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Dienstleistungen und Infos

Akteneinsicht Bau- und Statikakten

Sie möchten die abgeschlossenen archivierten Bau- und Statikakten ihres Grundstückes einsehen?

Dienstleistungen und Infos

​Das Bau- und Statikaktenarchiv bietet den Bürgern  die Möglichkeit, die abgeschlossenen archivierten Bau- und Statikakten ihres Grundstückes einzusehen.

Als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks oder als Wohnungseigentümerin / Wohnungseigentümer können Sie nach Antrag in die betreffenden Akten einsehen und erhalten die benötigten Dokumente aus diesen Akten zur Verfügung gestellt.

Das Bau- und Statikaktenarchiv benötigt für die Akteneinsicht von Ihnen einen schriftlichen Antrag. Nach Eingang des Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum weiteren Ablauf der Bearbeitung.

Nachdem die Akten herausgesucht worden sind, Vereinbaren wir telefonisch einen Termin zwecks Einsichtsnahme.

Für die Einsichtnahme ist es erforderlich, dass Sie einen gültigen Personalausweis vorlegen.

Akteneinsicht wird Ihnen als Eigentümer des betreffenden Grundstücks (bei Wohnungseigentumsgemeinschaften als Wohnungseigentümer und Teileigentümer des betreffenden Grundstücks) gewährt. (Eigentumsprüfung) Hierzu müssen Sie sich entsprechend ausweisen.

Sie können als Eigentümer auch eine andere Person bevollmächtigen, zum Beispiel einen Architekten, Makler etc. (Eigentumsprüfung) In diesem Falle erteilen Sie bitte eine schriftliche Ermächtigung an diese Person.

Die Bereitstellung der Akten sowie die Abgabe der Dokumente in Kopie sind gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum in der jeweils gültigen Fassung.

Möchten Sie Dokumente aus den Akten zur Verfügung gestellt bekommen, gibt es die folgenden Möglichkeiten:

  • Anfertigung von Kopien
    Sie markieren bei der Akteneinsicht die Dokumente. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fertigen dann die entsprechenden Kopien und übersenden diese zusammen mit der Gebührenrechnung per Post.
  • Digital
    Sie geben nach der Eingangsbestätigung detailliert schriftlich an, welche Unterlagen Sie benötigen, mit Angabe unseres Aktenzeichens.

Bitte beachten Sie:

Bereits bei Antragsstellung wird die Bereitstellungsgebühr fällig.
Es kann vorkommen, dass keine Akte zum gewünschten Objekt vorhanden ist. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Wünschen Sie ausdrücklich eine schriftliche Bescheinigung zu diesem Sachverhalt (sogenannte „Negativauskunft“), fallen hierfür gemäß Tarifstelle II/02 der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum Gebühren an.

Im Bochumer Serviceportal steht Ihnen folgender Onlinedienst zur Verfügung:

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum.

Aktuell fallen für Verwaltungsleistungen des Bauordnungsamtes (Tarifnummern 63/01 und 63/02) folgende Gebühren an:

Tarif-Nummer: 63/01
Bereitstellungsgebühr Bauaktenarchiv oder Statikaktenarchiv

a) Bereitstellung einer Bauakte: 50 EUR

  • je Grundstück/Objekt bis zwei Bände zur persönlichen Einsichtnahme bis 45 Minuten

oder

  • ohne persönliche Einsichtnahme nach schriftlicher Vorgabe:
     

Zuschlag ab dem dritten Band je Band: 5,00 Euro

Zuschlag je weitere angefangene 30 Minuten bei persönlicher Einsichtnahme: 15,00 Euro
 

b) Bereitstellung einer Statikakte

  • Je Grundstück/Objekt bis 2 Bände zur persönlichen Einsichtnahme bis 45 Minuten: 50,00 EUR

Zuschlag auf dem dritten Band je Band: 5,00 EUR

Zuschlag je weitere angefangene 30 Minuten bei persönlicher Einsichtnahme: 15,00 Euro
 

Tarif-Nummer 63/02
a) Auszüge (Pläne und Schriftverkehr) Bauaktenarchiv / Statikaktenarchiv

  • DIN A4 oder DIN A3:
    erste Seite: 1,00 Euro,
    jede weitere Seite : 0,50 Euro    
  • ab DIN A2: 
    je Seite: 10 Euro

Gilt auch für die Übermittlung elektronischer Dokumente, bei Postversand werden Versandkosten berechnet.

b) Negativbescheinigung bei nicht vorhandener Bauakte: 10 Euro

Die Gebühr können Sie nach Erhalt des Kostenbescheids per Überweisung bezahlen.

Adresse / Kontakt

Bauordnungsamt
Bau- und Statikaktenarchiv
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-3410
Faxnummer
0234 910-1957
E-Mail Adresse
Bauaktenarchiv@bochum.de

Öffnungszeiten

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Bauordnungsamt

Frau Kotte

Callcenter-Nummer
0234 910-3410 (Callcenter)
E-Mail Adresse
bauaktenarchiv@bochum.de
Bauordnungsamt

Herr Libowski

Callcenter-Nummer
0234 910-3410 (Callcenter)
E-Mail Adresse
bauaktenarchiv@bochum.de
Bauordnungsamt

Frau Nagel

Callcenter-Nummer
0234 910-3410 (Callcenter)
E-Mail Adresse
bauaktenarchiv@bochum.de
Bauordnungsamt

Frau Segarzewski

Callcenter-Nummer
0234 910-3410 (Callcenter)
E-Mail Adresse
bauaktenarchiv@bochum.de