Informationen zur Antragsfrist
Der Antrag auf Investitionskostenförderung muss (vollständig und im Original) bis spätestens zum 1. März des Antragsjahres bei der Stadt Bochum, Amt für Soziales, eingegangen sein. Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt und müssen abgelehnt werden.