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Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter

Sie möchten als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden und einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34c GewO stellen.

Dienstleistungen und Infos

Wer gewerbsmäßig

  1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
     
  2. den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
     
  3. Bauvorhaben

    a) als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,

    b) als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen
     
  4. das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwalten (Wohnimmobilienverwalter)

will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter

Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter mit einer Erlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO) besteht seit dem 1. August 2018 eine Weiterbildungsverpflichtung. Diese sind verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden (je Tätigkeitsbereich) innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren weiterzubilden. Gleiches gilt entsprechend für die unmittelbar bei der jeweiligen erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden Angestellten. Der erste Weiterbildungszeitraum begann am 1. Januar 2018 und endet am 31. Dezember 2020.

Wer nicht mehr als Immobilienmakler und/ oder Wohnimmobilienverwalter tätig ist oder diese Tätigkeiten zukünftig nicht mehr ausüben möchten, hat die Möglichkeit eines Verzichts beziehungsweise Teilverzichts auf die Gewerbeerlaubnis (hier gelangen Sie zur Verzichtserklärung). Nach erklärtem Verzicht beziehungsweise Teilverzicht unterliegt man nicht mehr der Weiterbildungsverpflichtung.

Folgende Onlinedienste stehen Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:

Im Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie Anträge online stellen (Anmeldung im WSP-Konto erforderlich):

Formulare und Infoblätter:

  • Antrag
  • Personalbogen
  • Führungszeugnis der Belegart 0
  • Gewerbezentralregisterauszug der Belegart 9
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (UB)
  • Berufshaftpflichtversicherung (gilt nur für Wohnimmobilienverwalter)

bei juristischen Personen:

  • Handelsregisterauszug oder Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB)
  • Berufshaftpflichtversicherung (gilt nur für Wohnimmobilienverwalter)

Der Verwaltungsgebührenrahmen beträgt 200 bis 3.500 Euro.

Sie erhalten einen Kostenvorschussbescheid, um die Zahlung abwickeln zu können.

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.

Sachbearbeiter
Ordnungs- und Veterinäramt

Herr Esin

Telefonnummer
0234 910-3364
E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de
Ordnungs- und Veterinäramt

Herr Heyer

Telefonnummer
0234 910-1412
Faxnummer
0234 910-1418
E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de