Allgemeines
Ein Fischereischein darf nur an sachkundige Personen erteilt werden. Um die Sachkunde nachzuweisen, muss in der Regel eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt werden.
Laut Gesetz müssen Bochumer grundsätzlich die Prüfung beim Ordnungsamt Bochum als Untere Fischereibehörde ablegen. Die Prüfung findet einmal im Jahr, in der Regel Anfang November, statt.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung werden ab August entgegengenommen. Sollten Sie die Prüfung in Bochum absolvieren können, erhalten Sie eine schriftliche Einladung, zusammen mit einem Gebührenbescheid in Höhe 50,00 Euro für die Prüfungsgebühr.
Wichtig:
Es dürfen nur Personen teilnehmen, die das dreizehnte Lebensjahr vollendet haben.
Das Ordnungsamt Bochum stellt kein Lernmaterial zur Verfügung. Insoweit wird auf den freien Handel verwiesen. Sie können sich durch den Besuch eines Vorbereitungskurses auf die Fischerprüfung vorbereiten. Der Besuch eines Vorbereitungskurses ist in Nordrhein-Westfalen - anders als in manchen anderen Bundesländern - keine Pflicht.
Sie möchten die Prüfung in einer anderen Stadt absolvieren?
Kein Problem! Von der Pflicht, die Prüfung in Bochum zu absolvieren, können Sie grundsätzlich befreit werden! Grund hierfür kann beispielsweise sein, dass es für Sie leichter ist, Ihre Prüfung an einem anderen Ort zu absolvieren oder die Prüfung in Bochum passt Ihnen terminlich nicht.
Stellen Sie einfach einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Den Antrag können Sie online einreichen. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie zusammen mit der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid in Höhe von 15,00 Euro.
Vorbereitungskurse auf die Fischerprüfung
Sie möchten auf die Fischerprüfung gut vorbereitet sein? Dann ist ein Vorbereitungskurs bei einem Angelverein genau das richtige für Sie! Erkundigen Sie sich am besten bei den Vereinen in Ihrer näheren Umgebung.
Sie haben in Bochum die Fischerprüfung bestanden und Ihr Zeugnis verlegt?
In der Regel ist es kein Problem, eine Ersatzausfertigung / Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses zu erstellen. Füllen Sie hierzu den entsprechenden Antrag aus. Sie erhalten dann die Ersatzausfertigung / Zweitschrift zusammen mit einem Gebührenbescheid zugesandt. Die Verwaltungsgebühr beträgt derzeit 35,00 Euro.
Rechtsgrundlage: