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Aktuelle Pressemeldungen zum Corona-Virus

Ergänzte Landesverordnung regelt Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase ab Montag

Aktuelle Pressemeldungen zum Corona-Virus

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus“ (CoronaSchVO) geändert. Ab Montag, 27. April, gelten neben der Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase in Geschäften, medizinischen Einrichtungen, auf Wochenmärkten und im Öffentlichen Personennahverkehr, auch neue Regelungen zum Unterricht in Fahrschulen, oder der Sonntagsöffnung von Geschäften.

Die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und nicht für Personen, die aus medizinischen Gründen dieser Pflicht nicht nachkommen können. Beschäftige des Einzelhandels oder aus medizinischen Einrichtungen können auch durch Glas, Plexiglas oder ähnliches geschützt werden und müssen in diesem Fall keine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Stadt Bochum weist daraufhin, dass die Kontrolle der Einhaltung dieser Verpflichtung den Geschäfts- bzw. Einrichtungsinhaberinnen und -inhabern obliegt. Der Ordnungsdienst der Stadt wird die Bedeckungspflicht ab Montag kontrollieren. Die ab dem 27. April gültige Fassung der CoronaSchVO ist unter www.bochum.de/corona abrufbar.

Fahrschulen dürfen nach der neuen Verordnung unter Wahrung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln ihren Betrieb wiederaufnehmen. Der erforderliche Mindestabstand gilt nicht für den praktischen Unterricht; im Fahrzeug dürfen sich nur die Fahrschülerin/der Fahrschüler und die Fahrlehrerin/der Fahrlehrer und ggf. zusätzlich die Prüferin/der Prüfer befinden, die jedoch Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben.

Ab Montag, 27. April, dürfen Geschäfte, die größer als 800 Quadratmeter sind, öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter oder weniger begrenzen. Die Verordnung legt zudem fest, dass die Möglichkeit zur Sonntagsöffnung für verschiedene Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs nicht für den 1. Mai gilt.

Ab dem 1. Mai dürfen außerdem Versammlungen zur Religionsausübung unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln stattfinden. Die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften aufgestellten Beschränkungen zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden. Die Stadt erwartet hierzu Konkretisierungen des Landes in der nächsten Woche.

Eine Neuerung gibt es auch in der Kindernotbetreuung: So werden ab morgen Kinder alleinerziehender Eltern, die erwerbstätig sind oder studieren, betreut. Weitere Informationen sowie den aktualisierten Antrag für die Notfallbetreuung finden Eltern auf der Homepage der Stadt unter www.bochum.de/corona unter „Ich möchte mich informieren“ bei den „Informationen zu Kindertageseinrichtungen“. Die städtische Kita-Sonderhotline ist unter der Rufnummer 0234 / 910 – 12 23 täglich von 8 bis 16 Uhr erreichbar.

Bis jetzt wurden insgesamt 429 Bochumerinnen und Bochumer positiv getestet, davon sind bereits 339 genesen und 75 aktuell noch infiziert. Von den Erkrankten werden derzeit 18 stationär behandelt, 12 von ihnen intensivmedizinisch. 15 Personen sind bisher an dem Corona-Virus verstorben.

(26. April 2020)

Aktuelle Zahlen vom 27. April 2020

Bis jetzt wurden insgesamt 430 Bochumerinnen und Bochumer positiv getestet, davon sind bereits 352 genesen und 62 aktuell noch infiziert. Von den Erkrankten werden derzeit 18 stationär behandelt, 12 von ihnen intensivmedizinisch. 16 Personen sind bisher an dem Corona-Virus verstorben.