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Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung

Sie wollen sich, zum Beispiel mit einem Einzelhandelsgeschäft oder ähnlichem, selbstständig machen und zukünftig ein Gewerbe ausüben.

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Aktueller Hinweis zu Sachstandsanfragen

Aufgrund des aktuell hohen Volumens an Gewerbemeldungen und der Vielzahl täglich eingehender Anfragen bitten wir um Verständnis, dass eine kurzfristige Bearbeitung Ihrer Anliegen derzeit leider nicht möglich ist.

Ihre Gewerbemeldungen werden nach Eingang bearbeitet. Von Zwischen- beziehungsweise Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes beginnt, hat dies der Gewerbemeldestelle gleichzeitig anzuzeigen.

Dies gilt auch für

  • Wechsel oder Erweiterung des Gewerbegegenstandes,
  • Verlegung des Gewerbebetriebes innerhalb des Stadtgebietes,
  • die endgültige Aufgabe beziehungsweise Beendigung der selbstständigen Tätigkeit im Stadtgebiet.

Rechtsgrundlage: § 14 Gewerbeordnung (GewO)

  • Sie müssen volljährig sein.
     
  • Bitte beachten Sie etwaig bestehende Erlaubnispflichten.

    Erlaubnispflichtig sind die Tätigkeiten, bei denen ein besonderes Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit vorliegt. Unter anderem sind das Tätigkeiten, die nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung einer besonderen Erlaubnis bedürfen, zum Beispiel:
     
    • Vermittlung von Versicherungen
    • Vermittlung von Immobilien, Darlehen sowie bestimmter Kapital- und Vermögensanlagen
    • Ausübung eines Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbes
    • Güterkraftverkehrserlaubnis, Taxenkonzession
    • Schank- und Speisewirtschaften, Imbissbetriebe, Cafes, Bistros unter anderem mit Ausschank von alkoholischen Getränken

    Diese Auflistung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist nicht abschließend. Einzelheiten können bei der Gewerbebehörde erfragt werden.

Der selbstständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen, sowie Personengesellschaften gestattet.
Die Gewerbeanzeige allein berechtigt nicht zum Betrieb eines Handwerks.

Bei persönlichem Erscheinen und Vorlage der erforderlichen vollständigen Unterlagen wird Ihnen die Anmeldebestätigung sofort erteilt.

Bei vollständigen, auf dem Postwege eingehenden Gewerbeanzeigen werden diese umgehend bestätigt.

Bei welcher Behörde ist anzuzeigen?
Örtlich zuständig ist die Gemeide, in deren Bereich das Gewerbe begonnen wird (Betrieb im Stadtgebiet Bochum) oder das anzeigepflichtige Ereignis (Um- oder Abmeldung) eintritt.

Bei Verlegung in eine andere Gemeinde ist eine Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde und eine Anmeldung bei der neuen Gemeinde erforderlich.

Wer hat anzuzeigen?
Anzeigepflichtig sind alle Gewerbebetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe, zum Beispiel Verkaufsstelle, Dienstleistungsbetrieb, Büroräume, Gaststätte et cetera, als Haupt- oder Filialbetrieb führen.

Ohne Bedeutung ist hierbei, ob die gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird und die Höhe des erzielten Gewinnes.

Wann ist anzuzeigen?
Die Anzeige ist gleichzeitig mit Beginn des Betriebes beziehungsweise des anzeigepflichtigen Ereignisses zu erstatten.

Ausländer
Ausländer, mit Ausnahme der EU-Ausländer, die in eigener Person im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, bedürfen einer Aufenthaltserlaubnis der dafür zuständigen Ausländerbehörde, nach der ihnen die Ausübung des betreffenden Gewerbes ausländerrechtlich gestattet ist.

Bauliche Nutzungsänderung
Eine Gewerbeanmeldung ersetzt nicht die Genehmigung für die bauliche Nutzung Ihres Objektes (zum Beispiel Ladenlokal, Grundstück oder Ähnliches).

Es empfiehlt sich daher auf jeden Fall, bereits vor Abschluss eines Miet-, Pacht- oder Kaufvertrages beim Bauordnungsamt prüfen zu lassen, ob für die von Ihnen beabsichtigte gewerbliche Nutzung des Grundstückes, der Betriebsräumlichkeiten et cetera eine Genehmigung durch die Baubehörde besteht oder ob diese auf Antrag vor der von Ihnen beabsichtigte Nutzung erteilt werden kann.

Für Klärung dieser Fragen wenden Sie sich bitte an das Bauordnungsamt der Stadt Bochum.

Folgende Onlinedienste stehen Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:

Darüber hinaus können Sie auch im Wirtschafts-Service-Portal.NRW Anträge online stellen (Anmeldung im WSP-Konto erforderlich):

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten.
  • für eingetragene Firmen: aktueller Handels- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • für Vereine: aktueller Vereinsregisterauszug
  • Etwaige Erlaubnisse

Erfolg nach Plan für Start-ups

  • Gründungsberatung (Bochum Wirtschaftsentwicklung):
    Sie haben eine zündende Idee und wollen daraus ein Geschäft machen? Sie benötigen eine solide Finanzierungsberatung? Sie brauchen einen Wegweiser? Sie suchen einen bezahlbaren Standort für Ihr Start-up? Sie tauschen sich gerne mit anderen Gründern aus? Sie können mindestens eine Frage mit ja beantworten? Für künftige Entrepreneure hat die Bochum Wirtschaftsentwicklung das individuell passende Beratungsangebot: egal in welcher Gründungsphase.
     
  • StarterCenter NRW
    In allen Regionen Nordrhein-Westfalens beraten und informieren 71 STARTERCENTER NRW Existenzgründerinnen und -gründer bei allen Fragen auf ihrem Weg in die Selbständigkeit und Firmenentwicklung. 

  • Existenzgründer im Bereich Handwerk sollten sich direkt an die Handwerkskammer wenden:
    Handwerkskammer Dortmund
    Ardeystraße 93-95 in 44139 Dortmund
    Telefon: 02315493-0

Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung, eine Änderung oder Erweiterung der Tätigkeit oder Verlegung innerhalb der Gemeinde beträgt zur Zeit für:

  • natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26 Euro
  • juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 Euro
  • jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 Euro

Eine Gewerbeabmeldung ist zur Zeit gebührenfrei.

Ersatzbescheinigungen (zum Beispiel bei Verlust des Gewerbescheins) kosten 15 Euro pro Bescheinigung.

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Gewerbemeldestelle / Gewerbeauskunft
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-1944
Faxnummer
0234 910-1728
E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen sind nur in Einzelfällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag: 9 bis 12 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 Uhr

Sie können ihr Anliegen auch per E-Mail an ordnungsamt@bochum.de schildern.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.

Handel und Gewerbe
Ordnungs- und Veterinäramt

Gewerbemeldestelle / Gewerbeauskunft

Herr Kerem, Herr Kirsch, Frau Liedtke, Frau Pfeiffer, Frau Sombrowski, Frau Wichert

Telefonnummer
0234 910-1944
Faxnummer
0234 910-1728
E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de