Zuständigkeit
Für die Beurkundung der Geburt des Kindes ist grundsätzlich das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich (Stadtgebiet) ein Kind zur Welt gekommen ist. Der Wohnsitz der Eltern des Kindes ist dabei unerheblich.
Geburt im Krankenhaus – schriftliche Anzeige
Wird Ihr Kind in einem Bochumer Krankenhaus geboren, erfolgt von dort die schriftliche Anzeige der Geburt gegenüber dem Standesamt Bochum.
Bitte unterschreiben Sie vorab im Krankenhaus die Geburtsanzeige. Mit der Geburtsanzeige legen Sie –als sorgeberechtigte Eltern/als sorgeberechtigter Elternteil- den Vor- und Familiennamen für Ihr Kind fest. Bitte achten Sie daher darauf, dass alle Angaben korrekt sind, dass insbesondere die Vor- und Familiennamen richtig geschrieben sind und die Erklärungsmöglichkeiten zum Familiennamen richtig ausgewählt wurden.
In besonders gelagerten Fällen nimmt das Standesamt Kontakt mit den Eltern auf und vereinbart ein individuelles Vorgehen. Bitte geben Sie daher auf jeden Fall Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) auf der Anzeige an.
Im Krankenhaus geben Sie bitte auch Ihre Originalurkunden und Kopien Ihrer Ausweise ab. Welche Urkunden Sie einreichen müssen, lesen Sie hier. Das Krankenhaus übersendet die Unterlagen anschließend an das Standesamt Bochum.
Wir beurkunden daraufhin die Geburt Ihres Kindes und senden Ihnen Ihre Originalurkunden und eine Geburtsurkunde für Ihr Kind gegen Rechnung zu. Sie erhalten von uns darüber hinaus drei zweckgebundene Geburtsurkunden für die Mutterschaftshilfe, das Kindergeld und das Elterngeld. Diese Urkunden sind gebührenfrei und werden nur einmal ausgestellt.
Außerdem sendet das Standesamt der für den Wohnsitz der Eltern zuständigen Meldebehörde eine entsprechende Mitteilung. Sie müssen daher das Kind nicht extra anmelden, können dort aber bei Bedarf einen Kinderreisepass beantragen. Die Meldebehörde informiert das Bundeszentralamt für Steuern. Von dort erhalten Sie dann per Post die Steueridentifikationsnummer für Ihr Kind.
Hausgeburt – mündliche Anzeige
Ist Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Sie oder eine andere Person, die von der Geburt Kenntnis erlangt hat, innerhalb einer Woche die Geburt des Kindes beim Standesamt anzeigen. Hierfür benötigen Sie neben den unter Absatz Nr. 3 genannten sonstigen Urkunden die von der Hebamme erstellte und unterzeichnete Geburtsbescheinigung. Bitte vereinbaren Sie zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes in jedem Fall telefonisch einen Termin mit uns.
Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zum Datenschutz.