Leistung:
Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger, um die Wohnkosten für den angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen zu können. Den einkommensschwächeren Haushalten wird Wohngeld als Zuschuss zur Miete („Mietzuschuss“) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums („Lastenzuschuss“) gewährt.
Es wird auf Antrag gezahlt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Anspruchsvoraussetzung:
Wohngeld wird gezahlt für
- Mieterinnen / Mieter und
- Eigentümerinnen / Eigentümer von Wohnungen und Einfamilienhäusern.
Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, ist abhängig von
- der Zahl der Familienmitglieder,
- der Höhe des Familieneinkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.
Wenn die Voraussetzungen zum Wohngeldbezug erfüllt werden, beginnt die Zahlung immer vom ersten des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt worden ist. Unterlagen können entweder bei einer persönlichen Vorsprache abgegeben werden oder aber auch über den Postweg zugesandt werden.
Der Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, muss in Bochum liegen.
Anträge erhalten Sie an folgenden Stellen:
- in der Wohngeldstelle des Amtes für Soziales im Bildungs- und Verwaltungszentrum
- im Infozentrum (Rathaus Bochum-Mitte)
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.