Die Wiederannahme erstreckt sich auch auf nicht aus dieser oder einer früheren Ehe stammende Kinder des Ehegatten, die den Ehenamen führen und das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Erklärung kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Erklärung wird dann an das zuständige Standesamt weitergeleitet. In diesem Fall ist die Vorlage eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Eheregister erforderlich.
Wiederannahme eines früheren Familiennamens beziehungsweise des Geburtsnames
Nach Auflösung der Ehe durch Tod, Scheidung oder Aufhebung führen die Ehegatten grundsätzlich ihren Ehenamen weiter. Sie können durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten entweder ihren Geburtsnamen oder den vor der Eheschließung geführten Namen wieder annehmen. Das kann auch ein Doppelname sein, wenn der Ehegatte im Zusammenhang mit einer früheren Ehe dem Ehenamen einen Begleitnamen vorangestellt und den Namen zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens der neuen Ehe noch geführt hatte.
Namensänderung
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis/e oder Reisepass/-pässe der Erklärenden
Adresse / Kontakt
Standesamt
Standesamt
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-1951
- Faxnummer
- 0234 910-2330
- E-Mail Adresse
- standesamt@bochum.de
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Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch im Standesamt einen Termin. Termine können über die Online-Termin-Funktion oder auch telefonisch unter 0234 910-1951 gebucht werden.
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Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.
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