BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit Weg Aussicht Baum Gitarre Konfetti Sprechblase Circular City
Stadterneuerung Laer

Stadtumbausatzung 1036 S – Laer West

Stadterneuerung Laer

Geltungsbereich Stadtumbausatzung (Quelle: Stadt Bochum)

Der Rat der Stadt Bochum hat für einen Teilbereich des Stadtumbaugebietes Laer/Mark 51°7 eine Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus beschlossen (in Kurzform: Stadtumbausatzung). Durch diese Stadtumbausatzung gemäß § 171 d BauGB soll die Umsetzung von Zielen und Maßnahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Laer/Mark 51°7 gesichert werden.

Für alle Immobilieneigentümerinnen und –eigentümer in diesem Bereich bedeutet das, dass bestimmte Maßnahmen an den Immobilien nicht ohne Genehmigung der Stadt Bochum durchgeführt werden dürfen.