden, bei dem auch die Eheschließung stattfinden soll.

Fristen

Die Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin möglich. Wir empfehlen Ihnen, innerhalb dieses Zeitrahmens den Wunschtermin möglichst frühzeitig mit uns abzustimmen.

Ort der Eheschließung

Es ist schön, die Wahl zu haben: Sie können sich jederzeit für eine Hochzeit bei uns in Bochum entscheiden, auch wenn Sie nicht Ihren Wohnsitz in Bochum haben. In diesem Fall lohnt sich sicher auch ein Blick in die verschiedenen Trauzimmer der Stadt Bochum.

Sollte dies Ihr Wunsch sein, melden Sie bitte zunächst die Eheschließung bei dem für Sie zuständigen Standesamt an und teilen dort mit, dass Sie in Bochum heiraten möchten. Das dortige Standesamt wird uns dann die Unterlagen zusenden, damit Ihre Eheschließung bei uns durchgeführt werden kann.

Im Gegensatz dazu können Sie als Bochumer Bürger natürlich auch in jedem anderen Ort im Bundesgebiet oder auch im Ausland heiraten. Im Ausland geschlossene Ehen werden bei uns grundsätzlich dann anerkannt, wenn die Trauung nach den landesüblichen Gesetzen und von den zuständigen Stellen in der vorgeschriebenen Form durchgeführt worden ist.

Namensführung in der Ehe

Nachstehend sind alle Möglichkeiten zur Namensführung nach deutschem Recht in Kurzform aufgelistet:

  1. Jeder von Ihnen behält seinen bisherigen Namen
    Dabei ist es unerheblich, ob Sie bereits verheiratet waren oder einen Doppelnamen führen. Durch die Eheschließung ändert sich die Namensführung zunächst nicht. Allerdings können Sie sich später immer noch anders entscheiden und eine der unten aufgeführten Möglichkeiten wählen. Fristen sind hierbei nicht zu beachten. Der Name der Kinder wird bei der Geburt des ersten Kindes festgelegt.
     
  2. Es wird ein gemeinsamer Ehename gewählt
    Zum gemeinsamen Ehenamen können Sie
  • den Geburtsnamen eines der beiden Partner oder
  • den am Tage der Eheschließung von einem Beteiligten geführten Familiennamen (Ehename oder Lebenspartnerschaftsname einer früheren Ehe oder Lebenspartnerschaft)

bestimmen.

Wenn Sie sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, werden die aus dieser Ehe stammenden Kinder ebenfalls diesen Namen als Geburtsnamen erhalten.

Der Partner, dessen Name nicht zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt wurde, hat das Recht, dem gemeinsamen Ehenamen den Geburtsnamen oder den vor der Eheschließung geführten Familiennamen voranzustellen oder anzufügen. Diese Namensführung stellt ein persönliches Recht dar und kann daher nicht auf den Ehepartner oder auf gemeinsame Kinder übertragen werden.

Bitte bedenken Sie:

Wenn Sie sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, kann für die Dauer der Ehe an dieser Namenswahl keine Änderung vorgenommen werden.

Eine Voranstellung oder Hinzufügung eines Namens zu dem gemeinsamen Ehenamen ist auch nach der Eheschließung möglich. Eine Frist ist hierbei nicht zu beachten.

Ebenso kann der vorangestellte oder hinzugefügte Name durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten jederzeit abgelegt werden. Anschließend ist die erneute Voranstellung oder Hinzufügung eines Namens ausgeschlossen.

Besteht der voranzustellende oder hinzuzufügende Name aus zwei (oder mehr) Namen, so kann nur einer der Namen vorangestellt oder hinzugefügt werden.

Neue Ausweispapiere bereits vor der Eheschließung beantragen

Möchten Sie den Namen Ihres zukünftigen Ehepartners annehmen, benötigen Sie nach der Eheschließung neue Ausweisdokumente, da Personalausweis und Reisepass nicht geändert werden können. In Bochum können Sie bis zu acht Wochen vor dem geplanten Trautermin beim Bürgerbüro neue Papiere beantragen.

Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Zusammenhang beim Bürgerbüro die Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung vorlegen müssen.

Aktueller Hinweis:
Leider ist die Antragstellung von Dokumenten vor der geplanten Eheschließung erst ab dem 2. Mai 2024 wieder möglich. 

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Folgender Onlinedienst steht Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:

Terminvereinbarung

Einen Termin für die Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt Bochum können Sie online buchen.
Hinweis: Die Anmeldung der Eheschließung ist für genau sechs Monate gültig. Bitte beachten Sie dieses Zeitfenster bei Ihrer Terminbuchung.

Vor Ihrem Termin können Sie online abfragen, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung Ihrer Eheschließung im Standesamt Bochum benötigen.

Online-Traukalender

Ihren Wunschtermin zur Eheschließung können Sie in unserem Online-Traukalender reservieren:

Formulare und Infoblätter

Wenn Sie nicht wissen, welche Unterlagen Sie benötigen beantworten Sie bitte die nachfolgenden Fragen. Wir sagen Ihnen dann, mit welchen Unterlagen Sie Ihre Eheschließung bei uns im Standesamt anmelden können. Sie werden automatisch durch den Fragenkatalog geführt. Anhand der Statuszeile oben auf jeder Seite können Sie sehen, welche Antworten Sie bisher gegeben haben. Sollten Sie feststellen, dass Sie eine Frage falsch beantwortet haben, können Sie über die Statuszeile bis zur richtigen Seite zurückblättern.

Bitte beachten Sie, dass die zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen sich nach Ihrem jeweiligen Personenstand richten. Daher muss jede/jeder Verlobte den Fragenkatalog einzeln durcharbeiten, um zu erfahren, welche Unterlagen er oder sie höchstpersönlich benötigt. Da es besondere Situationen geben kann, die nicht alle durch eine automatisierte Auskunft erfasst werden können, ist die auf diesem Wege erteilte Auskunft unverbindlich. Eine verbindliche Auskunft, welche Unterlagen Sie zur Anmeldung der Eheschließung benötigen, können wir Ihnen nur in einem persönlichen Gespräch bei uns im Standesamt geben.

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Bochum kann nur erfolgen, wenn einer der beiden Verlobten einen Wohnsitz in Bochum hat.

Unklarheiten?

Rufen Sie uns unter 0234 910-1951 an und wir helfen Ihnen weiter.

Zum Fragenkatalog

Eheschließung mit Auslandsbeteiligung

Ist einer der Partner ausländischer Staatsbürger, so hat der Standesbeamte bei der Anmeldung zur Eheschließung neben den zur eigenen Person gemachten Angaben zusätzlich zu prüfen, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners eventuell gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung ist in der Regel auch sichergestellt, dass die Ehe im Heimatstaat des ausländischen Verlobten anerkannt wird.

Neben den grundsätzlich erforderlichen Unterlagen für die Eheschließung ist von dem ausländischen Partner ein Zeugnis der inneren Behörden des Heimatstaates darüber vorzulegen, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegen steht (Ehefähigkeitszeugnis).

Ehefähigkeitszeugnisse werden zurzeit von folgenden Staaten ausgestellt:
Albanien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Japan, Kenia, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Mosambik, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Serbien, Spanien, Tansania, Tschechische Republik, und Türkei.

Ausländische Staatsangehörige aus anderen Staaten müssen sich von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses befreien lassen. Der Antrag an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm ist über das Standesamt Bochum zu stellen. Welche Erfordernisse hierbei erfüllt werden müssen, können Sie bei uns im Standesamt erfragen.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Bochum (Personenstandsangelegenheiten) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Eine Übersicht der Gebühren finden Sie hier. 

Hinzu kommen gegebenenfalls noch die Kosten für die Anschaffung eines Familienstammbuches (ist nicht zwingend erforderlich) und die Gebühr für die Ausstellung von Aufenthaltsbescheinigungen.

Bei Trauungen außerhalb der städtischen Diensträume können weitere Kosten anfallen. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten unter "Trauzimmer der Stadt Bochum".

Adresse / Kontakt

Standesamt
Standesamt
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-1951
Faxnummer
0234 910-2330
E-Mail Adresse
standesamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch im Standesamt einen Termin. Termine können über die Online-Termin-Funktion oder auch telefonisch unter 0234 910-1951 gebucht werden.
 

Das Bild zeigt das Rathaus in Bochum

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Call-Center

Telefonnummer
0234 910-1951
Faxnummer
0234 910-2330
E-Mail Adresse
standesamt@bochum.de

Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.