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Dienstleistungen und Infos

Jagdscheine - Ausstellung oder Verlängerung

Sie möchten die Ausstellung oder Verlängerung Ihres Jagdscheins beantragen? Oder haben Sie Ihren Jagdschein verloren? Hier erhalten Sie mehr Infos!

Ein Wildschwein, das an Baumstämmen vorbeiläuft.

Dienstleistungen und Infos

Wildlebende Tiere sind Teil der Natur. Jäger haben die Aufgabe, jagdbares Wild zu hegen. Die Hege hat zum Ziel, den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten sowie dessen Lebensgrundlage zu pflegen und zu sichern. Gleichzeitig haben Jäger das Recht, auf jagdbares Wild die Jagd auszuüben und es sich anzueignen. Hierbei sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten.

Nicht jeder darf jagen.

Nur Personen, die jagdausübungsberechtigt sind und über einen gültigen Jagdschein verfügen, ist dies gestattet.

Das Ordnungsamt Bochum erteilt als untere Jagdbehörde für Bochumer Jäger den Jagdschein. Hierbei wird die Zuverlässigkeit überprüft, unter anderem durch Kontaktaufnahme mit dem Verfassungsschutz, der Polizei und dem Bundesamt für Justiz.

Nur wer zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes und des Bundesjagdgesetzes ist, über die erforderliche Sachkunde verfügt (Jägerprüfung und / oder Falknerprüfung) sowie körperlich und geistig geeignet ist, kann grundsätzlich einen Jagdschein erhalten.

Hinweis:
Bei Zweifeln an der körperlichen oder geistigen Eignung zum Führen von Waffen und der Jagd behält sich die untere Jagdbehörde vor, ein amts- oder fachärztliches Gutachten zu verlangen.

Es gibt folgende Jagdschein-Varianten:

  • Jahres-Jagdschein
  • Falkner-Jagdschein
  • Jugend-Jagdschein
  • Tages-Jagdschein
  • Ausländer-Jagdschein

Jahres-, Falkner-, Jugend- und Ausländerjagdscheine können für ein, zwei oder drei Jahre erteilt werden.

Die Gültigkeit beginnt mit dem Tag der Ausstellung - sofern nicht anders angegeben – sowie innerhalb des aktuelle Jagdjahres und endet mit dem entsprechenden Jagdjahr. Das Jagdjahr beginnt am 1. April eines jeden Jahres und endet am 31. März des Folgejahres (Beispiel für Drei-Jahres-Schein: Erteilung am 3. Juni 2022, daher Gültigkeit vom 3. Juni 2022 bis 31. März 2025). Ein Tages-Jagdschein gilt für 14 aufeinander folgende Tage (Wichtig: Benennen Sie beim Tagesschein den Wunschzeitraum).

Tipp:
Ab Januar eines Jahres kann Ihr Jagdschein bereits für das neue Jagdjahr verlängert werden! Wenn Sie also die Verlängerung im Januar beantragen, können Sie das volle Jagdjahr auskosten.

Für den beantragten Gültigkeitszeitraum eines Jagdscheines ist eine Bestätigung über den Abschluss einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung vorzulegen (Versicherungspolice - Antrag und Beitragsrechnung sind kein Nachweis!). Die Abdeckung muss mindestens 500.000,- EUR für Personenschäden und 50.000,- EUR für Sachschäden betragen.

Rechtsgrundlagen:

Folgender Onlinedienst steht Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:

Die Bearbeitung von Jagdscheinen erfolgt zunächst bis auf unbestimmte Zeit ausschließlich postalisch. Ein persönliches Erscheinen ist nicht möglich. Denken Sie daher bitte frühzeitig an die Ausstellung beziehungsweise Verlängerung Ihres Jagdscheins! So können Sie in der Regel ab Januar eines Jahres für das darauffolgende Jagdjahr (März) Ihren Schein ausstellen / verlängern lassen.

Bitte füllen Sie für die Bearbeitung Ihres Jagdscheins den entsprechenden Antrag aus und senden ihn zusammen mit den benötigten Unterlagen an folgende Adresse: Stadt Bochum,  Ordnungs- und Veterinäramt, Marienplatz 2, 44777 Bochum.

Nachdem Ihre Zuverlässigkeit überprüft wurde und alle benötigten Unterlagen vorliegen, erhalten Sie Ihren Jagdschein zusammen mit einem Gebührenbescheid.

Zusammenfassend werden in den folgenden Fällen folgende Unterlagen benötigt:

Ersterteilung / Neuausstellung:

  • Antrag
  • Prüfungszeugnis (sofern Sachkunde nicht bereits nachgewiesen)
  • Kopie des Ausweises
  • Passbild
  • Versicherungspolice über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Abdeckung in Höhe von mindestens 500.000,- EUR für Personenschäden und 50.000,- EUR für Sachschäden für den beantragten Zeitraum (Antrag / Beitragsrechnung reichen nicht aus!)
  • Hinweis: Bei Zweifeln an der körperlichen oder geistigen Eignung zum Führen von Waffen und der Jagd behält sich die untere Jagdbehörde vor, ein amts- oder fachärztliches Gutachten zu verlangen.

Verlängerung eines Scheins:

  • Antrag
  • Zu verlängernder Jagdschein
  • Versicherungspolice über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Abdeckung in Höhe von mindestens 500.000,- EUR für Personenschäden und 50.000,- EUR für Sachschäden für den beantragten Zeitraum (Antrag / Beitragsrechnung reichen nicht aus!)
  • Hinweis: Bei Zweifeln an der körperlichen oder geistigen Eignung zum Führen von Waffen und der Jagd behält sich die untere Jagdbehörde vor, ein amts- oder fachärztliches Gutachten zu verlangen.

Wichtig:
Gemäß § 13 Waffengesetz (WaffG) müssen Sie für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition gegenüber Ihrer zuständigen Waffenbehörde ein Bedürfnis nachweisen.

Denken Sie daher bitte daran der Waffenbehörde in Bochum (Polizeipräsidium Bochum, ZA 12 - Waffenrecht, Uhlandstraße 31, 44791 Bochum eine Mitteilung über die Gültigkeit Ihres Jagdscheins zuzusenden. Andernfalls kann dies zum Widerruf Ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse führen. Hier gelangen Sie zur Präsentation der Polizei Bochum als Waffenbehörde.

Sollten Sie Ihren Jagdschein verloren haben, melden Sie dies umgehend dem Ordnungsamt - telefonisch und / oder per E-Mail an Jagd@Bochum.de!

Ersatzausfertigung:

Um eine Ersatzausfertigung zu erhalten, wird folgendes benötigt:

Für das Erteilen der Ersatzausfertigung fällt eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro an, welche Ihnen per Gebührenbescheid in Rechnung gestellt wird.

Jagdscheinart Geltungszeitraum Gebühr
Jagdschein

1 Jahr

2 Jahre

3 Jahre

35 Euro

50 Euro

65 Euro

Jugendjagdschein

1 Jahr

2 Jahre

3 Jahre

20 Euro

30 Euro

35 Euro

Falknerschein
(ohne Waffe)

1 Jahr

2 Jahre

3 Jahre

20 Euro

30 Euro

35 Euro

Falknerjagdschein

1 Jahr

2 Jahre

3 Jahre

55 Euro

80 Euro

100 Euro

Tagesjagdschein maximal 14 Tage 15 Euro
Ausländerjagdschein entsprechend entsprechend
Ersatzausfertigung wie Ursprungsdokument 30 Euro

Die anfallenden Gebühren werden Ihnen per Kostenbescheid in Rechnung gestellt. Sie haben in der Regel circa 4 Wochen Zeit zur Überweisung. Sofern Sie bar oder per EC-Karte zahlen möchten, können Sie die Rechnung bei der Stadtkasse, Rathaus Zimmer 448, Barkasse, persönlich begleichen. Den Kostenbescheid erhalten Sie zusammen mit Ihrem Jagdschein.

Bitte beachten Sie, dass beim Ausbleiben der Zahlung Ihr Jagdschein wieder eingezogen und eine Verlängerung / Neuausstellung abgelehnt wird.

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.

Für Anfragen per E-Mail  nutzen Sie bitte die zentrale E-Mail-Adresse: Jagd@Bochum.de

Sachbearbeiterin
Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Fehmer

Telefonnummer
0234 910-1409
Faxnummer
0234 910-1351