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Bezirksvertretung Bochum-Mitte

Zuschussgewährung im Bezirk Mitte

Informationen für die Gewährung von Zuwendungen für den Bezirk Bochum-Mitte

Bezirksvertretung Bochum-Mitte

Zuwendungen werden nur auf Antrag gewährt.

Die Unterstützung erfolgt im Rahmen dieser Richtlinie durch die Gewährung von Zuwendungen in Geld. Sie soll die Zusammenarbeit im Stadtteil fördern, Aktivitäten von Organisationen anregen und die Zusammenarbeit untereinander fördern.
Soweit die Beschaffung von Einrichtungen, Materialien oder sonstigen Sachwerten gefördert wird, sollten diese nach dem zuschusswürdigen Anlass bei Bedarf auch anderen Vereinen, Organisationen o. a. zur Verfügung gestellt werden.

Die Richtlinien im Detail finden Sie in der Gesamtrichtlinie der Stadt Bochum. Sie ergänzen verschiedene städtische Regelungen über die Förderung von sportlichen, kulturellen und sonstigen Veranstaltungen. Eine Förderung kann nur dann erfolgen, wenn sie nicht im Widerspruch zu sonstigen Regelungen der Stadt Bochum oder den allgemeinen Zielen des Stadtbezirks steht.

Im Stadtbezirk Bochum-Mitte ansässige

  • Vereine,
  • Verbände,
  • Schulen,
  • Kirchen,
  • Bürgerinitiativen,
  • andere Organisationen

werden gefördert.

Die Begünstigte / der Begünstigte muss den Antrag selbst stellen.

  • Sportliche Veranstaltungen
    • welche über den normalen Vereinsbetrieb hinaus erbracht werden
    • Erreichung von Meisterschaften
    • Durchführung von Turnieren
    • Durchführung von Sportwerbewochen
    • erfolgreiche Jugendarbeit
    • Vereinsjubiläum, welches der Verein repräsentativ begeht und mit einer sportlichen Veranstaltung verbunden ist.
  • Kulturelle und sonstige Veranstaltungen
    • welche für die Gesamtbevölkerung des Stadtbezirks durchgeführt werden.

Der Antrag ist schriftlich (auch online) mindestens drei Monate vor der Durchführung der Veranstaltung bei der Stadt Bochum einzureichen.

Die folgenden Angaben sollten mindestens im Antrag enthalten sein:

  • Antragsgrund
  • Gesamtkosten
  • Finanzierungsplan
  • Höhe des beantragten Zuschusses
  • eine Prognose über die voraussichtlich erzielten Einnahmen.

Sofern gleichzeitig Mittel des Bundes, Landes, städtischer Fachämter usw. beantragt werden, ist eine Durchschrift des jeweiligen Antrages beizufügen.

  • Ein Zuschuss wird nur gewährt, wenn die Kosten für die Veranstaltungen nicht durch anderweitige Einnahme (zum Beispiel Eintrittsgelder, Erlöse aus Getränke- und Speisenverkauf, Spenden und Zuschüsse Dritter et cetera) gedeckt werden können.
  • Die Verwendung des Zuschusses ist auf Verlangen spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung durch die Vorlage der Abrechnung der Belege bei der Bezirksverwaltungsstelle Mitte nachzuweisen.
  • Die Bezirksvertretung entscheidet über die Förderungsanträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
  • Über die Entscheidung der Bezirksvertretung erhalten die Antragstellenden eine schriftliche Mitteilung.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses.

Zuwendungen können ganz oder teilweise zurückgefordert werden, soweit sie zweckwidrig verwandt worden sind oder ein verlangter Verwendungsnachweis nicht oder nicht fristgerecht erbracht wird.

Wird der mit der Zuwendung geförderte Zweck nicht oder nicht mehr verfolgt, erlischt zeitgleich auch der Anspruch auf Auszahlung der Zuwendung in entsprechender Höhe.

131 Marco Zakrzewski
Leitung Bezirksverwaltungsstelle
Bezirksverwaltungsstelle Mitte

Marco Zakrzewski

Telefonnummer
0234 910-3301
Faxnummer
0234 910-1403
E-Mail Adresse
bezirk-mitte@bochum.de

Der Antrag auf Gewährung von Zuschüssen durch die Bezirksvertretung Bochum-Mitte steht Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung: