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Politik, Bezirke und Wahlen

Ausschüsse und Beiräte

Politik, Bezirke und Wahlen

Um Entscheidungen fachlich abzuwägen und sachgerecht zu diskutieren, bildet der Rat für verschiedene Bereiche Ausschüsse. Sie beraten die zur Entscheidung im Rat anstehenden Fragen. Das Ergebnis wird als Empfehlung an den Rat weitergegeben. Um sich zu entlasten, hat der Rat einigen Ausschüssen Entscheidungsbefugnisse übertragen, und zwar für die Fälle, bei denen ausschließlich fachspezifische Belange zur berücksichtigen sind. Details sind in einem Zuständigkeitskatalog geregelt.

Die Zahl der Ausschüsse variiert in den Städten, denn der Rat kann neben den Pflichtausschüssen, die er nach der Gemeindeordnung oder anderen Gesetzen bilden muss, zusätzlich freiwillige Ausschüsse einrichten. Pflichtausschüsse sind:

  • Hauptausschuss
  • Finanzausschuss (In Bochum zusammengelegt zum Haupt- und Finanzausschuss)
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Wahlausschuss
  • Wahlprüfungsausschuss

Sind bestimmte gesetzlich festgelegte Voraussetzungen erfüllt, müssen weitere Pflichtausschüsse eingerichtet werden. In Bochum gilt das für den

  • Jugendhilfeausschuss
  • Ausschuss für Schule und Weiterbildung

Die Zusammensetzung der Pflichtausschüsse unterliegt besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Mit den freiwilligen Ausschüssen kann der Rat zusätzliche Schwerpunkte setzen. In Bochum tut er das zum Beispiel in den Bereichen Kultur, Soziales und Gesundheit, Personal und Gleichstellung, Umweltschutz, Stadtplanung und Sport. Außerdem gibt es sondergesetzliche Ausschüsse, deren Bildung und Besetzung in Spezialgesetzen vorgeschrieben ist, zum Beispiel der Umlegungsausschuss nach dem Baugesetzbuch.

Die Ausschüsse werden entsprechend den Mehrheitsverhältnissen der Parteien im Rat besetzt. So weit das Gesetz nichts anderes vorsieht, können nicht nur Ratsmitglieder, sondern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger - ebenfalls mit Stimmrecht - den Ausschüssen angehören. So wird zusätzlicher Fach- und Sachverstand in die kommunalen Entscheidungsprozesse eingebunden.

Wer als sachkundiger Bürger oder Bürgerin vom Rat in die Ausschüsse entsandt wird, muss die gleichen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen, wie ein Ratsmitglied. Wählbar ist, wer selbst wahlberechtigt ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Bei Ausschusssitzungen darf die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger nicht die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder erreichen. So soll sichergestellt werden, dass die Entscheidungen immer von einer größeren Zahl direkt durch die Kommunalwahl legitimierter Vertreterinnen und Vertreter getroffen wird. Darüber hinaus können den Ausschüssen auch sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner angehören, die ebenfalls vom Rat, aber nur mit beratender Stimme entsandt werden. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Neben den Ausschüssen hat der Rat der Stadt Bochum einige Beiräte gebildet, die in ihren jeweiligen Fachgebieten die Gremien des Rates beratend unterstützen sollen.

Weitere Informationen zu den Ausschüssen und Beiräten des Rates erhalten Sie im Ratsinformationssystem.

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