BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos

Ausstellung von Urkunden

Sie benötigen eine Personenstandsurkunde aus dem Geburten-, Ehe- und Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister.

Dienstleistungen und Infos

Das Standesamt stellt Urkunden (seit der Personenstandsrechtsreform im Jahre 2009) aus dem Geburtenregister der letzten 110 Jahre, aus dem Sterberegister der letzten 30 Jahre und dem Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister der letzten 80 Jahre aus. Für Urkunden aus älteren Registern, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Bochum.

Eine Personenstandsurkunde wird immer von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk sich der Personenstandsfall ereignet hat. Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie demnach immer bei dem Standesamt der Stadt, in der Sie geboren wurden.

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden sowie Auskünfte aus den Personenstandsbüchern unterliegen dem besonderen Datenschutz der §§ 61 bis 66 des Personenstandsgesetzes. Anspruch auf Ausstellung von Urkunden haben hiernach nur die Person selbst, auf die sich die Urkunde bezieht, deren Ehegatte sowie Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen, also auch Geschwister, Onkel, Tanten und so weiter haben nur dann einen Anspruch, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder eine schriftliche Vollmacht einer berechtigten Person vorlegen können.

​Können Ahnenforscher ein rechtliches Interesse geltend machen?
Durch Rechtsprechung und Kommentierung zum Personenstandsgesetz ist geregelt, dass Ahnenforschung kein rechtliches Interesse an der Ausstellung von Personenstandsurkunden begründet. Urkunden und Auskünfte an Ahnenforscher dürfen daher nur ausgestellt werden, wenn diese eine Vollmacht von einer der oben genannten Personen vorlegen können. Sollte die Person, deren Urkunde Sie benötigen, noch Vorfahren oder Abkömmlinge in auf- oder absteigender Linie haben und diese Ihnen eine Vollmacht ausstellen, könnten Ihnen die erbetene(n) Urkunde(n) zugesandt werden. Ansonsten ist dies leider aus den vorstehenden Gründen nicht möglich.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne - auch telefonisch unter 0234 910-1951 - zur Verfügung.

Wie erhalte ich eine Personenstandsurkunde? (Möglichkeiten der Bestellung und notwendige Angaben)

Persönlich:
Während der Öffnungszeiten des Standesamtes können Sie beim Standesamt Bochum jederzeit eine Urkunde bestellen und sofort mitnehmen. Sie haben in der Regel nur mit einer kurzen Wartezeit von circa 15 Minuten zu rechnen, die wir für die Erstellung Ihrer Urkunde benötigen. Deshalb ist für die persönliche Beantragung von Personenstandsurkunden eine Terminvereinbarung nicht erforderlich. Wenden Sie sich bitte an das Personal am Info-Tisch.

Telefonisch:
Unter der Rufnummer 0234 910-1951 können Sie jederzeit telefonisch eine Urkunde bestellen. Sollte der Anschluss besetzt sein oder rufen Sie außerhalb der Öffnungszeiten an, können Sie Ihre Urkundenbestellung auch auf Band sprechen. Sofern Sie Ihre Rufnummer auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, rufen wir sobald wie möglich zurück.

Die angeforderten Urkunden werden gegen Vorkasse erstellt. Nach Eingang ihrer Bestellung erhalten Sie eine Information, aus der Sie alle wichtigen Informationen für Ihre Vorabüberweisung entnehmen können. Bitte geben Sie unbedingt die darin enthaltenen Daten bei Ihrer Überweisung an!

Schriftlich und Online:
Sie haben auch die Möglichkeit, Urkunden online (im Bochumer Serviceportal) zu bestellen.
Schriftlich können Sie Ihre Bestellung per E-Mail, Fax oder Post übersenden.
E-Mail-Adresse: standesamt@bochum.de , Fax-Nummer: 0234 910-2330
Postanschrift: Stadt Bochum, Standesamt, 44777 Bochum
Hinweis zum Datenschutz:
Ihre Urkundenanforderung per E-Mail wird unverschlüsselt über das Internet an die Standesämter gesandt.

Damit wir die Urkunde(n) ausstellen können, benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

Zur Person, über die eine Urkunde angefordert wird:

  • Familienname
  • gegebenenfalls Geburtsname
  • Vorname 
  • Geburtsdatum, Eheschließungs-, Lebenspartnerschafts- beziehungsweise Sterbedatum
  • gegebenenfalls Namen der Eltern 
  • den genauen Geburts-, Eheschließungs-, Lebenspartnerschafts- beziehungsweise Sterbeort (zum Beispiel ein Krankenhaus, Altenheim oder Stadtteil)

Über die anfordernde Person (falls abweichend):

  • Familienname
  • Vorname
  • Anschrift (kein Postfach oder zum Beispiel „bei Müller“)
  • Art der Verwandtschaft
  • Zweck, für den die Urkunde benötigt wird

Möglichst genau sollten die Angaben insbesondere bei Ahnen- oder Familienforschung sein, da neben der Urkundengebühr eine Suchgebühr in Höhe von bis zu 66 Euro pro Suchfall fällig werden kann.

Sie können Personenstandsurkunden aus den Geburten-, Ehe- und Lebenspartnerschafts- oder Sterberegistern entweder beim Standesamt oder beim Stadtarchiv bestellen, wenn der Personenstandsfall in Bochum seit dem 1. Oktober 1874 beurkundet wurde.

Das Standesamt stellt Urkunden seit der Personenstandsrechtsreform im Jahre 2009 aus dem Geburtenregister der letzten 110 Jahre, aus dem Sterberegister der letzten 30 Jahre und dem Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister der letzten 80 Jahren aus. Wünschen Sie Urkunden aus älteren Registern, dann wenden Sie sich an das Stadtarchiv Bochum (E-Mail: stadtarchiv@bochum.de).

Wie erhalte ich die bestellten Urkunden?

Die angeforderten Urkunden werden gegen Vorkasse erstellt. Nach Eingang ihrer Bestellung erhalten Sie eine Information, aus der Sie alle wichtigen Informationen für Ihre Vorabüberweisung entnehmen können. Bitte geben Sie unbedingt die darin enthaltenen Daten bei Ihrer Überweisung an!

Eine Zustellung von Personenstandsurkunden per Fax oder online ist nicht möglich.

Folgende Onlinedienste stehen Ihnen für die Beantragung der unterschiedlichen Urkundenarten im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:

Um eine Personenstandsurkunde zu bekommen, müssen Sie sich durch gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Bochum (Personenstandsangelegenheiten) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.. Eine Übersicht der Gebühren finden Sie hier.

Hinzu kommen gegebenenfalls noch die Kosten für die Anschaffung eines Familienstammbuches (ist nicht zwingend erforderlich) und die Gebühr für die Ausstellung von Aufenthaltsbescheinigungen.

Adresse / Kontakt

Standesamt
Standesamt
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-1951
Faxnummer
0234 910-2330
E-Mail Adresse
standesamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch im Standesamt einen Termin. Termine können über die Online-Termin-Funktion oder auch telefonisch unter 0234 910-1951 gebucht werden.
 

Das Bild zeigt das Rathaus in Bochum

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Call-Center

Telefonnummer
0234 910-1951
Faxnummer
0234 910-2330
E-Mail Adresse
standesamt@bochum.de

Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.