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Dienstleistungen und Infos

Ordnungsbehördliche Bestattungen

Eine Bestattung wird von der Ordnungsbehörde immer dann veranlasst, wenn sie nicht oder nicht rechtzeitig von einer anderen Person veranlasst wird.

Dienstleistungen und Infos

Bestattungspflicht nach den Bestimmungen des Bestattungsgesetzes vom 17. Juni 2003.

Mit Wirkung vom 1. September 2003 ist das "Gesetz über das Friedhofswesen und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)" in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt unter anderem, dass eine verstorbene Person spätestens zehn Tage nach dem Tode zu bestatten ist. Im Falle einer Urnenbestattung muss die Urne sechs Wochen nach der Einäscherung beigesetzt werden.

Vorrangig zur Bestattung verpflichtet sind nach § 8 Absatz 1 des Bestattungsgesetzes die Hinterbliebenen der / des Verstorbenen in der nachstehenden Rangfolge:

  • Ehegatten
  • eingetragene Lebenspartner/innen
  • volljährige Kinder
  • Eltern
  • volljährige Geschwister
  • Großeltern
  • volljährige Enkelkinder

Eine Erbausschlagung entbindet die oben genannten Angehörigen nicht von ihrer Bestattungspflicht. Sofern Verpflichtete nicht in der Lage sind, die Bestattung selbst zu finanzieren, besteht die Möglichkeit, einen Kostenübernahmeantrag beim Amt für Soziales zu stellen.

Zuständig ist die Kommune, auf deren Stadtgebiet die Person verstorben ist oder tot aufgefunden wurde.

Bitte beachten sie die Hinweise zum Datenschutz.

Sachbearbeiterin
Gesundheitsamt

Frau Kelch

Telefonnummer
0234 910-3234
Faxnummer
0234 910-973234
Zimmer 308
E-Mail Adresse
bestattung-gesundheitsamt@bochum.de
Sachbearbeiter
Gesundheitsamt

Herr Wöckener

Telefonnummer
0234 910-3210
Zimmer 310
E-Mail Adresse
bestattung-gesundheitsamt@bochum.de

Adresse / Kontakt

Gesundheitsamt
Westring 28/30
44787 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-2300
Faxnummer
0234 910-1399
E-Mail Adresse
gesundheitsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 15:00 Uhr

Terminanfragen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich.

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Westring 28/30.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
(Zufahrt direkt neben dem Gesundheitsamt)

Barrierefreier Zugang

Informationen zum barrierefreien Zugang zum Gesundheitsamt