Für die Feuerwehr Bochum besteht auf Grundlage ihrer aktuellen Bedarfsplanung die Notwendigkeit der Steigerung ihrer Einsatzkapazitäten im südlichen Bochumer Stadtgebiet. Diese können nur durch den Neubau oder eine Erweiterung einer bestehenden Wache erreicht werden.
Im Rahmen einer Alternativenprüfung wurden verschiedenen Standorte im Bezirk Südwest auf ihre Eignung analysiert (unter anderem ehemaliger Kirmesplatz Linden, Gewerbegebiet gegenüber dem Betriebshof der Bogestra an der Hattinger Straße). Als einzige kurzfristig realisierbare Bauoption wurde die Erweiterung der Rettungswache 4 an der Hattinger Straße 410 identifiziert. Daher soll die bisherige Rettungswache nun zu einer Feuer- und Rettungswache erweitert werden.
Für den Bereich gilt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 239, der die Fläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ festsetzt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Bauvorhabens zu schaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Festsetzung Fläche für den Gemeinbedarf – Feuerwehr – erforderlich.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. An Stelle einer Bürgerversammlung werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung angeschrieben und die Planunterlagen parallel dazu öffentlich ausgelegt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bebauungsplanauskunft. Dort erfahren Sie auch, ob und wann wieder eine Beteiligung der Öffentlichkeit terminiert ist.