BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Anmeldung eines Neugeborenen

Informationen zum Vornamen des Kindes

Geburt eines Kindes

Wer gibt dem Kind Vornamen?

Die Vornamensgebung für ein Kind obliegt den gemeinsam sorgeberechtigten Eltern.
Sind diese nicht miteinander verheiratet, so obliegt es der allein sorgeberechtigten Mutter.

Sollte das Sorgerecht durch Gerichtsbeschluss oder Erklärung beim Jugendamt anders geregelt sein, so ist dies zu beachten.

Miteinander verheiratete Eltern haben automatisch von Gesetz wegen das gemeinsame Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Eine Änderung dieser Regelung kann nur durch Beschluss des Amtsgerichts vorgenommen werden.

Nicht miteinander verheiratete Eltern können nur durch Erklärung gegenüber dem für den Wohnsitz zuständigen Jugendamt nach Anerkennung der Vaterschaft das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Wird eine solche Erklärung nicht abgegeben, so hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.

Die bei der Beurkundung vorgenommene Vornamensgebung kann später nicht geändert werden, auch nicht wenn die Vaterschaft anerkannt wurde oder die Eltern nachträglich das gemeinsame Sorgerecht erlangen. Die hier festgelegten Vornamen stehen mit der Beurkundung der Geburt für immer fest.

Welche Vornamen bekommt das Kind?

Als Vornamen sind für Jungen nur männliche, für Mädchen nur weibliche Namen zulässig. Als Ausnahme ist nur der Vorname "Maria" zulässig, der auch einem Jungen neben eindeutig männlichen Vornamen erteilt werden darf. Ist ein Vorname nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet, so ist diesem Namen ein weiterer Vorname beizufügen, der das Geschlecht des Kindes erkennen lässt.

Mehrere Vornamen können zu einem Vornamen verbunden werden und es können auch gebräuchliche Kurzformen gewählt werden.

Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, dürfen als Vornamen nicht gewählt werden.

Wir sind Ihnen gerne behilflich, wenn Sie Fragen zur Vornamenserteilung haben. Nachfolgend präsentieren wir Ihnen eine Liste der jeweils zehn beliebtesten Vornamen der letzten zwei Jahre: