Die Vermittlung von Sportwetten ist für Franchisenehmer nur mit einer entsprechenden Erlaubnis möglich. Die Erlaubnis kann allerdings nur von einem konzessionierten Veranstalter von Glücksspielen (Konzessionsnehmer) beantragt und diesem erteilt werden. Die zuständige Behörde ist die Bezirksregierung Arnsberg.
Es ist nicht sicher, ob alle bereits tätigen Sportwettvermittler die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis erfüllen. Daher sollte jeder in diesem Bereich tätigen Person bewusst sein, dass sie das alleinige unternehmerische Risiko für die im Hinblick auf die zu erwartende Erlaubnis getätigten Investitionen trägt.
Vorab gilt es außerdem zu klären, ob dem Vorhaben baurechtliche Vorschriften entgegenstehen. Unter Umständen ist ein Antrag auf Baugenehmigung oder eine Nutzungsänderung erforderlich.
Die gewerbliche Sportwettvermittlung ist im Übrigen bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungs- und Veterinäramtes anzuzeigen.
- Fragen zum Erlaubnisverfahren beantwortet die Bezirksregierung Arnsberg.
- Fragen zum Baurecht beantwortet das Bauordnungsamt.
- Für Standortanfragen kann eine Abstandsmessung vorgenommen werden.
Rechtsgrundlagen:
- Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)
- Ausführungsgesetzen NRW zum Glücksspielstaatsvertrag (AG NRW GlüStV)
- Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV)
- Verordnung über Annahme und Wettvermittlungsstellen des Landes NRW
(AnVerVo NRW) - Informationen zum Glücksspielrecht in NRW und dazugehörige Erlasse
- Geldwäschegesetz (GwG)