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Dienstleistungen und Infos

Anmeldung eines Sterbefalles

Es soll ein Sterbefall angezeigt werden. Nach Beurkundung des Sterbefalles werden Sterbeurkunden und die Sterbefallbescheinigung für die Bestattung ausgestellt.

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Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Zuständigkeit

Für die Beurkundung des Sterbefalles einer Person ist grundsätzlich das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich (Stadtgebiet) der Sterbefall eingetreten ist. Der Wohnsitz des Verstorbenen / der Verstorbenen ist dabei unerheblich.

Anzeigepflicht

Wenn sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung (zum Beispiel Alten- und Pflegeheime, Hospize und so weiter) ereignet hat, so ist diese Einrichtung zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalles verpflichtet.

Ist mit der Anzeige ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt, so kann die Anzeige auch schriftlich erstattet werden.

Darüber hinaus sind alle Personen, die Kenntnis über den Sterbefall haben, zur mündlichen Anzeige des Sterbefalles verpflichtet.

In der Regel wird mit der Anzeige des Sterbefalles ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Dieses legt alle erforderlichen Dokumente für die Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt vor und beantragt dann die Sterbeurkunden.

Fristen

Die Anzeige des Sterbefalles muss spätestens am dritten Werktag nach dem Todestag erfolgt sein.

Was ist sonst zu beachten?

Alle benötigten Unterlagen sind im Original vorzulegen.

Schriftstücke, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen, die durch einen amtlich anerkannten Dolmetscher angefertigt worden ist. Werden Schriftstücke vorgelegt, die im Original in anderen als lateinischen Schriftzeichen ausgestellt sind, ist die Übersetzung nach ISO-Norm R9 vorzunehmen. In diesem Falle ist eine Kopie des Originals durch den Dolmetscher mit der Übersetzung zu verbinden.

Versteht ein Beteiligter die deutsche Sprache nicht, so ist ein Dolmetscher mitzubringen. Der Dolmetscher muss volljährig und geschäftsfähig sein und hat seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Sollten Kosten für die Tätigkeit des Dolmetschers entstehen, sind diese von den Beteiligten selbst zu tragen.

Grundsätzlich sind Namensänderungen (Wiederannahme des Geburtsnamens, behördliche Namensänderung, et cetera) mittels Bescheinigung über die Namensänderung nachzuweisen, falls sie nicht aus der vorgelegten Personenstandsurkunde hervorgehen.

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Sie möchten einen Sterbefall beurkunden lassen. 
Sie wissen nicht, was zu tun ist?

Folgende Konstellationen sind zu unterscheiden:

Die verstorbene Person war ledig
Für die Beurkundung des Sterbefalles wird die Geburtsurkunde der verstorbenen Person benötigt. Sollte es sich bei der Urkunde um eine ausländische Urkunde handeln, ist grundsätzlich die deutsche Übersetzung der Urkunde mit dem Original der Urkunde zusammen vorzulegen. Ebenso wird bei ausländischer Staatsangehörigkeit des Verstorbenen / der Verstorbenen der Reisepass benötigt.

Die verstorbene Person war verheiratet
Wenn die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes verheiratet gewesen ist, werden für die Beurkundung des Sterbefalles die Heiratsurkunde sowie die Geburtsurkunde benötigt. Sollte es sich bei den Urkunden um ausländische Urkunden handeln, ist grundsätzlich die deutsche Übersetzung der Urkunden mit dem Original der Urkunden zusammen vorzulegen. Ebenso wird bei ausländischer Staatsangehörigkeit des Verstorbenen / der Verstorbenen der Reisepass benötigt.

Die verstorbene Person war verwitwet
Wenn die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes verwitwet gewesen ist, werden für die Beurkundung des Sterbefalles die Heiratsurkunde, die Sterbeurkunde des Ehegatten sowie die Geburtsurkunde der verstorbenen Person benötigt. Sollte es sich bei den Urkunden um ausländische Urkunden handeln, ist grundsätzlich die deutsche Übersetzung der Urkunden mit dem Original der Urkunde zusammen vorzulegen. Ebenso wird bei ausländischer Staatsangehörigkeit des Verstorbenen / der Verstorbenen der Reisepass benötigt.

Die verstorbene Person war geschieden
Wenn die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes geschieden gewesen ist, werden für die Beurkundung des Sterbefalles die Heiratsurkunde, das rechtskräftige Scheidungsurteil sowie die Geburtsurkunde der verstorbenen Person benötigt. Wurde die Scheidung nicht in Deutschland ausgesprochen, prüft der Standesbeamte, ob die Scheidung für den deutschen Rechtsbereich gültig ist. Falls die Scheidung nicht für den deutschen Rechtsbereich gültig ist, kann die Scheidung auf Antrag anerkannt werden. Sollte es sich bei den Urkunden um ausländische Urkunden handeln, ist grundsätzlich die deutsche Übersetzung der Urkunden mit dem Original der Urkunde zusammen vorzulegen. Ebenso wird bei ausländischer Staatsangehörigkeit des Verstorbenen / der Verstorbenen der Reisepass benötigt.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Bochum (Personenstandsangelegenheiten) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Eine Übersicht der Gebühren finden Sie hier.

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Rathaus Bochum
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Am Infoschalter des Standesamtes sind während der Öffnungszeiten auch Vorsprachen ohne Termin möglich. 

Das Bild zeigt das Rathaus in Bochum

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Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

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