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Dienstleistungen und Infos

Benutzungsordnung

Informationen zu Benutzerkreis, Anmeldung, Entleihung, Leihfristen, Hausordnung und mehr

Dienstleistungen und Infos

Die Benutzung der Stadtbücherei Bochum einschließlich ihrer Einrichtungen ist allen natürlichen Personen gestattet. Für die Benutzung einzelner Einrichtungen sowie die Benutzung durch juristische Personen können von der Stadtbücherei besondere Bestimmungen getroffen werden.

Die Benutzung richtet sich nach Bürgerlichem Recht.

Die Anmeldung erfolgt persönlich unter Vorlage des Personalausweises. Bei Kindern und Jugendlichen ist die schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Der Benutzer / die Benutzerin erkennt die Benutzungsordnung sowie die Regelungen zur Ausleihverbuchung in der jeweils gültigen Fassung bei der Anmeldung durch Unterschrift an.

Der Benutzer / die Benutzerin erhält einen Benutzungsausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Stadtbücherei bleibt. Der Verlust ist der Stadtbücherei unverzüglich anzuzeigen.

Der Benutzungsausweis ist zurückzugeben, wenn die Stadtbücherei es verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind. Jeder Wohnungswechsel ist der Stadtbücherei mitzuteilen.

Für die Benutzung der Stadtbücherei werden die in den Entgeltregelungen der Stadt Bochum ausgewiesenen Tarife erhoben.

Gegen Vorlage des Benutzungsausweises werden Bücher, Zeitschriften und andere Informationsmedien bis zu vier Wochen ausgeliehen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt und die Anzahl der zu entleihenden Medien begrenzt werden. Präsenzbestände werden nicht verliehen.

Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag höchstens zweimal bis zu jeweils vier Wochen verlängert werden, und zwar gerechnet vom Eingangsdatum des Verlängerungsantrages, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen ist dabei der entliehene Gegenstand vorzuzeigen. Entliehene Gegenstände dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Die Stadtbücherei ist berechtigt, entliehene Gegenstände jederzeit zurückzufordern.

Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden. Für die Bearbeitung von Vormerkungen wird ein Entgelt berechnet, das bei Abholung kassiert wird.

Eingetragene Vormerkungen können gelöscht werden, solange die betreffenden Medien noch nicht für den Benutzer / die Benutzerin zurückgelegt wurden.

Sobald vorgemerkte Medien bereitliegen, erscheinen sie mit dem Vermerk "abholbereit" im Medienkonto, zusätzlich erfolgt eine Benachrichtung per Brief oder E-Mail.

Bücher und Zeitschriften, die nicht im Bestand der Stadtbücherei vorhanden sind, können durch den Auswärtigen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden.

Der Benutzer / die Benutzerin ist verpflichtet, die entliehenen Gegenstände sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.

Der Verlust eines entliehenen Gegenstandes ist der Stadtbücherei unverzüglich anzuzeigen.

Für jede Beschädigung oder den Verlust ist der Benutzer / die Benutzerin schadenersatzpflichtig.

Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzungsausweises entstehen, ist der Benutzer / die Benutzerin haftbar.

Für Schäden, die durch geliehene Medien an Geräten, Dateien und Datenträgern der Benutzer entstehen, übernimmt die Stadtbücherei keine Haftung.

Personen, in deren Wohnung eine meldepflichtige Krankheit auftritt, dürfen die Stadtbücherei während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzen.

Für jeden entliehenen Gegenstand sind bei Überschreiten der Leihfrist die in den Entgeltregelungen der Stadt Bochum ausgewiesenen Tarife zu zahlen.

Etwaige in einem Mahnvollstreckungsverfahren, Klagevollstreckungsverfahren und Zwangsvollstreckungsverfahren entstehende Kosten bleiben unberührt.

Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen, können von der Benutzung der Stadtbücherei ausgeschlossen werden.

Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft.

Um eine reibungslose Benutzung zu gewährleisten, sind folgende Regeln zu beachten:

Alle Personen haben sich so zu verhalten, dass niemand gestört oder behindert wird.

Die Büchereileitung übt das Hausrecht aus. Das Büchereipersonal ist berechtigt, Anweisungen zu geben.

Es besteht Rauchverbot. Mitbringen und Verzehren von Speisen und Getränken sind untersagt.

Tiere müssen draußen bleiben.

Für persönliches Eigentum übernimmt die Stadtbücherei keine Haftung.

Mutwillige Verschmutzung und Zerstörung von Medien und Einrichtungsgegenständen sowie Verstöße gegen die Hausordnung können den Ausschluss von der Benutzung zur Folge haben.

Plakate, Broschüren und Ähnliches dürfen nur mit Einwilligung der Büchereileitung durch das Büchereipersonal aufgehängt oder ausgelegt werden.