Nach der Geburt eines Kindes stellt die Stadt Bochum den Eltern eine Geburtsurkunde aus. Im Folgenden finden Sie allgemeine Informationen zu dieser Personenstandsurkunde und erfahren, wie Sie diese online beantragen können.
Geburtsurkunde / Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Ausstellung von Urkunden
Geburtsurkunde (§ 59 Personenstandsgesetz)
Die Geburtsurkunde beinhaltet die Vornamen und den Geburtsnamen des Kindes, das Geschlecht des Kindes, Ort und Tag der Geburt, die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes.
Falls gewünscht, werden bei Ausstellung der Geburtsurkunde die Angaben über das Geschlecht des Kindes und die Angaben zu den Eltern nicht aufgenommen.
Weitere Urkundenarten
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister
Dies ist eine Ablichtung aus dem beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrag beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck aus diesem Register inklusive aller personenstandsrechtlichen Berichtigungen und Änderungen, die im Register vermerkt wurden. Im Register enthaltene Hinweise werden nur auf Wunsch aufgenommen.
Mehrsprachige Geburtsurkunde
Diese Urkunde beinhaltet die Angaben aus der Geburtsurkunde mit Ausnahme der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, allerdings ohne die Möglichkeit, dass bestimmte Angaben nicht aufgenommen werden. Der Vordruck ist mehrsprachig in den Sprachen der dem "Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern" beigetretenen Staaten gefasst.
Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?
Auf dem Bochumer Serviceportal steht Ihnen folgender Online-Dienst zur Beantragung einer Geburtsurkunde oder eines Registerauszugs zur Verfügung:
Adresse / Kontakt
Standesamt
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-1951 Call-Center
- E-Mail Adresse
- standesamt@bochum.de
Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch im Standesamt einen Termin.
Termine können über die Online-Termin-Funktion oder telefonisch unter 0234 910-1951 gebucht werden.
Die telefonischen Erreichbarkeitszeiten lauten:
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15 Uhr
Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Den Infoschalter des Standesamtes können Sie innerhalb der Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung aufsuchen.

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.
Call-Center
- Telefonnummer
- 0234 910-1951
- Faxnummer
- 0234 910-2330
- E-Mail Adresse
- standesamt@bochum.de
Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.
- Anmeldung eines Neugeborenen (Geburt eines Kindes)
Sie möchte die Geburt Ihres Kindes beurkunden lassen. Hier erfahren Sie, was zu tun ist.
- Ausstellung von Urkunden
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Nachbeurkundungen
Sie möchten einen Personenstandsfall (Geburt, Schließung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft, Tod), der im Ausland eingetreten ist, von einem deutschen Standesamt nachbeurkunden lassen.