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https://formulardienst.bochum.de/forms/findform?shortname=F268&formtecid=3&areashortname=Amt11

Wiedergestattung

Sie möchten eine Wiedergestattung beantragen, nachdem Ihnen zuvor die Ausübung eines Gewerbes untersagt wurde.

Dienstleistungen und Infos

Ihr Versuch, selbstständig ein Gewerbe auszuüben, war nicht von Erfolg gekrönt. Auf Anregung des Finanzamtes wurde seinerzeit sogar ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet und die Untersagung ausgesprochen.

Nach einer rechtskräftigen Gewerbeuntersagung kann (in der Regel frühestens ein Jahr danach) ein Antrag auf Wiedergestattung der Gewerbeausübung gestellt werden.

Eine Wiedergestattung kommt nur in Frage, wenn die für die ursprüngliche Gewerbeuntersagung entscheidenden Unzuverlässigkeitsgründe weggefallen sind und auch ansonsten die Zuverlässigkeit gegeben ist.

Der Antrag auf Wiedergestattung ist bei der Behörde zu stellen, in deren Bezirk das zukünftige Gewerbe ausgeübt werden soll.

Die Bearbeitungsfrist beträgt circa vier bis sechs Wochen.

Rechtsgrundlage: § 35 Absatz 6 Gewerbeordnung (GewO)

Folgender Onlinedienst steht Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:

Sie benötigen einen formlosen schriftlichen Antrag.

Des Weiteren sind von ihnen folgende Unterlagen zu beantragen:

  • ein aktuelles Führungszeugnis (FZ) der Belegart O
  • ein Gewerbezentralregisterausszug (GZR 9) und
  • eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes  unter Verweis auf den Verwendungszweck.

Die vorgenannten Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein.

Der Verwaltungsgebührenrahmen beträgt 200 bis 750 Euro.

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.

Sachbearbeiter
Ordnungs- und Veterinäramt

N.N.

Telefonnummer
0234 910-3694
Faxnummer
0234 910-1728
E-Mail Adresse
Ordnungsamt@bochum.de