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Dienstleistungen und Infos

Wahltermine

Wann finden welche Wahlen statt?

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Alle vier Jahre finden in Deutschland Bundestagswahlen, alle fünf Jahre Landtagswahlen, Europawahlen, Kommunalwahlen und Wahlen des Ausschusses für Migrations- und Integrationsangelegenheiten statt. Die Oberbürgermeisterin beziehungsweise der Oberbürgermeister wird ebenfalls alle fünf Jahre gewählt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die auf vier Jahre gewählt werden.

Die nächste Bundestagswahl findet im Frühjahr 2029 statt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.

Der nordrhein-westfälische Landtag repräsentiert das Gesamtvolk des Landes Nordrhein-Westfalen. Er besteht aus den von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählten Abgeordneten und wird alle fünf Jahre gewählt.

Die nächste Landtagswahl findet am 25. April 2027 statt.

Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Völker und Menschen in Europa. Die Bürgerinnen und Bürger wählen ihre Abgeordneten direkt für eine Amtszeit von fünf Jahren.

Die nächste Europawahl findet im Frühjahr 2029 statt.

Kommunalwahlen finden als verbundene Wahlen statt. Gewählt werden von den Bürgerinnen und Bürgern in direkter Wahl für die Dauer von fünf Jahren in Bochum die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, der Rat, die Bezirksvertretungen und die Abgeordneten der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr.

Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister repräsentiert die Stadt, leitet die Stadtverwaltung und ist damit Vorgesetzte/Vorgesetzter aller dort Beschäftigten.

Der Rat ist für alle Angelegenheiten der Stadtverwaltung zuständig und entscheidet über die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll. Die Aufgaben der Bezirksvertretungen werden in der Gemeindeordnung geregelt und umfassen die Belange, die nicht über die Stadtbezirksgrenzen hinausgehen.

Die nächsten Kommunalwahlen finden 2030 statt.

Der Ausschuss hat die Aufgabe, eine Mitwirkung der Migrantinnen und Migranten an den kommunalen Entscheidungsprozessen in der Stadt Bochum zu ermöglichen. Er kann sich gemäß der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen, insbesondere, wenn sie die Interessen der Bochumer Migrantinnen und Migranten betreffen.

Das für die Wahl geltende Recht ergibt sich im Wesentlichen aus den folgenden Rechtsgrundlagen:

Die nächste Wahl des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration findet zeitgleich mit der nächsten Kommunalwahl im Jahr 2030 statt.

Adresse / Kontakt

Wahlbüro
Gustav-Heinemann-Platz 2-6
44777 Bochum

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44787 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-5099
Faxnummer
0234 910-5050
E-Mail Adresse
wahlbuero@bochum.de

Öffnungszeiten

Das Wahlbüro ist zu folgenden Zeiten telefonisch zu erreichen:

Montag bis Donnerstag:
8 bis 16 Uhr
Freitag:
8 bis 12 Uhr

Das Bild zeigt das Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P1 am Husemannplatz.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.