Sie müssen den Verlust Ihres Jagdscheines unverzüglich der Unteren Jagdbehörde (Ordnungsamt) persönlich melden.
Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlagen:
Sie haben Ihren Jagdschein verloren beziehungsweise dieser ist Ihnen gestohlen worden.
Sie müssen den Verlust Ihres Jagdscheines unverzüglich der Unteren Jagdbehörde (Ordnungsamt) persönlich melden.
Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlagen:
Es sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig.
Die genaue Gebührenhöhe sowie die Höhe der Jagdabgabe entnehmen Sie bitte der Verwaltungsgebührenordnung.
Die Gebühr ist mit EC-Karte und PIN-Nummer zu bezahlen.
In Ausnahmefällen kann die Gebühr bar bei der Stadtkasse eingezahlt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der Antragstellung.
Ordnungs- und Veterinäramt
Marienplatz 2
44777 Bochum
Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr
Eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P8 am Konrad-Adenauer-Platz/Bermuda3Eck.
Das Verwaltungsgebäude besitzt einen Fahrstuhl und ist ebenerdig zugänglich.
Für Anfragen per E-Mail zum Bereich Jagdrecht nutzen Sie bitte die zentrale E-Mail-Adresse: Jagd@Bochum.de
Sie wollen sich erstmalig einen Jagdschein ausstellen oder die Gültigkeitsdauer Ihres Jagdscheins verlängern lassen. Alle Infos...
Sie möchten den Jagdschein nach Zuzug aus einer anderen Gemeinde erstmalig bei der Unteren Jagdbehörde der Stadt Bochum beantragen?