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Bezirksvertretung Bochum-Südwest

Zuschussgewährung im Bezirk Südwest

Informationen für die Gewährung von Zuwendungen für den Bezirk Bochum-Südwest

Bezirksvertretung Bochum-Südwest

Zuwendungen werden nur auf Antrag gewährt.

Die Richtlinien im Detail finden Sie in den Gesamtrichtlinien der Stadt Bochum. Sie ergänzen verschiedene städtische Regelungen über die Förderung von sportlichen, kulturellen und sonstigen Veranstaltungen, wie zum Beispiel die Sportförderrichtlinie. Eine Förderung kann nur dann erfolgen, wenn sie nicht im Widerspruch zu sonstigen Regelungen der Stadt Bochum oder den allgemeinen Zielen des Stadtbezirks steht.

Im Stadtbezirk Bochum-Südwest ansässige

  • Gemeinnützige Vereine,
  • Verbände,
  • Schulen,
  • Kirchen,
  • Initiativen

werden unterstützt.

  • Projektbezogene Zuschüsse
  • Sonderzuschüsse

  • Der Antrag sollte mindestens drei Monate vor der Veranstaltung vorliegen.
  • Anträge bis maximal 1.500 Euro

Der Antrag ist schriftlich (oder digital) bei der Stadt Bochum einzureichen.

Es sollten mindestens folgende Angabe im Antrag enthalten sein:

  • Antragsgrund
  • Gesamtkosten
  • Finanzierungsplan
  • Höhe des beantragten Zuschusses.

Sofern gleichzeitig Mittel des Bundes, Landes, städtischer Fachämter usw. beantragt werden, ist eine Durchschrift des jeweiligen Antrages beizufügen.

  • Über die Höhe der Zuwendungen entscheidet die Bezirksvertretung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Höhe der für bezirkliche Förderungen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel legt die Bezirksvertretung im Rahmen der Etatberatungen jährlich neu fest.
  • Über die Entscheidung der Bezirksvertretung erhalten die Antragstellenden eine schriftliche Mitteilung.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses.

Zuwendungen können ganz oder teilweise zurückgefordert werden, soweit sie zweckwidrig verwandt worden sind oder ein verlangter Verwendungsnachweis nicht oder nicht fristgerecht erbracht wird.

Wird der mit der Zuwendung geförderte Zweck nicht oder nicht mehr verfolgt, erlischt zeitgleich auch der Anspruch auf Auszahlung der Zuwendung in entsprechender Höhe.

231 Petra Pilarski - von Boode
Leiterin Bezirksverwaltungsstelle
Bezirksverwaltungsstelle Südwest

Petra Pilarski - von Boode

Telefonnummer
0234 910-8912
Faxnummer
0234 910-8910
E-Mail Adresse
bezirk-suedwest@bochum.de

Der Antrag auf Gewährung von Zuschüssen durch die Bezirksvertretung Bochum-Südwest steht Ihnen im Bochumer Serviceportal online zur Verfügung: