Jägerprüfung wird von der Unteren Jagdbehörde der Stadt Bochum (Ordnungsamt) durchgeführt und beginnt in der Regel am letzten Montag im April.
Teilnehmer an der Jägerprüfung müssen zum Zeitpunkt der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben, das heißt, mindestens 16 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Bochum haben oder Ihren Lebensmittelpunkt nachweislich in Bochum haben.
Ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen. Dem Antrag sind beizufügen:
- ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr;
- ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern, es sei denn, die Prüfung wird lediglich zur Erlangung eines Falknerjagdscheins abgelegt. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein;
- ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004;
Die Untere Jagdbehörde kann im Einzelfall verlangen, dass ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis beigebracht wird.
Vorbereitende Kurse zur Jägerprüfung bietet die Kreisjägerschaft Bochum an. Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ist sicherlich sinnvoll, jedoch vom Gesetzgeber nicht zwingend vorgeschrieben.
Die genauen Termine wann und wo die Jägerprüfung stattfindet können zu Beginn des betreffenden Jahres bei der Unteren Jagdbehörde der Stadt Bochum, Telefon: 0234/910-3675, erfragt werden. Die genauen Termine und Örtlichkeiten für die Jägerprüfung werden spätestens drei Monate vor Beginn der Jägerprüfung in den Bochumer Tageszeitungen öffentlich bekanntgemacht.
Rechtsgrundlagen:
- Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes(Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW) vom 31. März 2010
- §§ 15 ff. Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- Tarifstelle 8.3.2 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
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