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Bezirksvertretungen

Zuschussgewährung für Vereine, Verbände und sonstige Organisationen in den Bezirken

Sie planen in Ihrem Verein eine Veranstaltung, doch es fehlt Ihnen für die Durchführung Geld? Ihr Verein hat seinen Sitz in Bochum? Dann informieren Sie sich auf den folgenden Seiten, wie Sie von dem für Sie zuständigen Stadtbezirk Unterstützung erhalten können.

Illustration zum Thema Haushalt / Sparen.

Bezirksvertretungen

​Vereinsarbeit kostet Geld und nicht für jede Veranstaltung steht genug Eigenkapital den Vereinen zur Verfügung. Die Stadt Bochum betreut und unterstützt örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk.

Die sechs Bezirksvertretungen der Stadt Bochum (Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost, Süd und Südwest) haben die Möglichkeit, unter anderem öffentliche Veranstaltungen oder Feierlichkeiten eines Vereins, Brauchtumsveranstaltungen oder in Einzelfällen auch Beschaffungen zu fördern bzw. zu bezuschussen.

Dies ist geregelt in § 37 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW, wonach die Bezirksvertretungen unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt und im Rahmen der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien in allen Angelegenheiten entscheiden, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht und soweit sich aus § 41 Abs. 1 GO NRW nicht die ausschließliche Zuständigkeit des Rates ergibt.

Unter Buchstabe d) des § 37 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW ist als bezirkliche Angelegenheit die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk erwähnt.

Für die Unterstützung stehen im Haushalt der Stadt Bochum Fördermittel zur Verfügung, welche die Bezirksvertretungen unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt und im Rahmen der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien bewilligen können. Die Art der Förderung sieht die Gewährung von Zuwendungen in Geld vor.

Neben der Unterstützung der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den einzelnen Bezirken, gibt es die Förderung durch den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die Förderung durch den Integrationsausschuss, die Kulturförderung, und die Sportförderrichtlinie.

Wo komme ich an Zuschüsse für meine Veranstaltung?

Der Bezirk, in dem ihr Verein seinen Sitz hat, ist für Ihren Antrag zuständig. An den entsprechenden Stadtbezirk müssen Sie einen schriftlichen oder digitalen Antrag stellen. Jeder Stadtbezirk hat seine eigenen Richtlinien, sodass es zwischen den Bezirken Unterschiede gibt. Bitte informieren Sie sich auf der Seite, des für sie zuständigen Stadtbezirks, wer was wofür Unterstützung gewährt. Dort finden Sie auch den Link zu dem digitalen Antragsformular des jeweiligen Stadtbezirks.

Zu den Bezirken

Die Richtlinien der einzelnen Stadtbezirke ergänzen verschiedene städtische Regelungen über die Förderung von sportlichen, kulturellen und sonstigen Veranstaltungen. Eine Förderung kann nur dann erfolgen, wenn sie nicht im Widerspruch zu sonstigen Regelungen der Stadt Bochum steht. Dazu muss bei dem entsprechenden Stadtbezirk ein schriftlicher Zuwendungsantrag eingereicht werden.
Je nachdem, in welchem Stadtbezirk ihr Verein seinen Hauptsitz hat, erfahren Sie dort weitere Informationen zum Vorgehen einer Antragsstellung. Detaillierte Informationen finden Sie in den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Bochum.