Als Eigentümer des Grundstücks oder Wohnungseigentümer können Sie nach Antrag in die betreffenden Akten einsehen und erhalten die benötigten Dokumente aus diesen Akten zur Verfügung gestellt.
Akteneinsicht Bau- und Statikakten
Das Bau- und Statikaktenarchiv bietet den Bürgern den Service, die abgeschlossenen archivierten Bau- und Statikakten ihres Grundstückes einzusehen.
Dienstleistungen und Infos
Das Bau- und Statikaktenarchiv benötigt für die Akteneinsicht von Ihnen einen schriftlichen Antrag.
Nachdem die Akten herausgesucht worden sind, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Sie können dann im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten des Baubürgerbüros einen Termin zur Einsicht in die bereitliegenden Akten vereinbaren.
Für die Einsichtnahme ist es erforderlich, dass Sie einen gültigen Personalausweis vorlegen.
Akteneinsicht wird Ihnen als Eigentümer des betreffenden Grundstücks (bei Wohnungseigentumsgemeinschaften als Wohnungseigentümer und Teileigentümer des betreffenden Grundstücks) gewährt. (Eigentumsprüfung) Hierzu müssen Sie sich entsprechend ausweisen.
Sie können als Eigentümer auch eine andere Person bevollmächtigen, zum Beispiel einen Architekten, Makler etc. (Eigentumsprüfung) In diesem Falle erteilen Sie bitte eine schriftliche Ermächtigung an diese Person.
Die Bereitstellung der Akten sowie die Abgabe der Dokumente in Kopie sind gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum in der jeweils gültigen Fassung.
Möchten Sie Dokumente aus den Akten zur Verfügung gestellt bekommen, gibt es die folgenden Möglichkeiten:
Anfertigung von Kopien
Sie markieren bei der Akteneinsicht die Dokumente. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fertigen dann die entsprechenden Kopien und übersenden diese zusammen mit der Gebührenrechnung per Post.
Fotografieren der Dokumente
Sie können bei der Akteneinsicht die Dokumente fotografieren.
Sie erhalten per Post die Gebührenrechnung für die Bereitstellung der Akten.
Im Hinblick auf die Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bau- und Statikaktenarchivs.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie einen Antrag auf Bereitstellung von Akten gestellt haben werden die Akten für die Dauer von vier Wochen zur Einsicht bereitgestellt. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraumes keine Einsicht in die Akten nehmen, fallen dennoch die Gebühren für die Bereitstellung der Akten an. Bitte nutzen Sie daher den Bereitstellungszeitraum zur Vereinbarung eines Termins für die Einsichtnahme.
Es kann vorkommen, dass keine Akte zum gewünschten Objekt vorhanden ist. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Wünschen Sie ausdrücklich eine schriftliche Bescheinigung zu diesem Sachverhalt (sogenannte „Negativauskunft“), fallen hierfür gemäß Tarifstelle II/02 der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum Gebühren an.
Das Bau- und Statikaktenarchiv benötigt von Ihnen einen schriftlichen Antrag auf Akteneinsicht.
Hierzu nutzen Sie bitte ausschließlich das folgende Formular:
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, da ansonsten unnötige Rückfragen und zeitliche Verzögerungen entstehen. Das Formular können Sie per Post (Stadt Bochum, Bauordnungsamt, 44777 Bochum), per Fax (0234 910-1957) oder per E-Mail (bauaktenarchiv@bochum.de) an uns senden.
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum.
Aktuell fallen für Verwaltungsleistungen des Bauordnungsamtes (Tarifnummern 63/01 und 63/02) folgende Gebühren an:
Tarif-Nummer: 63/01
Bereitstellungsgebühr Bauaktenarchiv oder Statikaktenarchiv
a) Bereitstellung einer Bauakte: 50 EUR
- je Grundstück/Objekt bis zwei Bände zur persönlichen Einsichtnahme bis 45 Minuten
oder
- ohne persönliche Einsichtnahme:
Sichtung für Aktenauszüge nach vorheriger Absprache /Vorgabe
Zuschlag ab dem dritten Band je Band: 5,00 Euro
Zuschlag je weitere angefangene 30 Minuten bei persönlicher Einsichtnahme: 15,00 Euro
b) Bereitstellung einer Statikakte
- Je Grundstück/Objekt bis 2 Bände zur persönlichen Einsichtnahme bis 45 Minuten: 50,00 EUR
Zuschlag auf dem dritten Band je Band: 5,00 EUR
Zuschlag je weitere angefangene 30 Minuten bei persönlicher Einsichtnahme: 15,00 Euro
Tarif-Nummer 63/02
a) Auszüge (Pläne und Schriftverkehr) Bauaktenarchiv / Statikaktenarchiv
- DIN A4 oder DIN A3:
erste Seite: 1,00 Euro,
jede weitere Seite : 0,50 Euro - ab DIN A2:
je Seite: 10 Euro
Gilt auch für die Übermittlung elektronischer Dokumente, bei Postversand werden Versandkosten berechnet.
b) Negativbescheinigung bei nicht vorhandener Bauakte: 10 Euro
Die Gebühr können Sie nach Erhalt des Kostenbescheids per Überweisung bezahlen.
Adresse / Kontakt
Bauordnungsamt
Bau- und Statikaktenarchiv
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-3410
- Faxnummer
- 0234 910-1957
- E-Mail Adresse
- Bauaktenarchiv@bochum.de
Öffnungszeiten
Montag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Parkmöglichkeiten
Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.
Frau Kotte
- Callcenter-Nummer
- 0234 910-3410 (Callcenter)
- E-Mail Adresse
- bauaktenarchiv@bochum.de
Herr Libowski
- Callcenter-Nummer
- 0234 910-3410 (Callcenter)
- E-Mail Adresse
- bauaktenarchiv@bochum.de
Frau Nagel
- Callcenter-Nummer
- 0234 910-3410 (Callcenter)
- E-Mail Adresse
- bauaktenarchiv@bochum.de
Frau Segarzewski
- Callcenter-Nummer
- 0234 910-3410 (Callcenter)
- E-Mail Adresse
- bauaktenarchiv@bochum.de