Aktueller Hinweis
Die nächste Prüfung findet in folgendem Zeitraum statt:
November 2022
Sobald die genauen Termine feststehen, werden sie hier veröffentlicht, spätestens zwei Monate vor der Prüfung.
Sie möchten die Fischerprüfung / Angelprüfung in Bochum absolvieren? Oder eine Genehmigung für eine auswertige Prüfung erhalten? Haben Sie Ihr Prüfungszeugnis verlegt? Hier erhalten Sie mehr Infos
Die nächste Prüfung findet in folgendem Zeitraum statt:
November 2022
Sobald die genauen Termine feststehen, werden sie hier veröffentlicht, spätestens zwei Monate vor der Prüfung.
Allgemeines
Ein Fischereischein darf nur an sachkundige Personen erteilt werden. Um die Sachkunde nachzuweisen, muss in der Regel eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt werden.
Laut Gesetz müssen Bochumer grundsätzlich die Prüfung beim Ordnungsamt Bochum als untere Fischereibehörde ablegen. Diese findet einmal im Jahr, in der Regel Anfang November, statt. Sobald die genauen Termine feststehen, werden diese hier veröffentlicht.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung werden ab August entgegengenommen (schriftlich oder per E-Mail). Sollten Sie die Prüfung in Bochum absolvieren können, erhalten Sie eine schriftliche Einladung, zusammen mit einem Gebührenbescheid in Höhe 50,- EUR für die Prüfungsgebühr.
Wichtig:
Es dürfen nur Personen teilnehmen, die das dreizehnte Lebensjahr vollendet haben.
Das Ordnungsamt Bochum stellt kein Lernmaterial zur Verfügung. Insoweit wird auf den freien Handel verwiesen. Sie können sich durch den Besuch eines Vorbereitungskurses auf die Fischerprüfung vorbereiten. Der Besuch eines Vorbereitungskurses ist in Nordrhein-Westfalen - anders als in manchen anderen Bundesländern - keine Pflicht.
Sie möchten die Prüfung in einer anderen Stadt absolvieren?
Kein Problem! Von der Pflicht, die Prüfung in Bochum zu absolvieren, können Sie grundsätzlich befreit werden! Grund hierfür kann beispielsweise sein, dass es für Sie leichter ist, Ihre Prüfung an einem anderen Ort zu absolvieren oder die Prüfung in Bochum passt Ihnen terminlich nicht.
Stellen Sie einfach einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Den Antrag können Sie unter „Formulare“ herunterladen und postalisch oder per E-Mail an Jagd@Bochum.de zusenden. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie zusammen mit der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid in Höhe von 15,- EUR.
Vorbereitungskurse auf die Fischerprüfung
Sie möchten auf die Fischerprüfung gut vorbereitet sein? Dann ist ein Vorbereitungskurs bei einem Angelverein genau das richtige für Sie! Erkundigen Sie sich am besten bei den Vereinen in Ihrer näheren Umgebung.
Sie haben in Bochum die Fischerprüfung bestanden und Ihr Zeugnis verlegt?
In der Regel ist es kein Problem, eine Ersatzausfertigung / Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses zu erstellen. Füllen Sie hierzu den entsprechenden Antrag aus. Sie erhalten dann die Ersatzausfertigung / Zweitschrift zusammen mit einem Gebührenbescheid zugesandt. Die Verwaltungsgebühr beträgt derzeit 35,- EUR.
Rechtsgrundlage:
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
Wichtig: Die Antragstellung erfolgt ausschließlich postalisch oder elektronisch! Die Postadresse lautet:
Stadt Bochum
- Ordnungs- und Veterinäramt –
Marienplatz 2
44777 Bochum
Zulassung zur Fischerprüfung
Sie möchten die Fischerprüfung ablegen? Stellen Sie hierzu spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim Ordnungsamt Bochum einen Antrag auf Zulassung! Den Antrag hierzu finden Sie unter „Formulare“. Diesen können Sie postalisch oder elektronisch zusenden.
Sollten Sie die Prüfung in Bochum absolvieren können, erhalten Sie eine schriftliche Einladung, zusammen mit einem Gebührenbescheid in Höhe 50,- EUR für die Prüfungsgebühr. Sofern keine Plätze frei sind, werden Sie ebenfalls informiert.
Tipp: Rufen Sie „kurz vor Toresschluss“ an und fragen Sie nach, ob noch Plätze frei sind.
Ausnahmegenehmigung auswärtige Prüfung
Von der Pflicht, die Prüfung in Bochum zu absolvieren, können Sie grundsätzlich befreit werden! Grund hierfür kann beispielsweise sein, dass es für Sie leichter ist, Ihre Prüfung an einem anderen Ort zu absolvieren oder die Prüfung in Bochum passt Ihnen terminlich nicht.
Stellen Sie einfach einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Den Antrag können Sie unter „Formulare“ herunterladen und postalisch oder per E-Mail an Jagd@Bochum.de zusenden. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie zusammen mit der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid in Höhe von 15,- EUR.
Die Gebühr zur Teilnahme an der Fischerprüfung in Bochum beträgt 50,- EUR.
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Teilnahme an einer Fischerprüfung außerhalb Bochums wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,- EUR erhoben.
Die Fertigung einer Ersatzausstellung oder Zweitschrift Ihres Fischereiprüfungszeugnisses kostet 35,- EUR.
Die anfallenden Gebühren werden Ihnen per Kostenbescheid in Rechnung gestellt. Sie haben in der Regel circa 4 Wochen Zeit zur Überweisung. Sofern Sie bar oder per EC-Karte zahlen möchten, können Sie die Rechnung bei der Stadtkasse, Rathaus Zimmer 448, Barkasse, persönlich begleichen. Den Kostenbescheid erhalten Sie zusammen mit Ihrer Ausnahmegenehmigung oder Einladung zur Fischerprüfung.
Bitte beachten Sie, dass beim Ausbleiben der Zahlung die Teilnahme an der Fischerprüfung verweigert wird.
Ein persönliches Erscheinen ist bis auf unbestimmte Zeit nicht möglich. Die Bearbeitung erfolgt nur auf postalischem bzw. elektronischem Weg. Schreiben Sie hierzu gerne an Jagd@Bochum.de.
Ordnungs- und Veterinäramt
Marienplatz 2
44777 Bochum
Dienstag und Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist derzeit keine persönliche Vorsprache möglich.
Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P8 am Konrad-Adenauer-Platz.
Das Verwaltungsgebäude besitzt einen Fahrstuhl und ist ebenerdig zugänglich.
Für Anfragen per E-Mail nutzen Sie bitte die zentrale E-Mail-Adresse: Jagd@Bochum.de