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Dienstleistungen und Infos
https://formulardienst.bochum.de/forms/findform?shortname=F134&formtecid=3&areashortname=Amt11

Jagdscheine - Zuzug nach Bochum

Sie möchten den Jagdschein nach Zuzug aus einer anderen Gemeinde erstmalig bei der Unteren Jagdbehörde der Stadt Bochum beantragen.

Dienstleistungen und Infos

Sie sind beziehungsweise waren Inhaber eines gültigen Bundes-Jagdscheines, der von einer anderer Unteren Jagdbehörde ausgestellt worden ist, und es liegen keine Versagungsgründe im Sinne des § 17 BJG vor.

Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlagen:

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Folgender Onlinedienst steht Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:

Es sind folgende Unterlagen einzureichen beziehungsweise mitzubringen:

  • Antrag auf Erteilung beziehungsweise Verlängerung eines Jagdscheines vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einer Kopie des aktuellen Jagdscheines der Unteren Jagdbehörde (Ordnungs- und Veterinäramt) übersenden.
    Die Untere Jagdbehörde wird dann für Sie ein Führungszeugnis beantragen und Sie nach Eingang der Auskunft unmittelbar hierüber in Kenntnis setzen.
     
  • Danach sind bei der Unteren Jagdbehörde (Ordnungs- und Veterinäramt) folgende Unterlagen vorzulegen:
    • Jagdschein
    • Bundespersonalausweis
    • Prüfungszeugnis über eine bestandene Jägerprüfung
    • ein Passbild, wenn keine Felder zur Verlängerung mehr frei sind.
    • Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung über die beantragte Geltungsdauer)
    • Bescheinigung von der letzten Unteren Jagdbehörde, dass dort keine Versagungsgründe im Sinne des § 17 BJG bekannt geworden sind.
    • Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Jagdscheinart Geltungszeitraum Gebühr
Jagdschein

1 Jahr

2 Jahre

3 Jahre

45 Euro

60 Euro

75 Euro

Jugendjagdschein

1 Jahr

2 Jahre

3 Jahre

25 Euro

35 Euro

40 Euro

Falknerschein
(ohne Waffe)

1 Jahr

2 Jahre

3 Jahre

25 Euro

35 Euro

40 Euro

Falknerjagdschein

1 Jahr

2 Jahre

3 Jahre

70 Euro

95 Euro

115 Euro

Tagesjagdschein maximal 14 Tage 20 Euro
Ausländerjagdschein entsprechend entsprechend
Ersatzausfertigung wie Ursprungsdokument 35 Euro

Die anfallenden Gebühren werden Ihnen per Kostenbescheid in Rechnung gestellt. Sie haben in der Regel circa vier Wochen Zeit zur Überweisung. Sofern Sie bar oder per EC-Karte zahlen möchten, können Sie die Rechnung bei der Stadtkasse, Rathaus Zimmer 402, Barkasse, persönlich begleichen. Den Kostenbescheid erhalten Sie zusammen mit Ihrem Jagdschein.

Bitte beachten Sie, dass beim Ausbleiben der Zahlung Ihr Jagdschein wieder eingezogen und eine Verlängerung / Neuausstellung abgelehnt wird.

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Termine für den Bereich Handel und Gewerbe können Sie online buchen:

Zur Online-Terminbuchung

Eingang zur Stadtverwaltung im Husemann Karree in Bochum

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.

Für Anfragen per E-Mail zum Bereich Jagdrecht nutzen Sie bitte die zentrale E-Mail-Adresse: Jagd@Bochum.de

Sachbearbeiterin
Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Vielberg

Telefonnummer
0234 910-1409
Faxnummer
0234 910-1351