BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos

Drohnenflüge

Sie möchten eine Drohne aufsteigen lassen.

Dienstleistungen und Infos

Die neue Luftverkehrsordnung bezüglich der Drohnenaufstiege ist seit 7. April 2017 in Kraft getreten.

Damit gelten folgenden Regelungen:

  • Kennzeichnungspflicht:
    Ab 0,25 Kilogramm muss eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers dauerhaft und feuerfest angebracht werden - auch auf Modellfluggeländen.

  • Kenntnisnachweis:
    Ab 2,0 Kilogramm müssen besondere Kenntnisse nachgewiesen werden. Ein Kenntnisnachweis kann durch eine gültige Pilotenlizenz oder durch Prüfung bei einer durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) anerkannten Stelle erfolgen.

  • Erlaubnispflicht:
    Ab 5,0 Kilogramm und für den Betrieb bei Nacht wird eine spezielle Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt.
    Für die Erteilung einer erforderlichen Erlaubnis ist die Bezirksregierung Münster (Landesluftfahrtbehörde) zuständig und hilft Ihnen bei auftretenden Fragen weiter.

Verboten ist:

  • jegliche Behinderung oder Gefährdung von Personen
  • der Betrieb von Drohnen oder Modellflugzeugen in und über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen, An- und Abflugbereichen von Flugplätzen
  • der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über Wohngrundstücken. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.
  • Grundsätzlich verboten: Ab 100 m über Grund dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis bei den zuständigen Landesluftfahrtbehörden eingeholt wurde.

Rechtsgrundlage: §§ 21 - 21 j Luftverkehrsordnung (LuftVO)

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Für die Erteilung einer erforderlichen Erlaubnis ist die Bezirksregierung Münster (Landesluftfahrtbehörde) zuständig und hilft Ihnen bei auftretenden Fragen weiter.

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.

Sachbearbeiterin
Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Küsener

Telefonnummer
0234 910-1783
Faxnummer
0234 910-1351
E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de

Für die Erteilung einer erforderlichen Erlaubnis ist die Bezirksregierung Münster (Landesluftfahrtbehörde) zuständig und hilft Ihnen bei auftretenden Fragen weiter.