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Dienstleistungen und Infos

Geburt eines Kindes

Sie möchten die Geburt Ihres Kindes beurkunden lassen.

Dienstleistungen und Infos

Zuständigkeit

Für die Beurkundung der Geburt des Kindes ist grundsätzlich das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich (Stadtgebiet) ein Kind zur Welt gekommen ist. Der Wohnsitz der Eltern des Kindes ist dabei unerheblich.


Geburt im Krankenhaus – schriftliche Anzeige

Wird Ihr Kind in einem Bochumer Krankenhaus geboren, erfolgt von dort die schriftliche Anzeige der Geburt gegenüber dem Standesamt Bochum.

Bitte unterschreiben Sie vorab im Krankenhaus die Geburtsanzeige. Mit der Geburtsanzeige legen Sie –als sorgeberechtigte Eltern/als sorgeberechtigter Elternteil- den Vor- und Familiennamen für Ihr Kind fest. Bitte achten Sie daher darauf, dass alle Angaben korrekt sind, dass insbesondere die Vor- und Familiennamen richtig geschrieben sind und die Erklärungsmöglichkeiten zum Familiennamen richtig ausgewählt wurden.

In besonders gelagerten Fällen nimmt das Standesamt Kontakt mit den Eltern auf und vereinbart ein individuelles Vorgehen. Bitte geben Sie daher auf jeden Fall Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) auf der Anzeige an.

Im Krankenhaus geben Sie bitte auch Ihre Originalurkunden und Kopien Ihrer Ausweise ab. Welche Urkunden Sie einreichen müssen, lesen Sie hier. Das Krankenhaus übersendet die Unterlagen anschließend an das Standesamt Bochum.

Wir beurkunden daraufhin die Geburt Ihres Kindes und senden Ihnen Ihre Originalurkunden und eine Geburtsurkunde für Ihr Kind gegen Rechnung zu. Sie erhalten von uns darüber hinaus drei zweckgebundene Geburtsurkunden für die Mutterschaftshilfe, das Kindergeld und das Elterngeld. Diese Urkunden sind gebührenfrei und werden nur einmal ausgestellt.

Außerdem sendet das Standesamt der für den Wohnsitz der Eltern zuständigen Meldebehörde eine entsprechende Mitteilung. Sie müssen daher das Kind nicht extra anmelden, können dort aber bei Bedarf einen Kinderreisepass beantragen. Die Meldebehörde informiert das Bundeszentralamt für Steuern. Von dort erhalten Sie dann per Post die Steueridentifikationsnummer für Ihr Kind.


Hausgeburt – mündliche Anzeige

Ist Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Sie oder eine andere Person, die von der Geburt Kenntnis erlangt hat, innerhalb einer Woche die Geburt des Kindes beim Standesamt anzeigen. Hierfür benötigen Sie neben den unter Absatz Nr. 3 genannten sonstigen Urkunden die von der Hebamme erstellte und unterzeichnete Geburtsbescheinigung. Bitte vereinbaren Sie zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes in jedem Fall telefonisch einen Termin mit uns.

Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zum Datenschutz.

Wenn Ihr Kind in einem Bochumer Krankenhaus geboren wurde, ist zur Beurkundung der Geburt des Kindes eine persönliche Vorsprache grundsätzlich nicht erforderlich. Sollten sich Rückfragen ergeben, werden wir uns bei Ihnen telefonisch melden und gegebenenfalls einen Termin für eine persönliche Vorsprache vereinbaren. Hierzu geben Sie bitte auf der Geburtsanzeige auf jeden Fall Ihre Telefonnummer an.

Wenn Ihr Kind zu Hause geboren wurde, vereinbaren Sie bitte telefonisch (0234 910-1951) einen Termin zur Beurkundung der Geburt mit uns.

Nur für den Fall, dass eine Vaterschaftsanerkennung abgegeben werden soll oder Sie eine gesonderte Namenserklärung abgeben möchten,  müssen Sie unter Online-Terminbuchung einen Termin mit uns vereinbaren. Sollten Sie in diesem Fall nicht zeitgleich mit der Geburtsbeurkundung einen Termin zur Vaterschaftsanerkennung bekommen, kann die Geburt zunächst auch ohne Vater beurkundet werden. Auch die Namenserklärung kann noch später beurkundet werden.

Zur Beurkundung der Geburt eines Kindes müssen Kopien der Ausweisdokumente und Personenstandsurkunden immer im Original vorgelegt werden. Nur wenn Sie in Bochum geboren wurden oder hier geheiratet haben, brauchen Sie keine Urkunden vorlegen, da wir die Originalregister einsehen können.

Wenn Sie ausländischer Staatsangehöriger sind, im Ausland geboren wurden oder dort geheiratet haben, können noch weitere Dokumente benötigt werden.

Ausländische Urkunden müssen von einem vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Immer einzureichen sind:

  • Personalausweis/Reisepass(Kopie)
  • Ggf. Aufenthaltstitel (Kopie)

Verheiratete Eltern:

  • Geburtsurkunden beider Eltern
  • Ehe-/Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Eheregister    

Nicht miteinander verheiratete Eltern:

Ledige Mutter:

  • Geburtsurkunde der Mutter

Geschiedene Mutter:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Ehe-/Heiratsurkunde der Mutter mit Auflösungsvermerk

Bei Scheidung im Ausland sind weitere Unterlagen erforderlich. Einzelheiten erfragen Sie bitte telefonisch unter 0234 910-1951 oder per E-Mail an standesamt@bochum.de

  • Gegebenenfalls Nachweis über eine Namensänderung

Vater:

  • Geburtsurkunde
  • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter
  • Bei gemeinsamer Sorge auch die Sorgeerklärung vom Jugendamt

Geschwisterkinder:

  • Geburtsurkunden der Geschwisterkinder

Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt

Zur Vaterschaftsanerkennung ist die persönliche Vorsprache Vater und Mutter erforderlich. Hierzu  müssen Sie unter Online-Terminbuchung einen Termin mit uns vereinbaren.

Mitzubringen sind:

  • Personalausweis/Reisepass beider Elternteile im Original
  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • ggf. Eheurkunde mit Auflösungsvermerk der Kindesmutter (siehe oben)

Namenserteilung beim Standesamt

Falls das Sorgerecht nicht gemeinsam ausgeübt wird, das Kind aber den Familiennamen des Vaters erhalten soll, ist eine Namenserteilung möglich. Hierzu müssen beide Elternteile persönlich vorbeikommen. Dazu vereinbaren Sie bitte unter Online-Terminbuchung einen Termin mit uns.

Mitzubringen sind:

  • Personalausweis/Reisepass beider Elternteile im Original
  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • ggf. Eheurkunde mit Auflösungsvermerk der Kindesmutter (siehe oben)

Wenn Sie weitere Fragen zu den erforderlichen Unterlagen haben, setzen Sie sich bitte mit uns per Mail an standesamt@bochum.de in Verbindung. Bitte geben Sie auf jeden Fall Ihre Staatsangehörigkeit, Ihren Familienstand und Ihre Telefonnummer für kurzfristige Rückfragen an.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Bochum (Personenstandsangelegenheiten) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Eine Übersicht der Gebühren finden Sie hier.

Sie erhalten drei zweckgebundene Geburtsurkunden (Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld) gebührenfrei. Eine Urkunde für Ihre Unterlagen kostet 12,00 Euro, jede weitere im gleichen Format 6,00 Euro.

Mit der Geburtsurkunde Ihres Kindes und Ihren Unterlagen senden wir Ihnen eine Gebührenrechnung. Sie können die Gebühr dann überweisen.

Bei Hausgeburten können Sie die Gebühren bar oder mit EC-Karte bezahlen.

Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.

Eine Namenserteilung kostet 29,00 Euro.

Adresse / Kontakt

Standesamt
Standesamt
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-1951
Faxnummer
0234 910-2330
E-Mail Adresse
standesamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch im Standesamt einen Termin. Termine können über die Online-Termin-Funktion oder auch telefonisch unter 0234 910-1951 gebucht werden.
 

Das Bild zeigt das Rathaus in Bochum

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Call-Center

Telefonnummer
0234 910-1951
Faxnummer
0234 910-2330
E-Mail Adresse
standesamt@bochum.de

Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.