Voraussetzungen:
- Jede Person ab 18 Jahren darf sich als Sexarbeiterin oder Sexarbeiter anmelden.
- Ihre Tätigkeit wird vorwiegend im Stadtgebiet der Stadt Bochum ausgeübt.
- Ein persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich.
Gültigkeitsdauer:
- Für Personen unter 21 Jahren ist die gesundheitliche Bescheinigung sechs Monate gültig.
- Für Personen ab 21 Jahren ist die gesundheitliche Beschinigung ein Jahr gültig.
Verlängerung:
- Arbeiten Sie nach Ablauf der Gültigkeitsdauer weiter als Sexarbeiterin oder Sexarbeiter, müssen Sie eine erneute gesundheitliche Beratung absolvieren, um eine neue gesundheitliche Bescheinigung zu bekommen.
Ablauf der Beratung:
Sie werden nicht untersucht und Sie müssen keinen Eignungstest bestehen. Die gesundheitliche Beratung ist ein Informations- und Beratungsgespräch.
In der Beratung erhalten Sie Informationen beispielsweise über gesundheitliche Angebote, gesundheitliche Sicherheit bei der Arbeit. Das Gespräch orientiert sich nach Ihren Fragen und Ihrem Interesse. Das Gespräch ist vertraulich. Die Beraterin ist nicht verpflichtet, jemand anderem von dem Gespräch mit Ihnen zu berichten. Die Beraterin darf niemanden darüber informieren, worüber in dem Beratungsgespräch gesprochen wurde.
Aliasbescheinigung:
Prostituierte sind verpflichtet, während der Arbeit sowohl ihre Anmeldebescheinigung als auch die gesundheitliche Bescheinigung mitzuführen. Das können auch Bescheinigungen sein, auf dem der Alias- oder Arbeitsnamen geschrieben steht.
Auf Wunsch kann Ihnen also zusätzlich eine pseudonymisierte gesundheitliche Bescheinigung (Aliasbescheinigung) ausgestellt werden. Der Aliasname kann frei gewählt werden.
Wofür ist eine Aliasbescheinigung nützlich?
Die Aliasbescheinigung kann zur Legitimierung gegenüber Betreibern verwendet werden. Außerdem kann das Dokument beispielsweise im Rahmen ordnungsbehördlicher Kontrollen anstelle einer personalisierten Anmeldebescheinigung Verwendung finden; es ersetzt aber nicht den Personalausweis beziehungsweise Pass.
Wie bekomme ich die Aliasbescheinigung?
Für die Ausstellung einer Aliasbescheinigung, brauchen Sie keinen Extratermin ausmachen. Kommen Sie persönlich während der Beratungszeiten vorbei. Bringen Sie bitte die gesundheitliche Bescheinigung und Ihre Anmeldebescheinigung mit Ihrem „richtigen“ Namen mit.
Wir empfehlen Ihnen, kurz vorher einmal anzurufen und zu prüfen, ob die Beraterin im Haus ist.