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Kommunalwahlen 2025

Onlinedienste / Briefwahl

Kommunalwahlen 2025

Wahlberechtigte können von Mittwoch, den 17. September bis Sonntag, den 21. September 2025, 20 Uhr, online einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen beantragen.

 zum Wahlscheinantrag

Die Briefwahlunterlagen für Personen, die bereits zur Hauptwahl Briefwahl beantragt haben (und für die Stichwahl nicht explizit abgelehnt haben) werden ab Mittwoch verschickt.

Sollten Sie die Briefwahl für die Stichwahl abgelehnt haben, wird die umgehende Rücksendung aufgrund der Postlaufzeiten empfohlen. Alternativ ist auch eine Abgabe bei den Briefwahlstellen vor Ort sowie über den Hausbriefkasten des Historischen Rathauses (spätestens Sonntag, 28. September 15 Uhr).

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis des Integrationsausschusses

Sofern Sie wahlberechtigt sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhalten postalisch eine Wahlbenachrichtigung. In einzelnen Fällen kann es jedoch passieren, dass die Aufnahme in das Wählerverzeichnis nicht funktioniert. Sollten Sie bis zum 24. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, jedoch wahlberechtigt sein, können Sie hiermit die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen.

zum Antrag auf Eintragung