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Dienstleistungen und Infos

Prostituiertenschutz

Sie wollen die Prostitution ausüben oder Ihre Anmeldebescheinigung verlängern lassen.

Dienstleistungen und Infos

Hier geht es um Schutz für Prostituierte.

Wer eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben will, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll, anzumelden.

Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.

Voraussetzungen

  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
  • Die Tätigkeit wird vorwiegend im Stadtgebiet der Stadt Bochum ausgeübt.
  • Ein persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich.
  • Es findet ein pflichtiges Informations- und Beratungsgespräch statt über
    • Rechte und Pflichten von Prostituierten,
    • zur Krankenversicherung und zur sozialen Absicherung im Fall einer Beschäftigung,
    • zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten einschließlich Beratungsangeboten zur Schwangerschaft
    • zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen,
    • über die bestehende Steuerpflicht.
       
  • Eine vorherige Terminvereinbarung ist aufgrund des individuellen Beratungserfordernisses zwingend erforderlich.
     
  • Personen, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, haben bei der Anmeldung ihren ausländerrechtlichen Status nachzuweisen und die Berechtigung, dass sie eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben dürfen.

Verlängerung

Wird die Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung fortgesetzt, so ist die Anmeldebescheinigung zu verlängern.

  • Für eine Verlängerung der Anmeldebescheinigung haben Prostituierte ab einem Alter von 21 Jahren Nachweise über die mindestens einmal jährlich erfolgten gesundheitlichen Beratungen vorzulegen.
  • Prostituierte unter einem Alter von 21 Jahren haben Nachweise über die mindestens alle sechs Monate erfolgten gesundheitlichen Beratungen vorzulegen.

Gültigkeit

  • Die Anmeldebescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre.
  • Für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung für ein Jahr.

Auf Wunsch der anmeldepflichtigen Person stellt ihr die Behörde zusätzlich eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung (Aliasbescheinigung) aus.

Der Aliasname kann frei gewählt werden. Die Aliasbescheinigung kann zur Legitimierung gegenüber Betreibern verwendet werden. Außerdem kann das Dokument beispielsweise im Rahmen ordnungsbehördlicher Kontrollen anstelle einer personalisierten Anmeldebescheinigung Verwendung finden; es ersetzt aber nicht den Personalausweis beziehungsweise Pass.

Die Anmeldebescheinigung wird innerhalb von 5 Tagen ausgestellt.

Eine neue Anmeldebescheinigung oder neue Aliasbescheinigung ist erforderlich bei:

  1. einem Wechsel des Tätigkeitsortes, der bisher nicht in der Bescheinigung aufgelistet war,
  2. einer Namensänderung, Änderung der Staatsangehörigkeit, Änderung des Wohnortes, Änderung des Ortes, in dem die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird
  3. einer Verlängerung
  4. einem Verlust der Anmeldebescheinigung
  5. einer Berichtigung von Schreibfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten.

Die alte Anmeldebescheinigung ist mitzubringen. Bei Verlängerung müssen die gleichen Unterlagen mitgebracht werden wie bei einer Neuanmeldung.

Prostituierte sind verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit entweder eine Anmeldebescheinigung oder eine Aliasbescheinigung mitzuführen.

Gesetzesgrundlagen

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Im Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie Anträge online stellen:

zur Online-Antragstellung

  • ein persönliches Erscheinen ist notwendig
  • Anmeldebogen mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, hilfsweise eine Zustellanschrift, Nennung der Bundesländer oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist
  • ein biometrisches Lichtbild
    Das Foto muss aktuell sein und folgende Maße haben: ohne Rand; 45 mm hoch und 35 mm breit.
  • Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
  • Bescheinigung über gesundheitliche Beratung - nicht älter als drei Monate - vom Gesundheitsamt der Stadt Bochum
  • Nachweis über eine Postadresse

Eine Gebühr wird nicht erhoben.

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.

Sachbearbeiterin
Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Pilarczyk

Telefonnummer
0234 910-4021
Faxnummer
0234 910-1418
E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de

Hilfetelefon im Notfall: 08000 116016