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Erlaubniserteilung zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes

Sie betreiben ein Prostitutionsgewerbe oder wollen dies zukünftig ausüben? Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Dienstleistungen und Infos

Das am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) beinhaltet eine Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe.

Ein Prostitutionsgewerbe übt aus, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er

  1. eine Prostitutionsstätte betreibt,
  2. ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
  3. eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
  4. eine Prostitutionsvermittlung betreibt.

Hierunter fällt auch die Wohnungsprostitution.

Übergangsfrist:
Wer vor dem 1. Juli 2017 ein Prostitutionsgewerbe betrieben hat, hat dies der zuständigen Behörde bis zum 1. Oktober 2017 anzuzeigen und einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bis zum 31. Dezember 2017 (mit den unter Punkt „Was muss ich mitbringen?“ aufgeführten Unterlagen) vorzulegen.

Über die Anzeige und den gestellten Antrag wird eine Bescheinigung erteilt.

Bis zur Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gilt die Fortführung des Prostitutionsgewerbes als erlaubt, wenn die Antragsfrist (31. Dezember 2017) eingehalten wurde.

Gesetzesgrundlagen:
Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG

Im Bochumer Serviceportal steht folgender Onlinedienst zur Verfügung:

Im Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie weitere Anträge online stellen:

Folgende Unterlagen werden für eine Erlaubnis benötigt:

  1. Betriebskonzept

    In dem Betriebskonzept sind die wesentlichen Merkmale des Betriebes und die Vorkehrungen zur Einhaltung der Verpflichtungen nach dem ProstSchG zu beschreiben.
    Hierzu gehört beispielsweise die Darlegung der
  • typischen organisatorischen Abläufe sowie der Rahmenbedingungen, die die antragstellende Person für die Erbringung sexueller Dienstleistungen schafft,
  • Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass im Prostitutionsgewerbe der antragstellenden Person zur Erbringung sexueller Dienstleistungen keine Personen tätig werden, die
     
    • unter 18 Jahre alt sind,
    • als Person unter 21 Jahren als Opfer einer Straftat des Menschenhandels durch Dritte zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution gebracht werden,
  • Maßnahmen, die dazu dienen, das Übertragungsrisiko sexuell übertragbarer Infektionen zu verringern,
  • sonstigen Maßnahmen im Interesse der Gesundheit von Prostituierten und Dritten,
  • Maßnahmen, die dazu dienen, die Sicherheit von Prostituierten und Dritten zu gewährleisten sowie
  • Maßnahmen, die geeignet sind, die Anwesenheit von Personen unter 18 Jahren zu unterbinden.

    Darüber hinaus sind alle Personen vollständig zu benennen und ihre Personalien anzugeben, die mit
     
  • Aufgaben der Stellvertretung,
  • der Betriebsleitung und -beaufsichtigung,
  • Aufgaben im Rahmen der Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung, der Einlasskontrolle und der Bewachung im Betrieb betraut sind, auch wenn sie nicht in einem Anstellungsverhältnis zu Ihnen stehen.
  1. Baugenehmigung/Nutzungsgenehmigung des zuständigen Bauordnungsamtes
     
  2. Grundrisszeichnungen von allen betrieblich genutzten Räumen (3-fach)
     
  3. Mietvertrag oder Eigentumsnachweis (Kopie)
     
  4. Führungszeugnis („Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“; Belegart O), bei juristischen Personen für den/die gesetzlichen Vertreter; für Personen, die zur Stellvertretung, Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes vorgesehen sind, ist ebenfalls ein „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ einzureichen
     
  5. Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9), bei juristischen Personen für die juristische Person und den/die gesetzlichen Vertreter
     
  6. Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen, bei juristischen Personen für die juristische Person und den/die gesetzlichen Vertreter
     
  7. bei juristischen Personen ein Auszug aus dem Handelsregister
     
  8. Gesellschaftervertrag, sofern der Betrieb in einer Form der privatrechtlichen Gesellschaft organisiert ist

Die Zuverlässigkeit des Betreibers einer Prostitutionsstätte sowie die der als Stellvertretung, Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes eingesetzten Personen werden spätestens nach drei Jahren erneut überprüft.

Es wird eine aufwandsbezogene Verwaltungsgebühr erhoben.

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.

Sachbearbeiterin
Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Pilarczyk

Telefonnummer
0234 910-4021
Faxnummer
0234 910-1418
E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de