Nach dem Tod eines Angehörigen oder eines geliebten Menschen steht die Trauer im Vordergrund. In den meisten Fällen nimmt daher ein Bestattungsunternehmen den Angehörigen viel Arbeit ab, so zum Beispiel auch die Anmeldung und Durchführung einer Bestattung.
Eine Bestattung ist spätestens zwei Arbeitstage vor der Bestattung bei der Friedhofsverwaltung anzumelden.
Spätestens eine halbe Stunde vor der Bestattung muss eine ausgefüllte und unterschriebene Kostenübernahmeerklärung vorliegen.
Es werden zwei Bestattungsarten unterschieden: Bestattungen in einem Sarg (Erdbestattung) oder in einer Urne (Urnenbestattung).
Weitere Informationen zu den Bestattungsarten finden Sie hier:
- Bestattungsarten auf städtischen Friedhöfen
- Das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW) regelt das Bestattungswesen in Nordrhein-Westfalen.
- Weitere Regeln für Bestattungen legt die Friedhofssatzung der Stadt Bochum fest.
Üblicherweise organisieren Bestattungsunternehmen die Beerdigung. Die Anmeldung kann telefonisch erfolgen, eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
Jeder Einwohner und jede Einwohnerin der Stadt Bochum hat das Recht auf ein Begräbnis in einer Reihengrabstätte auf einem städtischen Friedhof.
Für die bloße Anmeldung einer Bestattung ist nichts weiter einzureichen.
Für die Durchführung einer Bestattung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Sterbeurkunde
- Nachweis der amtsärztlichen Untersuchung
- Ausgefüllte und unterschriebene Kostenübernahmeerklärung
- Vordrucke der Kostenübernahmeerklärungen