Sie möchten sich erstmalig einen Jagdschein ausstellen oder die Gültigkeitsdauer Ihres Jagdscheins verlängern lassen? Oder haben Sie Ihren Jagdschein verloren? Hier erhalten Sie mehr Infos.
Jagdschein - Ausstellung oder Verlängerung
Dienstleistungen und Infos
Bei der Antragstellung zur Verlängerung von Jagdscheinen kann es zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen (Weitere Infos im Erlass des MLV NRW).
Bitte reichen Sie zunächst nicht Ihren Jagdschein im Original ein. Sobald alle erforderlichen Unterlagen und Erkenntnisse vorliegen, werden Sie kontaktiert.
Wildlebende Tiere sind Teil der Natur. Jäger haben die Aufgabe, jagdbares Wild zu hegen. Die Hege hat zum Ziel, den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten sowie dessen Lebensgrundlage zu pflegen und zu sichern. Gleichzeitig haben Jäger das Recht, auf jagdbares Wild die Jagd auszuüben und es sich anzueignen. Hierbei sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten.
Nicht jeder darf jagen.
Nur Personen, die jagdausübungsberechtigt sind und über einen gültigen Jagdschein verfügen, ist dies gestattet.
Das Ordnungsamt Bochum erteilt als untere Jagdbehörde für Bochumer Jäger den Jagdschein. Hierbei wird zunächst die Zuverlässigkeit überprüft.
Nur wer zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes und des Bundesjagdgesetzes ist, über die erforderliche Sachkunde verfügt (Jägerprüfung und / oder Falknerprüfung) sowie körperlich und geistig geeignet ist, kann grundsätzlich einen Jagdschein erhalten.
Hinweis:
Bei Zweifeln an der körperlichen oder geistigen Eignung zum Führen von Waffen und der Jagd behält sich die untere Jagdbehörde vor, ein amts- oder fachärztliches Gutachten zu verlangen.
Es gibt folgende Jagdschein-Varianten:
- Jahres-Jagdschein
- Falkner-Jagdschein
- Jugend-Jagdschein
- Tages-Jagdschein
- Ausländer-Jagdschein
Jahres-, Falkner-, Jugend- und Ausländerjagdscheine können für ein, zwei oder drei Jahre erteilt werden.
Die Gültigkeit beginnt mit dem Tag der Ausstellung - sofern nicht anders angegeben – sowie innerhalb des aktuelle Jagdjahres und endet mit dem entsprechenden Jagdjahr. Das Jagdjahr beginnt am 1. April eines jeden Jahres und endet am 31. März des Folgejahres (Beispiel für Drei-Jahres-Schein: Erteilung am 3. Juni 2025, daher Gültigkeit vom 3. Juni 2025 bis 31. März 2028). Ein Tages-Jagdschein gilt für 14 aufeinander folgende Tage (Wichtig: Benennen Sie beim Tagesschein den Wunschzeitraum).
Tipp:
Ab Januar eines Jahres kann Ihr Jagdschein bereits für das neue Jagdjahr verlängert werden! Wenn Sie also die Verlängerung im Januar beantragen, können Sie das volle Jagdjahr auskosten. Denken Sie daher - auch unter dem Aspekt, dass vor Verlängerung zunächst ihre Zuverlässigkeit geprüft werden muss - an eine frühzeitige Antragstellung. Ein Lösen des Jagdscheins ohne Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt nicht.
Rechtsgrundlagen:
Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?
Folgender Onlinedienst steht Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:
Formulare / Infoblätter:
Denken Sie daher bitte frühzeitig an die Ausstellung beziehungsweise Verlängerung Ihres Jagdscheins! So können Sie in der Regel ab Januar eines Jahres die Verlängerung Ihres Jagdscheins beantragen.
Bitte füllen Sie für die Bearbeitung Ihres Jagdscheins den entsprechenden Antrag aus und senden ihn zusammen mit den benötigten Unterlagen (zunächst ohne den Jagdschein im Original) an folgende Adresse:
Stadt Bochum, Ordnungs- und Veterinäramt, Viktoriastraße 14c, 44777 Bochum
Zusammenfassend werden in den folgenden Fällen folgende Unterlagen benötigt:
Ersterteilung / Neuausstellung:
- Antrag
- Prüfungszeugnis (sofern Sachkunde nicht bereits nachgewiesen)
- Kopie des Ausweises
- Passbild im Original
Versicherungspolice über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000,00 Euro für Personenschäden und 50.000,00 Euro für Sachschäden für den beantragten Zeitraum (Antrag / Beitragsrechnung reichen nicht aus!)
Verlängerung eines Jagdscheins:
- Antrag
- Versicherungspolice über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von mindestens 500.000,00 Euro für Personenschäden und 50.000,00 Euro für Sachschäden für den beantragten Zeitraum (Antrag / Beitragsrechnung reichen nicht aus!)
Hinweis:
Bei Zweifeln an der körperlichen oder geistigen Eignung zum Führen von Waffen und der Jagd behält sich die untere Jagdbehörde vor, ein amts- oder fachärztliches Gutachten zu verlangen.
Wichtig:
Gemäß § 13 Waffengesetz (WaffG) müssen Sie für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition gegenüber Ihrer zuständigen Waffenbehörde ein Bedürfnis nachweisen. Denken Sie daher bitte daran der Waffenbehörde in Bochum
Polizeipräsidium Bochum, ZA 12 - Waffenrecht, Uhlandstraße 31, 44791 Bochum
eine Mitteilung über die Gültigkeit Ihres Jagdscheins zuzusenden. Andernfalls kann dies zum Widerruf Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse führen. Hier gelangen Sie zur Präsentation der Polizei Bochum als Waffenbehörde.
Sie haben Ihren Jagdschein verloren?
Melden Sie dies umgehend dem Ordnungsamt - telefonisch und / oder per E-Mail an Jagd@Bochum.de! Um eine Ersatzausfertigung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung des Jagdscheins einreichen
Jagdscheinart | Geltungszeitraum | Gebühr |
Jagdschein |
1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre |
45 Euro 60 Euro 75 Euro |
Jugendjagdschein |
1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre |
25 Euro 35 Euro 40 Euro |
Falknerschein (ohne Waffe) |
1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre |
25 Euro 35 Euro 40 Euro |
Falknerjagdschein |
1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre |
70 Euro 95 Euro 115 Euro |
Tagesjagdschein | maximal 14 Tage | 20 Euro |
Ausländerjagdschein | entsprechend | entsprechend |
Ersatzausfertigung | wie Ursprungsdokument | 35 Euro |
Die anfallenden Gebühren werden Ihnen per Kostenbescheid in Rechnung gestellt. Sie haben in der Regel circa vier Wochen Zeit zur Überweisung. Sofern Sie bar oder per EC-Karte zahlen möchten, können Sie die Rechnung bei der Stadtkasse, Rathaus Zimmer 402, Barkasse, persönlich begleichen. Den Kostenbescheid erhalten Sie zusammen mit Ihrem Jagdschein.
Bitte beachten Sie, dass beim Ausbleiben der Zahlung Ihr Jagdschein wieder eingezogen und eine Verlängerung / Neuausstellung abgelehnt wird.
Adresse / Kontakt
Ordnungs- und Veterinäramt
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum
Navigation
44787 Bochum
- E-Mail Adresse
- jagd@bochum.de
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de
Barrierefreier Zugang
Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.
Hinweise
Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.
Für Anfragen per E-Mail nutzen Sie bitte die zentrale E-Mail-Adresse: Jagd@Bochum.de
Ordnungs- und Veterinäramt
Frau Vielberg
- Telefonnummer
- 0234 910-1409
- Faxnummer
- 0234 910-1351
- Waffenbesitzkarte
Sie möchten die Erlaubnis zum Besitz einer Schusswaffe (Waffenbesitzkarte) erwerben.
- Jagdscheine - verloren / gestohlen
Sie müssen Ihren Jagdschein als verloren/gestohlen melden und benötigen eine Ersatzausfertigung?
- Jagdscheine - Zuzug nach Bochum
Sie möchten den Jagdschein nach Zuzug aus einer anderen Gemeinde erstmalig bei der Unteren Jagdbehörde der Stadt Bochum beantragen?
- Jägerprüfung (Jagdscheinprüfung)
Sie möchten sich zur jährlichen Jägerprüfung (Jagdscheinprüfung) anmelden? Die Prüfung findet einmal im Jahr - in der Regel im April - statt.
- Ersatzausfertigung für verlorenes Jägerprüfungszeugnis
Sie möchten eine Ersatzausfertigung für Ihr verlorenes Jägerprüfungszeugnis beantragen?