Wenn Sie am 28. September 2025 an der Stimmabgabe im Wahllokal gehindert sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wahlrecht per Briefwahl auszuüben. Sie benötigen hierfür einen Wahlschein, den Sie wie folgt beantragen können:
- mit dem Vordruck auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
- mit einem formlosen Antrag
- per E-Mail oder
- per Internet (Online-Wahlscheinantrag) verfügbar bis zum 21. September, 20 Uhr.
Achtung, wichtige Hinweise zum Wahlscheinantrag online:
Das Absenden des Formulars ist erst nach dem Ausfüllen aller Pflichtfelder (alle Felder außer der E-Mail Adresse) möglich!
Ab dem 17. September 2025 können Sie Ihren Antrag auch persönlich stellen und direkt vor Ort wählen und zwar:
Briefwahlbüro
Im Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) – Lore-Agnes-Raum (neben der Stadtbücherei)
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8 bis 18 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Wahlbüros in den Bezirksverwaltungsstellen
Wichtiger Hinweis:
In den bezirklichen Wahlbüros können nur die Briefwahlunterlagen für den jeweiligen Stadtbezirk ausgegeben werden. Nur im Briefwahlbüro Mitte können für alle Stadt- und Wahlbezirke Stimmzettel ausgegeben werden.
Allerdings kann überall Briefwahl für jeden Stadtteil beantragt werden. Die Unterlagen werden dann aber per Post zugesandt.
Öffnungszeiten:
- Bochum Nord
Heinrichstraße 42 im Amtshaus Gerthe - Bochum Ost
Carl-von-Ossietzky-Platz 2 im Amtshaus Bochum-Langendreer - Bochum Süd
Querenburger Höhe 256 in der Stadtbücherei Bochum-Querenburg - Bochum Südwest
Hattinger Straße 387 im Bürgerbüro Bochum-Weitmar - Bochum Wattenscheid
Friedrich-Ebert-Straße 7 im Neuen Rathaus Wattenscheid
Öffnungszeiten in den Bezirken Nord, Ost, Südwest und Wattenscheid:
montags und dienstags 8 bis 14 Uhr
mittwochs und freitags 8 bis 12 Uhr
donnerstags 13 bis 19 Uhr
Öffnungszeiten im Bezirk Süd:
montags, dienstags, donnerstags, freitags 11 bis 18 Uhr
Ein telefonischer Briefwahlantrag ist nicht zulässig!
Die Briefwahlunterlagen für Personen, die bereits zur Hauptwahl Briefwahl beantragt haben (und für die Stichwahl nicht explizit abgelehnt haben) werden ab Mittwoch verschickt.
Sollten Sie die Briefwahl für die Stichwahl abgelehnt haben, wird die umgehende Rücksendung aufgrund der Postlaufzeiten empfohlen. Alternativ ist auch eine Abgabe bei den Briefwahlstellen vor Ort sowie über den Hausbriefkasten des Historischen Rathauses (spätestens Sonntag, 28. September 15 Uhr).
Auskunft zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer 910-5099.
Auskunft zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte erhalten Sie unter der Rufnummer 0231 5575900.