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Stadtpolitik - einfach erklärt

Interkommunale Zusammenarbeit

Stadtpolitik - einfach erklärt

Regionalverband Ruhr (RVR)

Aufgrund des Gesetzes über den Regionalverband Ruhrgebiet (früher KVR) bilden Städte und Kreise des erweiterten Ruhrgebietes, unter anderem auch die Stadt Bochum, den Regionalverband Ruhrgebiet (RVR).

Der Verband nimmt folgende Aufgaben wahr (Pflichtaufgaben):

  • Erstellung und Aktualisierung von Masterplänen.
  • Trägerschaften, Fortführung und Weiterentwicklung des Emscher Landschaftsparks und der Route der Industriekultur.
  • Sicherung und Weiterentwicklung von Grün-, Wasser-, Wald-, und sonstigen von der Bebauung freizuhaltenden Flächen mit überörtlicher Bedeutung für die Erholung und zur Erhaltung eines ausgewogenen Naturhaushaltes (Verbandsgrünflächen).
  • Regionale Wirtschaftsförderung und regionales Standortmarketing einschließlich der Entwicklung und Vermarktung von Gewerbeflächen von regionaler Bedeutung sowie regionale Tourismusförderung und Öffentlichkeitsarbeit für das Verbandsgebiet.
  • Analyse und Bewertung von Daten zur Strukturentwicklung (Raumbeobachtung).

Der Verband kann weitere Aufgaben mit regionaler Bedeutung übernehmen oder bestehende Aufgaben aufgeben (freiwillige Aufgaben), insbesondere:

  • Trägerschaft und Mitwirkung bei regionalen Kultur- und Sportprojekten.
  • Durchführung von vermessungstechnischen und kartographischen Arbeiten für das Verbandsgebiet.
  • Beteiligung an der Errichtung und dem Betrieb von Freizeitanlagen mit überörtlicher Bedeutung.

Organe des RVR sind die Verbandsversammlung, der Vorstand und der Geschäftsführer.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den Vertretungen der Mitgliedskörperschaften (für Bochum ist das der Rat) gewählt.
Vorstand und Geschäftsführer werden von der Verbandsversammlung gewählt.

Dieser Link führt Sie zu weiteren Informationen des RVR.

Landschaftsverband Westfalen Lippe

Aufgrund der Landschaftsverbandsordnung für das Land NRW gehören die Kreise und kreisfreien Städte des Landes NRW - je nach geographischer Lage - dem Landschaftsverband Rheinland oder Westfalen-Lippe an. Die Stadt Bochum gehört zum Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Die Aufgaben erstrecken sich auf folgende Sachgebiete:

  • Soziale Aufgaben, Jugendhilfe und Gesundheitsangelegenheiten
  • Landschaftliche Kulturpflege
  • Kommunalwirtschaft

Die Organe des Landschaftsverbandes sind die Landschaftsversammlung, der Landschaftsausschuss und der Landschaftsdirektor.

Die Mitglieder der Landschaftsversammlung werden von den Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte (für Bochum ist das der Rat) gewählt. Der Landschaftsausschuss und der Landschaftsdirektor werden von der Landschaftsversammlung gewählt.

Dieser Link führt Sie zu weiteren Informationen des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe.

Die Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes NRW können aufgrund des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit Aufgaben, zu deren Erfüllung sie berechtigt oder verpflichtet sind, gemeinsam in Form von Arbeitsgemeinschaften, Zweckverbänden und durch öffentlich rechtliche Vereinbarungen wahrnehmen. Die Stadt Bochum ist an den nachfolgend aufgeführten größeren Zweckverbänden beteiltigt:

Zweckverband Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR)

Mitglieder des VRR sind die im Verbandsgebiet Rhein-Ruhr gelegenen Städte und Kreise, unter anderem auch die Stadt Bochum.

Der Zweckverband hat folgende Aufgaben:

  • Entscheidung über allgemeine verkehrspolitische Leitlinien für den öffentlichen Personennahverkehr
  • Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH
  • Verpflichtung der Verbandsmitglieder, die Verkehrskonzeptionen und technischen Standards in ihren Planungen zu beachten
  • Verpflichtung der Verbandsmitglieder, den weiteren Aufbau eines einheitlichen Stadtbahnsystems zu fördern
  • Für die Bevölkerung ein bedarfsgerechtes Leistungsangebot zu erbringen.

Die Vertretungen der beteiligten Gebietskörperschaften (für die Stadt Bochum ist das der Rat) entsenden Mitglieder in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes.

Dieser Link führt Sie zu weiteren Informationen des VRR.

Deutscher Städtetag

Die Stadt Bochum ist zusammen mit den meisten anderen Großstädten der Bundesrepublik Deutschland Mitglied im Deutschen Städtetag.

Seine Aufgabe ist es, aktiv die Interessen seiner Mitglieder, der Städte, gegenüber Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, Europäischer Union und zahlreichen Institutionen wahrzunehmen. Er nimmt Einfluss auf die Gesetzgebung durch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen; fördert eine moderne Verwaltung und erarbeitet mit den Städten Konzepte für neue kommunalpolitische Herausforderungen.

Die einzelnen Städte entsenden Vertreterinnen/Vertreter in die Gremien des Deutschen Städtetages.

Dieser Link führt Sie zu weiteren Informationen zum Deutschen Städtetag.

Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement

Zusammen mit vielen anderen deutschen Gemeinden und Gemeindeverbänden ist auch die Stadt Bochum Mitglied in der KGSt. Die Einrichtung hat sich zur Aufgabe gestellt, der Allgemeinheit auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und der Verwaltungsorganisation zu dienen und sich hierbei mit der Pflege fachlicher Aufgaben der Kommunalverwaltung und ihrer Erledigung nach einheitlichen Grundsätzen zu befassen. In diesem Sinne entwickelt die KGSt Grundsätze und Regeln für eine wirtschaftlich arbeitende Verwaltung, pflegt den Erfahrungsaustausch, führt Fortbildungsveranstaltungen durch und unterstützt die staatlichen und kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Die einzelnen Städte entsenden Vertreterinnen/Vertreter in die Gremien der KGSt.

Dieser Link führt Sie zu weiteren Informationen über die KGSt.