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Namensänderung

Änderung des Familiennamens eines Kindes nach Feststellung, dass der Ehemann der Mutter nicht der Vater des Kindes ist

Führt ein Kind den Namen eines Mannes, von dem rechtskräftig festgestellt wurde, dass er nicht der Vater des Kindes ist, so kann es beantragen, den von seiner Mutter zur Zeit seiner Geburt geführten Namen als Geburtsnamen zu erhalten.

Namensänderung

Ein in der Geschäftsfähigkeit beschränktes Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann die Erklärung nur selbst abgeben; es bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.

Die Erklärung kann auch bei einem anderen als dem Geburtsstandesamt des Kindes abgegeben werden. Die Erklärung wird dann an das zuständige Standesamt weitergeleitet. In diesem Fall ist die Vorlage eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Geburtsregister erforderlich

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis/e oder Reisepass/-pässe der Erklärenden
  • Der Nachweis über das alleinige Sorgerecht des erklärenden Elternteils beziehungsweise des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern

Adresse / Kontakt

Standesamt
Standesamt
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-1951
Faxnummer
0234 910-2330
E-Mail Adresse
standesamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch im Standesamt einen Termin. Termine können über die Online-Termin-Funktion oder auch telefonisch unter 0234 910-1951 gebucht werden.
 

Das Bild zeigt das Rathaus in Bochum

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Call-Center

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