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Kandidatinnen Gremien

Wahl des Integrationsausschusses

Kandidatinnen Gremien

Für die im November 2025 beginnenden neue Wahlperiode des Rates der Stadt Bochum werden am 14. September 2025 die wählbaren Mitglieder des Integrationsausschusses gewählt.

Wahlberechtigt gemäß § 27 der Gemeindeordnung NRW ist, wer

  • nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

  • 16 Jahre alt sein,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Die Gemeinde erstellt ein Wählerverzeichnis und benachrichtigt die Wahlberechtigten. Wahlberechtigte, die nicht in dem Wählerverzeichnis eingetragen sind, können sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über ihre Wahlberechtigung zu führen. 

Die Eintragung ins Wählerverzeichnis können Sie ganz einfach online unter folgendem Link veranlassen:

Nicht wahlberechtigt sind Ausländer,

  • auf die das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1147, nach seinem § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
  • die Asylbewerber sind.

Gewählt werden kann am Wahltag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr in allen 186 Wahllokalen in Bochum.

In welches Wahllokal die Wähler*innen gehen müssen, ist auf der Ihnen übersandten Wahlbenachrichtigung vermerkt. Dort ist auch ein Hinweis enthalten, ob das Wahllokal barrierefrei erreichbar ist.

Zusätzlich kann auch per Briefwahl gewählt werden. Die Briefwahlunterlagen können mit der Wahlbenachrichtigung ab dem 11. August 2025 beim städtischen Wahlbüro angefordert werden. Dies kann per Online-Formular, E-Mail, online (siehe ab 11. August auf der Homepage der Stadt Bochum) per Telefax oder schriftlich geschehen. Telefonische Anträge sind rechtlich nicht zulässig!

Es ist auch möglich, ab dem 11. August 2025 in den Briefwahlbüros direkt persönlich Briefwahlunterlagen zu erhalten und auch sofort dort die Stimme abzugeben.

Das Briefwahlbüro ist im Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) - Lore-Agnes-Raum, Gustav-Heinemann-Platz 2-6 eingerichtet. Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie Mittwoch vom 8 bis 12 Uhr.

Zusätzlich in allen Bezirksverwaltungsstellen in Bochum.

Öffnungszeiten in den Bezirken Nord, Ost, Südwest und Wattenscheid:

  • montags und dienstags 8 bis 14 Uhr
  • mittwochs und freitags 8 bis 12 Uhr
  • donnerstags 13 bis 19 Uhr

Öffnungszeiten im Bezirk Süd:

  • montags, dienstags, donnerstags, freitags 11 bis 18 Uhr

Bei Fragen oder Hinweisen können Sie sich gerne an uns wenden.

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