Anmeldung erfolgt über das Krankenhaus
In der Regel erfolgt die Anmeldung des Kindes über das Krankenhaus, in dem das Kind geboren wurde. Dort geben Sie bitte alle erforderlichen Dokumente (außer der Ausweisdokumente) im Original an der Anmeldestelle des Krankenhauses ab. Diese leitet die Unterlagen dann an das Standesamt weiter.
Die Beurkundung wird beim Standesamt vorbereitet. Die Geburtsurkunde kann drei Tage später beim Standesamt unter Vorlage der Ausweisdokumente abgeholt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an den Informationstisch des Standesamtes im Eingangsbereich.
Es ist keine zusätzliche Wartezeit erforderlich. Die Abholung kann auch montags nachmittags ohne Terminvereinbarung erfolgen. Ihre Original-Unterlagen erhalten Sie bei dieser Gelegenheit zurück.
Anmeldung erfolgt durch persönliche Vorsprache beim Standesamt
Daneben haben Sie aber auch die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt durch persönliche Vorsprache anzumelden. Hierzu bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen im Original mit.
Die persönliche Vorsprache ist immer dann erforderlich, wenn das Kind nicht in einem Krankenhaus, sondern zum Beispiel zu Hause geboren wurde.
In diesem Fall ist es erforderlich, dass an Stelle der schriftlichen Anzeige des Krankenhauses eine entsprechende Bescheinigung der bei der Geburt anwesenden Hebamme vorgelegt wird.
Folgende Konstellationen sind zu unterscheiden:
Weitere Hinweise
Alle benötigten Unterlagen sind im Original vorzulegen.
Schriftstücke, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen, die durch einen amtlich anerkannten Dolmetscher angefertigt worden ist. Werden Schriftstücke vorgelegt, die im Original in anderen als lateinischen Schriftzeichen ausgestellt sind, ist die Übersetzung nach ISO-Norm R9 vorzunehmen. In diesem Falle ist eine Kopie des Originals durch den Dolmetscher mit der Übersetzung zu verbinden.
Versteht ein Beteiligter die deutsche Sprache nicht, so ist ein Dolmetscher mitzubringen. Der Dolmetscher muss volljährig und geschäftsfähig sein und hat seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Sollten Kosten für die Tätigkeit des Dolmetschers entstehen, sind diese von den Beteiligten selbst zu tragen.
Grundsätzlich sind Namensänderungen (Wiederannahme des Geburtsnamens, behördliche Namensänderung, etc) mittels Bescheinigung über die Namensänderung nachzuweisen.
Was ist sonst zu beachten?
Vornamen
Die Sorgeberechtigten sind grundsätzlich bei der Vornamenswahl frei, jedoch dürfen die gewählten Vornamen dem Kindeswohl nicht widersprechen. Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, dürfen nicht gewählt werden. Mehrere Vornamen können zu einem Vornamen verbunden werden, eine solche Verbindung sollte nicht mehr als einen Bindestrich enthalten.
Wir sind Ihnen gerne behilflich, wenn Sie Fragen zur Vornamenserteilung haben.
Nachfolgend präsentieren wir Ihnen eine Liste der beliebtesten Vornamen der letzten Jahre:
Vornamen-Statistiken
Ein Elternteil hat nicht die deutsche Staatsangehörigkeit
Eine Besonderheit ist immer dann zu beachten, wenn ein Elternteil nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, den Familiennamen Ihres Kindes entweder nach Ihrem Heimatrecht oder nach deutschem Recht zu bestimmen.
Um festzulegen, nach welchem Recht der Familienname Ihres Kindes bestimmt werden soll, ist es erforderlich, dass beide Elternteile, bei alleiniger Sorge die Mutter, persönlich beim Standesamt erscheinen.
Sollten beide Elternteile nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen wird in diesem Fall zusätzlich vom Standesamt geprüft, ob Ihr Kind aufgrund der Geburt in Deutschland auch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat.