Das Wohnbauflächenprogramm ist eine Maßnahme des Handlungskonzeptes Wohnen.
Aufgabe des Wohnbauflächenprogrammes ist es, die kurz-, mittel- und langfristigen Wohnungsbauprojekte darzustellen und zu priorisieren.
Das Wohnbauflächenprogramm ist eine Maßnahme des Handlungskonzeptes Wohnen.
Aufgabe des Wohnbauflächenprogrammes ist es, die kurz-, mittel- und langfristigen Wohnungsbauprojekte darzustellen und zu priorisieren.
Das Handlungskonzept Wohnen dient als Grundlage zur strategischen Koordination und Steuerung wohnungsrelevanter Belange. Der Rat der Stadt Bochum hat am 10. Oktober 2024 das Konzept in fortgeschriebener Fassung beschlossen. Um die Attraktivität des Wohnstandortes Bochum langfristig zu erhalten, ist die Schaffung von bedarfsgerechtem und zeitgemäßem Wohnraum für alle Nachfragegruppen in ausreichendem Maße notwendig. Dies ist mit einer Steigerung der Wohnungsbauaktivitäten im Neubau und im Bestand verbunden. Das Handlungskonzept Wohnen 2024 geht von einem Neubaubedarf von etwa 11.000 Wohneinheiten (WE) im Zeitraum von 2023 bis 2035 aus.
Das Wohnbauflächenprogramm wurde am 27. September 2018 im Grundsatz vom Rat beschlossen und wurde zuletzt im Dezember 2024 aktualisiert (Vorgang 20242718 - SD.NET RIM | Stadt Bochum). Aufgabe des Wohnbauflächenprogramms ist es, die Entwicklungen im Wohnungsbau strategisch zu steuern. Es umfasst alle Projekte der Innen- und Außenentwicklung, für die ein Bebauungsplan aufgestellt wird, und definiert die zukünftig geplanten Wohngebietsentwicklungen. Das Wohnbauflächenprogramm wird kontinuierlich fortgeschrieben und um neue Flächen ergänzt.
Bei Wohnbauentwicklungen ist mit dem Beschluss des Handlungskonzeptes Wohnen 2024 eine Anhebung des im geförderten Wohnungsbau zu realisierenden Anteils erfolgt: auf mindestens 40 Prozent (zuvor: 30 Prozent) der Geschossfläche für städtische Flächen sowie auf mindestens 30 Prozent (zuvor: 20 Prozent) der Geschossfläche für nicht-städtische Flächen, für welche die Stadt Baurecht schafft. Die vorgenannten neuen Quotierungen gelten für alle Wohnbauflächen, für welche zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch kein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wurde sowie für Flächen in städtischem Eigentum, die noch nicht vermarktet wurden. Im Falle nicht-städtischer Flächen gilt die Quotierung, wenn im Plangebiet mindestens 1.000 qm Geschossfläche fürs Wohnen vorgesehen ist.
Das Wohnbauflächenprogramm besteht im Wesentlichen aus:
Damit die Zielzahlen für den Wohnungsneubau erreicht werden können, wurden die im Zeitraum bis 2032 zu entwickelnden Wohnbauflächen festgelegt. Damit verbunden ist eine Rahmenablaufplanung der Projekte mit den wichtigsten Meilensteinen der Flächenentwicklung. In Abhängigkeit der individuellen Voraussetzungen für die jeweilige Flächenentwicklung sowie Erfahrungswerten aus bisherigen Verfahren lassen sich mögliche Projektlaufzeiten ableiten. Das Ergebnis der Priorisierung ist der Rahmenablaufplan für den Wohnungsneubau in Bochum.
Der Rahmenablaufplan ist ein dynamisches Instrument. Er vermittelt den heutigen Kenntnisstand und wird beständig weiter fortgeschrieben.
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
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Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.