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Kommunalwahlen 2025

Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen 2025

Kommunalwahlen 2025

Wenn Sie am 14. September 2025 an der Stimmabgabe im Wahllokal gehindert sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wahlrecht per Briefwahl auszuüben. Sie benötigen hierfür einen Wahlschein, den Sie wie folgt beantragen können:

Achtung, wichtige Hinweise zum Wahlscheinantrag online:
Das Absenden des Formulars ist erst nach dem Ausfüllen aller Pflichtfelder (alle Felder außer der E-Mail Adresse) möglich!

In der Zeit vom 11. August bis 12. September 2025 können Sie Ihren Antrag auch persönlich stellen und direkt vor Ort wählen und zwar:

Briefwahlbüro
Im Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) – Lore-Agnes-Raum (neben der Stadtbücherei)
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8 bis 18 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr

Wahlbüros in den Bezirksverwaltungsstellen
Wichtiger Hinweis:

In den bezirklichen Wahlbüros können nur die Briefwahlunterlagen für den jeweiligen Stadtbezirk ausgegeben werden. Nur im Briefwahlbüro Mitte können für alle Stadt- und Wahlbezirke Stimmzettel ausgegeben werden.
Allerdings kann überall Briefwahl für jeden Stadtteil beantragt werden. Die Unterlagen werden dann aber per Post zugesandt.

Öffnungszeiten:

  • Bochum Nord
    Heinrichstraße 42 im Amtshaus Gerthe
  • Bochum Ost
    Carl-von-Ossietzky-Platz 2 im Amtshaus Bochum-Langendreer
  • Bochum Süd
    Querenburger Höhe 256 in der Stadtbücherei Bochum-Querenburg
  • Bochum Südwest
    Hattinger Straße 387 im Bürgerbüro Bochum-Weitmar
  • Bochum Wattenscheid
    Friedrich-Ebert-Straße 7 im Neuen Rathaus Wattenscheid

Öffnungszeiten in den Bezirken Nord, Ost, Südwest und Wattenscheid:
montags und dienstags 8 bis 14 Uhr
mittwochs und freitags 8 bis 12 Uhr
donnerstags 13 bis 19 Uhr

Öffnungszeiten im Bezirk Süd:
montags, dienstags, donnerstags, freitags 11 bis 18 Uhr

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Sie den Antrag auch noch am 13. September von 8 bis 12 Uhr und am 14. September von 8 bis 15 Uhr im Wahlbüro, Junggesellenstraße 8, 44787 Bochum stellen.

Ein telefonischer Briefwahlantrag ist nicht zulässig!

Auskunft zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer 910-5099.
Auskunft zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte erhalten Sie unter der Rufnummer 0231 5575900.

Das Wahllokal beziehungsweise Ihren Wahlraum finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung.

Bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung bitte zur Wahl mit oder halten Sie Ihren Personalausweis – Unionsbürger: Ihren Identitätsausweis – oder Reisepass bereit. Sie können auch wählen, wenn Sie diese Wahlbenachrichtigung verloren haben sollten. Mit dieser Wahlbenachrichtigung können Sie nur in dem angegebenen Wahllokal wählen. Ihre Stimme dürfen Sie nur persönlich und nur einmal abgeben.

Falls Sie in einem anderen Wahllokal in Ihrem Wahlkreis, durch Briefwahl oder schon vorab durch direkte Stimmenabgabe im BVZ oder einer der Bezirksverwaltungsstellen wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie beim Wahlbüro beantragen.

Zum Wahllokalfinder (in Kürze verfügbar)

Alternativ in der Bochum-App

Wie kann ich als Mensch mit Behinderung von meinem Wahlrecht Gebrauch machen?

Wie bei allen anderen Wahlen können Sie per Briefwahl Ihre Stimme abgeben.

Möchten Sie jedoch persönlich in Ihrem Wahllokal zur Wahl gehen, ist dies auch kein Problem, da Sie für die Kennzeichnung des Stimmzettels eine "Person des Vertrauens" zu Hilfe nehmen können.

Barrierefreie Wahllokale

Der größte Teil der Bochumer Wahllokale ist bereits barrierefrei erreichbar, aber leider eben nicht alle. Oft ist es leider nicht möglich, Wahllokale so festzulegen oder herzurichten, dass sie auch mit einem Rollstuhl erreicht werden können.

Im Wahllokalfinder (in Kürze verfügbar) können Sie nachschauen, ob Ihr Wahllokal barrierefrei zu erreichen ist oder nicht.

Wir weisen darauf hin, dass wir hier auf die Angaben der Eigentümer*in der Wahllokale angewiesen sind!

Wenn Sie auf ein barrierefrei erreichbares Wahllokal angewiesen sind, aber ausgerechnet Ihr Wahllokal nicht barrierefrei ist, machen Sie bitte von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch oder beantragen Sie einen Wahlschein, mit dem Sie dann in jedem beliebigen Wahllokal Ihres Wahlkreises in Bochum Ihre Stimme abgeben können.

Videos des KSL.NRW - Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben

Kommunalwahl auch für Menschen mit Sehverlust barrierefrei

Am 14. September können blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen erneut flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilnehmen. So steht es im Gesetz. Aber was bedeutet das praktisch?

Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW haben die Kommunen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben. Das funktioniert so:

Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um "ihre" Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.

Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete (Schablone und CD) bestellen und bei Bedarf die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks erfragen:

Im Rheinland beim Blinden- und Sehbehindertenverein Nordrhein unter Telefon: 02159 9655-0 oder Mail info@bsv-nordrhein.de

In Westfalen und Lippe beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen unter Telefon: 0231 557590-0 oder Mail info@bsvw.de

Es gibt auch die Möglichkeit, die Wahlbezirks-Rufnummer unter Eingabe der Postleitzahl bei der Telefonansage 0231 550 330 337 36 zu finden.

Alle Informationen finden Sie auch auf der Internetseite https://www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html

Nach geltendem Recht muss die Wahlbenachrichtigung spätestens am 21. Tag vor der Wahl (24. August 2025) zugestellt sein. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen soll ab dem 7. August 2025 erfolgen.

Wenn Sie bis zum 24. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte beim:

Wahlbüro
Junggesellenstraße 8
44777 Bochum

Telefon: 0234 910-5099
Telefax: 0234 910-5050
E-Mail:
wahlbuero@bochum.de

Der Stichtag für die Erstellung des automatisierten Wählerverzeichnisses ist der 3. August 2025.
Hier finden Sie Informationen, was zu beachten ist, wenn Sie sich ab dem 4. August 2025 in Bochum an-, ab oder ummelden:

Informationen über das Wahlrecht

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist nach § 7 Kommunalwahlgesetz, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz oder Unionsbürger (das heißt Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union) ist und am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 14. September 2009 geboren ist,
  • seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in Bochum seinen Hauptwohnsitz hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein für das Wahlgebiet besitzt.

Ausschluss vom Wahlrecht

Von den Kommunalwahlen ausgeschlossen ist gemäß § 8 Kommunalwahlgesetz

  • wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Ihre Ansprechpersonen - Das Team des Wahlbüros