Stadtumbausatzung 1036 S – Laer West
Stadterneuerung Laer
Der Rat der Stadt Bochum hat für einen Teilbereich des Stadtumbaugebietes Laer/Mark 51°7 eine Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus beschlossen (in Kurzform: Stadtumbausatzung). Durch diese Stadtumbausatzung gemäß § 171 d BauGB soll die Umsetzung von Zielen und Maßnahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Laer/Mark 51°7 gesichert werden.
Für alle Immobilieneigentümerinnen und –eigentümer in diesem Bereich bedeutet das, dass bestimmte Maßnahmen an den Immobilien nicht ohne Genehmigung der Stadt Bochum durchgeführt werden dürfen.