Wildlebende Tiere sind Teil der Natur. Jäger haben die Aufgabe, jagdbares Wild zu hegen. Die Hege hat zum Ziel den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten sowie dessen Lebensgrundlage zu Pflegen und zu Sicherung. Gleichzeitig haben Jäger das Recht, auf jagdbares Wild die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Hierbei sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten.
Nicht jeder darf jagen.
Nur Personen, die jagdausübungsberechtigt sind und über einen gültigen Jagdschein verfügen, ist dies gestattet.
Das Ordnungsamt Bochum erteilt als untere Jagdbehörde für Bochumer Jäger den Jagdschein. Hierbei wird die Zuverlässigkeit überprüft, unter anderem durch Kontaktaufnahme mit dem Verfassungsschutz, der Polizei und dem Bundesamt für Justiz.
Nur wer zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes und des Bundesjagdgesetzes ist, über die erforderliche Sachkunde verfügt (Jägerprüfung und / oder Falknerprüfung) sowie körperlich und geistig geeignet ist, kann grundsätzlich einen Jagdschein erhalten.
Hinweis:
Das Ordnungsamt kann zum Nachweis der körperlichen und / oder geistigen Einung die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Zeugnisses aufgeben. In der Regel wird dies vorsorglich bei Personen ab 70 Jahren verlangt.
Es gibt folgende Jagdschein-Varianten:
- Jahres-Jagdschein
- Falkner-Jagdschein
- Jugend-Jagdschein
- Tages-Jagdschein
- Ausländer-Jagdschein
Jahres-, Falkner-, Jugend- und Ausländerjagdscheine können für ein, zwei oder drei Jahre erteilt werden.
Die Gültigkeit beginnt mit dem Tag der Ausstellung - sofern nicht anders angegeben – sowie innerhalb des aktuelle Jagdjahres und endet mit dem entsprechenden Jagdjahr. Das Jagdjahr beginnt am 1. April eines jeden Jahres und endet am 31. März des Folgejahres (Beispiel für Drei-Jahres-Schein: Erteilung am 3. Juni 2022, daher Gültigkeit vom 3. Juni 2022 bis 31. März 2025). Ein Tages-Jagdschein gilt für 14 aufeinander folgende Tage (Wichtig: Benennen Sie beim Tagesschein den Wunschzeitraum).
Tipp:
Ab Januar eines Jahres kann Ihr Jagdschein bereits für das neue Jagdjahr verlängert werden! Wenn Sie also die Verlängerung im Januar beantragen, können Sie das volle Jagdjahr auskosten.
Für den beantragten Gültigkeitszeitraum eines Jagdscheines ist eine Bestätigung über den Abschluss einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung vorzulegen (Versicherungspolice - Antrag und Beitragsrechnung sind kein Nachweis!). Die Abdeckung muss mindestens 500.000,- EUR für Personenschäden und 50.000,- EUR für Sachschäden betragen.
Rechtsgrundlagen: